„Ein Mehr an Demokratie und ein Weniger der Räte“ – Interview mit Jörg Tauss

Von 1994 bis 2009 saß Jörg Tauss als Medien- und Datenschutzexperte für die SPD im Deutschen Bundestag, bis er im Bundestagswahlkampf über ein Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials stolperte. Kurz darauf lief der langjährige Sprecher der IG Metall und Abgeordnete unter Verzicht auf die bisherigen Parteiämter von der SPD zur Piratenpartei über. Im Interview spricht der twitternde Politiker, der außerdem unter www.tauss-gezwitscher.de ein Blog betreibt, über seine parlamentarische Arbeit, sein Zerwürfnis mit der SPD und die strafrechtlichen Vorwürfe gegen ihn.

Herr Tauss, wie haben Sie sich als Wechsler von der SPD bei den Piraten eingelebt?

Ich bin zur Zeit aktiv bei den Piraten Bretten-Bruchsal. Dort fühle ich mich sehr wohl. Das letzte Projekt an dem wir gearbeitet haben, war ein Nordbaden-Treffen, auch im Hinblick auf die Gründung unseres Bezirksverbands. Außerdem bringe ich mich beim Landtagswahlprogramm für unsere Landtagswahl 2011 ein und habe auch bundesweit viele Einladungen.

Können Sie sich vorstellen, erneut als Pirat in den Landtag oder Bundestag zu ziehen?

Man soll niemals „nie“ sagen, aber wahrscheinlich ist es nicht. Ich bin 56 Jahre alt. Das ist zwar noch nicht zu alt für den Bundestag, aber zu alt, um noch mal von vorne zu beginnen, besonders, wenn eine Partei viele junge qualifizierte Leute hat. Außerdem läuft noch das Strafverfahren wegen Kinderpornografie gegen mich, und solange das der Fall ist, wird das von politischen Gegnern gegen mich und meine Partei instrumentalisiert werden. So war es ja auch bei der Bundestagswahl, als drei Tage zuvor beispielsweise Report Mainz meine Akte bundesweit herumgeschickt hat. Und je nach Ausgang des Verfahrens kann die Sache in die zweite Instanz gehen, so dass eine Jahre lange politische Hängepartie droht.

Wie kam es im Einzelnen zu Ihrem Bruch mit der SPD?

Der Bruch begann schon im November 2008. Damals entband mich die Fraktionsführung von meiner Koordinatorenfunktion für den Datenschutz, als es just darum ging, einen besseren Datenschutz in Deutschland zu etablieren. Man ersetzte mich durch Herrn Bürsch, der erkennbar kein Interesse am Thema hatte. Schon seinerzeit überlegte ich kurzzeitig, mein Bundestagsmandat niederzulegen, allerdings begann dann die Vorwahlphase mit all ihrem Hype, und ich überlegte es mir noch einmal anders. Ich hätte auch noch einmal kandidiert. Der endgültige Bruch kam mit „Zensursula“, als die SPD von ihrer Jahre langen Linie der Bundestagsfraktion gegen Internetsperren abrückte. Auch fand ich den Umgang mit den 134.000 Petenten gegen Internetsperrungen nicht in Ordnung.

Es gab eine Jahre lange SPD-Linie gegen Internetsperren?

Die gab es. Ich habe mich etwa für die SPD Jahre lang gegen die Internetsperren des Düsseldorfer Regierungspräsidenten Büssow gewandt, mit denen das ganze Übel begann. Gut – wenn man so will, gab es nur eine „Tauss-Linie“, die allerdings in der Fraktion immer mitgetragen wurde. Genau bis zum 5. März, dem Tag meiner Hausdurchsuchung. Da kippte die Stimmung.

Ebenso wie gegen Internetsperren haben Sie sich gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, die vergangene Woche vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wurde. Warum haben Sie an der Bundestagsabstimmung darüber nicht teilgenommen?

