EU erforscht und forciert Überwachungstechnologie

Kaum bemerkt von der Öffentlichkeit hat die EU-Kommission ein „EU-Sicherheitsforschungsprogramm“ (EU Security Research Programme, ESRP) eingerichtet. Gefördert wird die Entwicklung äußerst problematischer Überwachungstechnologien. Das Programm wird nicht demokratisch verwaltet, sondern von einem Gremium, dem hauptsächlich Vertreter der Industrie und der staatlichen „Bedarfsträger“ (Polizei usw.) angehören. In einem Bericht vom April 2006 machte die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch auf die Hintergründe dieses Programms aufmerksam. Die Verfasser des Berichts warnen:

Das Resultat wird eine Vielzahl von lokalen und globalen Überwachungssystemen sein, die Einführung biometrischer Identifikationsmechanismen, RFID-Funkchips, elektronische Kennzeichnung und Satellitenüberwachung, „weniger als tödliche Waffen“, paramilitärische Ausrüstung zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und zur Krisenbewältigung sowie die Militarisierung der Außengrenzen. Diese Technologien sind nur selten neutral. Sehr schnell werden neue Technologien zu politischen Zwängen; ihr zuvor noch umstrittener Einsatz erscheint zunehmend unausweichlich.

Da bisher soweit ersichtlich noch keine deutsche Übersetzung des Statewatch-Berichts vorliegt, erfolgt an dieser Stelle eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte.

Entstehungsgeschichte

Im Jahr 2003 bildete die EU-Kommission ohne Einschaltung des Europäischen Parlaments eine „Gruppe von Persönlichkeiten“ (Group of Personalities, GoP), bestehend aus EU-Beamte, einem NATO-Repräsentant, vier Mitgliedern des Europäischen Parlaments und Vertretern Europas größter Rüstungs- und Technologieunternehmen. In ihrem Abschlussbericht monierte die Gruppe, dass europäische Sicherheitsunternehmen gegenüber ihren US-amerikanischen Wettbewerbern benachteiligt seien, weil das US-Ministerium für „Heimatsicherheit“ jährlich eine Milliarde US-$ an Geldern für die Sicherheitsforschung zur Verfügung hat, nicht aber die EU.

Die EU-Kommission reagierte, indem sie ein EU-Sicherheitsforschungsprogramm (EU Security Research Programme, ESRP) einrichtete, wiederum ohne Beteiligung des EU-Parlaments oder der EU-Regierungen. Das Programm wird von einem „Europäischen Beirat für Sicherheitsforschung (ESRAB)“ beaufsichtigt. In diesem Beirat vertreten sind die potenziellen Nutzer der Technologien (also staatliche Behörden), die Industrie und Forschungsinstitute. Zu den 50 Mitgliedern zählt nicht ein Parlamentarier. Damit haben auf Gewinnerzielung angelegte Unternehmen einen offiziellen Status in der EU bekommen und erhalten die Gelegenheit, nicht nur die Sicherheitsforschung, sondern auch die Sicherheitspolitik zu beeinflussen. Wenig überraschend hat der Beirat im September 2006 einen Tätigkeitsbericht herausgegeben, in dem „etwa 120 Sicherheitskompetenzen und 100 Schlüsseltechnologien genannt [werden], bei denen auf EU-Ebene weitere Forschungs- und Entwicklungsarbeiten erforderlich sind.“

Am Rande weisen die Statewatch-Autoren darauf hin, dass es der Rüstungslobby auch gelungen ist, die folgende Passage in der EU-Verfassung durchzusetzen (Artikel I-40): „Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern. Es wird eine Europäisches Agentur für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten eingerichtet, deren Aufgabe es ist, den operativen Bedarf zu ermitteln und Maßnahmen zur Bedarfsdeckung zu fördern, zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Grundlage des Verteidigungssektors beizutragen und diese Maßnahmen gegebenenfalls durchzuführen, sich an der Festlegung einer europäischen Politik im Bereich der Fähigkeiten und der Rüstung zu beteiligen sowie den Rat bei der Beurteilung der Verbesserung der militärischen Fähigkeiten zu unterstützen.“

Inhalt des EU-Sicherheitsforschungsprogramms

Das EU-Sicherheitsforschungsprogramm betrifft die folgenden Bereiche:

  1. Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten (Klartext: Überwachung und Informationssammlung)

  2. Optimierung der Sicherheit und des Schutzes von Netzwerken

  3. Schutz vor Terrorismus

  4. Verbesserung des Krisenmanagements

  5. Kompatible und integrierte Informations- und Kommunikationssysteme (Klartext: nationale und internationale Datenbanken sollen vernetzt werden).

17 der 24 bisher angenommenen Forschungsprojekte werden von Rüstungsunternehmen durchgeführt. 10 der 24 Projekte beschäftigen sich mit Überwachung. Darunter finden sich:

  • Forschungsprojekte zur Überwachung der Außengrenzen,

  • Forschungsprojekte zum Auffinden versteckter Explosive,

  • Forschungsprojekte zur Visualisierung und Verfolgung von Menschen innerhalb von Gebäuden.

  • Entwickelt werden soll eine „Hilfe für Einsatzkräfte in Krisenfällen“, die mithilfe einer Vielzahl von Sensoren, Pulssignaltechniken, fortgeschrittener Datenverarbeitung und Biometrie funktionieren soll.

  • Ein Satellitenüberwachungsprojekt hat „Überwachung und Erkennung auf der Erde“ zum Gegenstand.

