Energieversorger für Freiwilligkeit bei „intelligenten Zählern“
Der Bundestag zwingt in den nächsten Jahren ca. 20% der Stromkunden die problematischen „intelligenten Zähler“ auf. Betroffen ist (ohne Wahlrecht), wer
- einen Stromverbrauch von über 6000 Kilowattstunden im Jahr hat (z.B. größere Haushalte mit vier und mehr Personen oder mit elektrischer Wärmeerzeugung),
- neu baut (unabhängig vom Stromverbrauch),
- Erzeugungsanlagen mit erneuerbarer Energie über sieben Kilowatt Leistung wie zum Beispiel Photovoltaikanlagen betreibt.
Gegen Smart Meters und den Einbauzwang habe ich schon viel geschrieben. Nun schließt sich der Energieversorger Thüga in einer Untersuchung der Kritik teilweise an und fordert:
Aufgrund der zum Teil bereits bestehenden kritischen Diskussionen über Smart Meter sollen die Endkunden die modernen Zähler ablehnen können, falls sie Bedenken hinsichtlich Datenschutz oder möglicher Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunk-Strahlung haben.
Schon der Europäische Datenschutzbeauftragte hat in seiner Stellungnahme zu intelligenten Messsystemen Freiwilligkeit empfohlen. Thüga bestätigt, „dass Messsysteme keine Grundvoraussetzung für intelligente Netze sind“.
Außerdem sieht Thüga die Gefahr, „dass die Endkunden zusätzlich zu den Energiekosten mit weiteren zu hohen Entgelten für Messsysteme belastet werden.“ Die Kosten beziffert die Energieversorgung Lohr-Karlstadt auf 260 Euro für den Einbau eines „intelligenten Zählers“ und auf jährlich 35 Euro! (ZfK 09/2012, 2) Ines Hanske von Trendresearch bestätigt: „Die hohen Kosten für Smart Meter und die fehlende Wirtschaftlichkeit ist derzeit die größte Marktbarriere.“ (ZfK 09/2012, 14) Sie geht sogar von Kosten in Höhe von 45 Euro pro Jahr für einen elektronischen Zähler aus.
„Nicht für alle Kundengruppen“ sei laut Thüga absehbar, dass sie „einen tatsächlichen Mehrwert, zum Beispiel in Form von Energieeinsparungen, durch neue Technologien haben werden“. Dies bestätigt meine früheren Artikel, in denen ich erläutert habe, dass zwangsweise eingeführte elektronische Stromzähler keinen Einspareffekt nach sich ziehen, sondern umgekehrt durch Produktion und Betrieb noch selbst die Umwelt belasten.
Die Energieversorgung Lohr-Karlstadt bestätigt: „Wegen der höheren Kosten für die erforderliche Mess-, Kommunikations- und Visualisierungstechnik lohnt sich deshalb derzeit ein solcher Mehraufwand höchstens für die Kundengruppen mit Jahresverbräuchen deutlich über 6.000 kWh, eher im Bereich von 30.000-100.000 kWh“. Auch diese Einschätzung belegt, dass der deutsche Einbauzwang bei Verbrauchern vollkommen verfehlt ist. Lohr-Karlstadt weiter: „Wir sind der Meinung, dass ohne Smart Grid ein Smart Meter keine große Rolle spielen wird. Zumal sich bis dato keine Marktmechanismen wie Angebot und Nachfrage etabliert haben.“
Da das schwarz-gelbe Gesetz (EnWG) Freiwilligkeit nicht gewährleistet, wird wohl eine Klage durch alle Instanzen erforderlich sein, um sich gegen den zwangsweisen Einbau zu wehren bzw. einen herkömmlichen Zähler wieder einzuklagen. In anderen Ländern gab es schon Massenproteste deswegen. In den Niederlanden ist der Einbauzwang wieder gekippt worden.
Aus Gründen der Kostenersparnis wehrt sich Thüga übrigens auch gegen die Datenschutzvorgabe des BSI, dass der Energieversorger die Messdaten nicht direkt einsehen darf. Das ist natürlich nicht zu begrüßen. Das Unternehmen diskutiert seine Vorschläge zur Kostensenkung aktuell mit dem Bundeswirtschaftsministerium.
7.540mal gelesen |
![]() |
![]() |
Verwandte Artikel
- Verbände unterstützen Widerstand gegen Smart-Meter-Einbauzwang (16.2.2014)
- Smart Meter-Einbauzwang: Stromkunden drohen jährliche Mehrkosten von 100 Euro [ergänzt am 08.12.2013] (17.11.2013)
- Immer mehr Proteste gegen „intelligente Stromzähler“ (8.2.2012)
- EU prüft Datenschutz bei „intelligenten Zählern“ in unseren Wohnungen [ergänzt am 30.06.2012] (27.4.2011)
- Endspurt: Sammelpetition gegen Wohnungsüberwachung durch „intelligente Zähler“ [ergänzt] (3.4.2011)