Ich war und bin ein scharfer Kritiker der Vorratsdatenspeicherung. Beispielsweise hatte ich in der vorletzten (15./Schröder II) Legislaturperiode einen fraktionsübergreifenden Antrag gegen die Vorratsdatenspeicherung eingebracht, sogar gemeinsam mit der Union, die sich wohlgemerkt in der Opposition befand. In der folgenden (16./Merkel I) Legislaturperiode folgte die Europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Bei deren Umsetzung ins deutsche Recht war ich unmittelbar beteiligt, was zu viel Krach und Türenschlagen bei den Verhandlungen führte. Am Wochenende vor der Abstimmung verhandelte ich noch am Rande eines Parteitags mit Justizministerin Zypries, deren Beamte zu dieser Zeit nicht da waren. Dabei handelte ich nicht nur aus, dass die Europäische Richtlinie höchstens mit den Minimalvorgaben umgesetzt wird und ein Zugriff nur bei schweren statt bei allen über Telekommunikation begangenen Straftaten möglich ist, sondern auch ein Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten, um die Pressefreiheit etwas zu schonen. Davon war bei der Abstimmung absprachewidrig plötzlich nicht mehr viel übrig geblieben. Ein weiterer Grund war, dass viele SPD-Abgeordnete ja die Erklärung abgaben, sie würden zwar für die Vorratsdatenspeicherung stimmen, hielten sie aber für falsch und hofften, das Bundesverfassungsgericht werde sie kippen. Das fand ich eine völlig unparlamentarische, alberne Haltung dieser Kollegen meiner Fraktion, der ich mich nicht anschließen wollte. Deshalb bin ich aus Protest der Abstimmung ferngeblieben. Kurz vor der Abstimmung hat mich die Fraktionsführung noch angerufen, ich sollte gleich zur Abstimmung kommen; als ich aber sagte, ich würde entweder fernbleiben oder mit „nein“ stimmen, hieß es, dann sollte ich lieber doch nicht kommen. Ich hätte mich schwer getan, mit „nein“ zu stimmen, denn wenn man einen Kompromiss selbst mit ausgehandelt hat, muss man zu dem gemeinsamen Ergebnis stehen. Andernfalls ist man politikunfähig.

An den internen Verhandlungen zum BKA-Gesetz – Stichwort: Onlinedurchsuchung – waren Sie aber auch beteiligt und haben trotzdem dagegen gestimmt.

Das stimmt, dort war ich aber mit meinen Forderungen noch weniger durchgedrungen als bei der Vorratsdatenspeicherung. Bei der Vorratsdatenspeicherung hatten die Länder ja gefordert, die Speicherdauer auf 3 Jahre auszuweiten. Wenigstens das konnte ich verhindern, ungeachtet dessen, dass ich schon die Speicherung an sich für problematisch halte.

Wie hätte Ihr Kompromiss zum BKA-Gesetz aussehen können?

Man hätte die Onlinedurchsuchung streichen können. Software muss so gestaltet sein, dass sie gegen Trojaner abgesichert ist, alles andere ist ein unnötiges Sicherheitsrisiko.

Halten Sie die nun behauptete Kehrtwende der SPD im Bereich Internetsperren für glaubwürdig?

Die SPD weiß immer noch nicht, was sie will: „Löschen vor Sperren“ oder „Löschen statt sperren“ oder was auch immer. Auch ich bin beim Internetsperrgesetz getäuscht worden. Es war vereinbart, die Verhandlungen mit der Union mit dem Ziel zu führen, das Gesetz in die Diskontinuität zu führen und erst einmal auf die lange Bank zu schieben, um eine besonnene Debatte zu führen und den Internetprovidern den Rücken zu stärken. Denn die Provider gaben erst klein bei, als sich die Signale verdichteten, dass es bald ein Sperrgesetz gibt. Statt aber Druck auf die Union auszuüben, schwenkte die Fraktion nach meiner Hausdurchsuchung voll auf Frau von der Leyens Linie ein und fasste sogar einen ausdrücklichen Beschluss, sie zu unterstützen. Wenn führende SPD-Politiker wie Martin Dörmann, der das Gesetz mit ausgehandelt hat, nun eine Kehrtwende behaupten, halte ich das für unseriös.

Sicherheitsvorhaben kommen immer häufiger von Seiten der EU, die leider wegen des Rats sehr exekutivlastig ist und daher die justizbehördliche Arbeit oft mehr im Blick hat als Bürgerrechte. Neben der Stärkung der Parlamente wird deshalb auch ein Mehr direkter Demokratie durch mehr Volksabstimmungen gefordert. Wie stehen Sie dazu?

Ich befürworte das. Leider war es in der Vergangenheit so, dass entsprechende Anträge von der Union abgelehnt wurden, sobald das Wort „plebiszitär“ darin auch nur auftauchte.

