Erpressungstaktik der USA künftig wirksam unterbinden

Aus einer E-Mail zum Thema Post-Verkehrsdatenübermittlung in die USA:

Zunächst einmal wird die Behauptung, man sei zur Übermittlung der Daten gezwungen, schon dadurch widerlegt, dass Österreich erfolgreich dem entsprechenden Verlangen nicht nachzukommen scheint. Das muss EU-weit so praktiziert werden. Wir brauchen eine entsprechende EU-Initiative. Dann will ich mal die Amerikaner sehen, die keine Pakete mehr aus Europa erhalten sollen. Die werden sich schon dagegen wehren. Mit solchen Sanktionen schaden sich die USA vor allem selbst.

Es ist ein grundsätzliches Problem, dass die USA Europa mit der Androhung von Nachteilen (Landeverbot, Annahmeverweigerung, Visumspflicht usw.) seit einigen Jahren immer neue Datenübermittlungen und Grundrechtseingriffe abpressen (Biometriepässe, Fluggastdaten, Postdaten, Skymarshalls usw.). Der grenzüberschreitende Verkehr ist hier nur der Anfang. Die USA werden bald auch andere Maßnahmen verlangen, die sonst in ihrem „nationalen Interesse“ liegen sollen. Schon jetzt verlangen die USA Daten von Fluggästen, die die USA nur überfliegen.

Europa muss solchen Ansinnen geschlossen entgegen treten und mit eigenen Sanktionen reagieren, wenn die USA mit ihren Drohungen tatsächlich ernst machen sollten. In Handelskonflikten wie Hormonstreit, Bananen-Krieg, im FSC-Fall und im Stahl-Streit hatte die EU keine Bedenken, Sanktionen anzuwenden. Es kann nicht sein, dass die EU Bananen besser schützt als unser Privatleben.

Vielmehr muss das Lösungsmodell aus dem Bereich des Welthandels auf den Grundrechtsschutz übertragen werden: Wir brauchen ein internationales Grundrechts- und Datenschutzübereinkommen mit den USA, das die USA endlich zur Gewährleistung eines angemessenen Grundrechts- und Datenschutzniveaus zwingt und im Streitfall einen Gerichtshof nennt, dessen Entscheidung für die USA verbindlich ist.

Die derzeitige Erpressungstaktik der USA ist völkerrechtswidrig und muss mit wirksamen Gegenmaßnahmen unterbunden werden. Derartige Konflikte dürfen nicht weiterhin so gelöst werden, dass man sich auf einen „Kompromiss“ einigt, der – nach einigen Abstrichen von US-amerikanischen Maximalforderungen – weiterhin europäische Grundrechte, insbesondere den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, fundamental verletzt. Europa muss lernen, „Nein“ zu sagen. Die USA können in ihrem Land tun, was sie für richtig halten. Sie haben aber kein Recht, eine ausländische Beihilfe zu solchen Menschenrechtsverletzungen zu erzwingen. Ebenso wie die USA hat auch Europa das Recht, zu tun und zu lassen, was wir für richtig halten.

Sollten die USA weiterhin Erpressungsmethoden anwenden, sollte dies auch Europa tun, um seinerseits einen angemessenen Datenschutz seiner Bürger in den USA durchzusetzen, denen dort grundlegende Rechte verweigert werden.

Näheres zu diesem Problem finden Sie in unserer Pressemitteilung „Schäubles Daten-Exhibitionismus gefährdet die Sicherheit der Europäer“:
http://www.daten-speicherung.de/?p=143 .

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1 Kommentar »


  1. Leitkulturevolution — 16. Februar 2008 @ 15.12 Uhr

    Hartz, Zumwinkel …
    Von der Deutschen Elite lernen, heisst siegen lernen.

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