Warum hat sich Ihre Fraktion dann gegen ein Referendum zum Europäischen Verfassungsvertrag gestellt, der das Europäische Parlament gestärkt und so das Europäische Demokratiedefizit gelindert hätte?

Die Union wollte damals in Wahrheit nicht über den Europäischen Verfassungsvertrag oder den Lissabon-Vertrag abstimmen, sondern die Bevölkerung aufputschen und eine reine Abstimmung über den EU-Beitritt der Türkei durchführen, der damals im Zusammenhang mit der Europawahl diskutiert wurde. Dagegen führte die Union eine regelrechte Kampagne. Die SPD wollte dagegen eine generelle Abstimmungsregel durchsetzen und keine als Lissabon getarnte „Türkei-Abstimmung“. Ich halte das für richtig.

Sie haben dem Lissabon-Vertrag als Nachfolger des Europäischen Verfassungsvertrags zugestimmt. Was können wir uns davon für die Bürger- und Freiheitsrechte erhoffen?

Er stärkt das Parlament, weswegen ich ihm zugestimmt habe. Die Frage ist allerdings, was das Europäische Parlament nun aus seinen Möglichkeiten macht. Macht das Parlament von seiner Macht Gebrauch, werden wir ein Mehr an Demokratie und ein Weniger der Räte haben. Denn vieles im Bereich der inneren Sicherheitspolitik auf europäischer Ebene wurde vom Rat initiiert, der seine Vorhaben oft genug gegen den Widerstand des Parlaments durchgesetzt hat. Lässt sich das Parlament dagegen zum Spielball von Lobbyisten machen, wie etwa im Bereich des Urheberrechts geschehen, dann wäre es ein Pyrrhussieg. Gleiches gilt übrigens für den Deutschen Bundestag, der durch das Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls gestärkt wurde.

Als Abgeordneter des Deutschen Bundestags haben Sie mit für schärfere Strafgesetze gegen die Verbreitung von Kinderpornografie gesorgt, um Missbrauch entgegenzuwirken. Bis heute ist ein Kausalzusammenhang zwischen Nachfrage an Kinderpornografie und tatsächlichem Missbrauch nicht nachgewiesen. Laut Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts finden nur 0,7% aller erfassten Missbrauchsfälle zum Zweck der Produktion von zu verbreitender Kinderpornografie (§ 176a Abs. 3 StGB) statt. Das lässt daran zweifeln, dass eine Strafbewehrung kinderpornografischer Darstellungen wirklich Missbrauch verhindert.

Ich bin natürlich gegen eine Freigabe von Kinderpornografie, sowohl hinsichtlich des Besitzes als auch der Verbreitung. Dieser Meinung sind auch viele Fachleute aus dem Jugendschutzbereich, mit denen ich darüber gesprochen habe. Das gilt jedenfalls für seriöse Jugendschützer, nicht Unicef und andere, die auf Frau von der Leyens Zug aufgesprungen sind. Wir haben vor allem durch die Änderung des Gesetzesbegriffs kinderpornografischer Schriften analoges mit digitalem Material gleichgestellt. Ich denke schon, dass das den Internetmarkt, soweit er existierte, ein Stück weit ausgetrocknet hat. Das ändert nichts daran, dass zumindest heute und entgegen der Aussage von Frau von der Leyen ein solcher Markt eine geringe Rolle spielt und die Verbreitung vielmehr derart stattfindet, dass in geschlossenen Zirkeln privat erstelltes Material getauscht wird.

Ihre Fraktion hat 2008 auch die Strafvorschrift zur sogenannten Jugendpornografie eingeführt, die selbst 18-jährige Darsteller erfasst, und das auch dann, wenn die Darsteller etwa im Rahmen eines Romans frei erfunden sind. Unter Umständen kriminalisiert das Gesetz auch Nacktaufnahmen minderjähriger Ehepartner. War das nötig?

In der Tat halte ich die Jugendpornografiebestimmung für überflüssig, suspekt und gefährlich. Jemand, der in der christlichen Jugendarbeit Zeltlager organisiert, erzählte mir, dass er deshalb Jugendliche inzwischen davon abhält, sich im Schwimmbad gegenseitig zu fotografieren. Das ist eine völlige Fehlentwicklung und Ausdruck einer kaum noch nachzuvollziehenden Hysterie, die mit den tatsächlichen Jugendgefährdungen nichts mehr zu tun hat. Die Vorschrift zur Jugendpornografie war ein populistischer Schnellschuss von Frau Zypries und den Jugend- und Familienpolitikern des Bundestags. Auch hier wurde allerdings auf Grund einer Europäischen Richtlinie des Rats gehandelt; auch hier hatte zuvor das Spiel stattgefunden „kann ich mein Anliegen national nicht durchsetzen, setze ich es über Europa durch“.

Wobei die gern vorgebrachte Entschuldigung der Bundesregierung „Europa hat es vorgegeben“ nicht zieht, weil die Bundesregierung ja selbst im Rat vertreten ist.

Das ist wahr. Nicht selten nimmt die deutsche Bundesregierung dabei sogar eine treibende Funktion ein. Wie Herr Schily oder Herr Schäuble, die in Europa für die Vorratsdatenspeicherung den nötigen Druck ausgeübt haben, um sich hinterher scheinheilig auf eine europäische Regelung zu berufen.

Nun sind Sie selbst wegen Besitzes kinderpornografischen Materials angeklagt. Darf ich nach dem Stand des Verfahrens fragen?

Der Stand des Verfahrens ist, dass unmittelbar vor der Bundestagswahl meine Immunität zum Zweck der Anklageerhebung aufgehoben wurde, dass unmittelbar vor der Bundestagswahl die sehr reißerisch geschriebene Anklageschrift publiziert wurde und man nach der Bundestagswahl hingegen nicht mehr sonderlich viel gehört hat. Zuletzt wurde Anklage erhoben. Ich rechne frühestens im Frühjahr mit einem Verhandlungstermin beim Landgericht Karlsruhe.

Medienberichten zufolge haben Sie eingeräumt, sich kinderpornografisches Material zu dienstlichen Zwecken per MMS beschafft zu haben, um damit neue Vertriebswege der Kinderpornografie zu recherchieren. Trifft das zu, und was gibt es dort zu recherchieren?

Das trifft zu. Ich habe im Zusammenhang mit der Internet-Sperrdebatte versucht nachzuweisen, dass der Austausch von Kinderpornografie über MMS wesentlich leichter als über das Internet möglich ist, um Frau von der Leyen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Frau von der Leyen behauptet bis heute fälschlich, im Internet gäbe es gewissermaßen einen völlig freien Markt, über den Kinderpornografie hauptsächlich ausgetauscht wird, um ihr Internetsperrgesetz zu rechtfertigen. Ich denke, dieser Nachweis ist mir auch gelungen. Zu diesem Zweck stand ich in Kontakt mit einer Person, bei der eine Hausdurchsuchung stattfand. Dadurch stieß man auf mich, und so wurde ich zum „Kinderpornografen Tauss“.

Seit wann ist der Gesetzgeber für Ermittlungsarbeit zuständig?

Es ging um die Auseinandersetzung über die Rolle des Internets bei der Verbreitung von Kinderpornografie. Wäre mir das gelungen, wäre ich ziemlich unangreifbar gewesen.

Sie wollten also mit kinderpornografischen Fotos in Ihre Fraktion laufen und verkünden: „Seht her, diese Kinderpornos habe ich mir per MMS besorgt“?

Das hätte ich öffentlich getan, allerdings wollte ich den kompletten Kreislauf nachweisen, dass etwa auch die Erstellung von Kinderpornografie per Mobiltelefon organisiert wird. Das konnte ich nicht mehr beenden. Dass Bilder per MMS lediglich übermittelt werden, war bekannt, das allein wäre nicht so sehr spektakulär gewesen.

Wozu haben Sie die gar nicht so spektakulären Bilder dann abgespeichert?

Wenn man mit dieser Szene in Kontakt kommen will, geht das nicht, indem man sagt: „Guten Tag, ich bin Bundestagsabgeordneter und recherchiere gerade“, sondern es ist ein Tauschverfahren. Man muss eine Art Eintrittskarte vorzeigen. Dazu war das Material bestimmt. Die entscheidende Frage in meinem Verfahren ist nun, ob ich als Bundestagsabgeordneter dazu berechtigt bin (§ 184b Abs. 5 StGB) oder ob nur der Präsident des Bundeskriminalamts Kinderpornografie als Waffe in die politische Debatte einführen darf. Insofern verspricht das Verfahren auch unter parlamentsrechtlichen Gesichtspunkten interessant zu werden.

Herr Tauss, vielen Dank für das Interview.

 
Das Gespräch fand am 22.12.2009 statt.

Jonas

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