  • Ein weiteres Projekt betrifft die „integrierte Überwachung von Menschenmengen und öffentlichen Plätzen“ mithilfe biometrischer Erkennungssysteme. Überwacht werden sollen „zugangsbeschränkte Gebiete, in denen strenge Kontrollen und eine volle biometrische Identifikation an den Eingangspunkten möglich sind“. Als Anwendungsbeispiel genannt werden „Vergnügungsparks“.

  • Ein weiteres Projekt betrifft die Identifikation von Containern und Fahrzeugen an Grenzen mithilfe von RFID.

  • Entwickelt werden sollen auch unbemannte Flugobjekte (unmanned aerial vehicles, UAVs) zur Überwachung der Außengrenzen. Solche Flugzeuge können auch militärisch eingesetzt werden. Im Afganistan- und im Irakkrieg sind unbemannte Flugobjekte sowohl zur Aufklärung wie auch für Angriffe eingesetzt worden. Die USA haben sie für die gezielte Tötung von Terrorverdächtigen in Yemen, Pakistan und Afghanistan eingesetzt, was gegen internationales Recht verstößt.

  • Entwickelt werden soll auch ein System zur Erkennung terroristischer Bedrohungen (Explosive, chemische, biologische, strahlende und nukleare Stoffe) in öffentlichen Schienenverkehrsmitteln. Eingesetzt werden sollen „Sensoren, ferngesteuerte oder selbstgesteuerte Kameras, Erdoberflächenradare“.

  • Bereits beschlossen ist das Galileo-Satellitenprogramm, dessen erster Satellit Ende 2005 in das All befördert wurde. Als Einsatzmöglichkeiten nennt die EU unter anderem das Auffinden von Fahrzeugen, die Verfolgung von Fahrten, die Geschwindigkeitskontrolle, das Auffinden von Verdächtigen und die Kontrolle der Außengrenzen.

  • Ein einziges Projekt hat die „Entwicklung und Erprobung eines Katalogs von Kriterien und Richtlinien für eine datenschutzfreundliche Sicherheitsforschung und Technologieentwicklung“ zum Gegenstand.

Im Jahr 2007 wird das volle EU-Sicherheitsforschungsprogramm seine Arbeit aufnehmen. Es wird ein Volumen von 250 Mio. € pro Jahr aufweisen.

Einen Ausblick in die Zukunft erlaubt das gemeinsame Forschungszentrum der EU (Joint Research Centre, JRC), das eine Reihe von „neuen Technologien“ aufzählt, mit denen in Zukunft zu rechnen ist. Darunter befinden sich Zugangskontrollen ohne Mitwirkung der Betroffenen, „weniger als tödliche Waffen innerhalb von Flugzeugen“ (darunter „schmerzhafte Laser“, „kraftvolle, gezielte Beschallung“ und „verwirrende Laserpistolen“), die „Kontrolle von Menschenmengen“ (darunter Identifizierung und Aussonderung von Führungsfiguren, Anwendung von „Korrekturmitteln“), „Evaluierungs- und Risikobewertungsmodelle und -datenbanken“ (darunter „fortgeschrittene heterogene Datenverknüpfung“, „Verhaltensanalyse“, Unsicherheitsmanagement).

Bewertung der Autoren

Ein vom EU-Parlament in Reaktion auf das Echelon-Abhörsystem in Auftrag gegebenes Gutachten aus dem Jahr 1997 führt zwar aus, einige der neueren Überwachungstechnologien und paramilitärischen Polizeiausrüstungen könnten bei funktionierender Regulierung und Kontrolle legitime Mittel demokratischer Sicherheitsbehörden sein. Aber: „Ohne diese demokratischen Sicherungsmechanismen stellen sie mächtige Werkzeuge der Repression dar“.

Die Autoren des Statewatch-Berichts merken an, dass die Rüstungs- und Sicherheitsunternehmen schon heute gewaltige Subventionen erhalten, etwa Zuschüsse für Rüstungsexporte. Die vier großen Europäischen Rüstungsunternehmen alleine erzielen einen jährlichen Gewinn von 50 Mrd. €. Das gesamte EU-Budget liegt nur wenig über dieser Summe. Es sei nicht einzusehen, warum die Konzerne ihre Entwicklungen nicht auf eigene Kosten betreiben könnten. Auch sei es ungerecht, dass sicherheitskritische Mitgliedsstaaten die Wünsche der sicherheitsgläubigen Länder mitfinanzieren müssten.

Den von der EU vorgebrachten Argumente für das Sicherheitsprogramm treten die Autoren entgegen. Die EU müsse keineswegs mit der US-amerikanischen Sicherheitsforschung gleichziehen. Würden die USA beispielsweise ein Forschungsprogramm für genmanipulierte Lebensmittel auflegen, würde die EU wohl auch kaum auf die Idee kommen, gleichziehen zu müssen. Auch das Versprechen, die Sicherheitsforschung könne zivilen Nebennutzen entfalten, habe sich im Bereich der Rüstung im Großen und Ganzen nicht erfüllt. Nur selten und nach langer Entwicklungszeit sei es gelungen, Militärtechnologien zivil nutzbar zu machen. Wenn die EU die terroristische Bedrohung anführe, vergesse sie, dass technische Lösungen zu kurz greifen. Technologie könne niemals die eigentlichen Ursachen der sozialen Probleme beseitigen, die Terrorismus und Kriminalität zugrunde liegen.

Während einige der EU-finanzierten Projekte legitime, zivile Ziele hätten (z.B. Vorsorge für Nuklearunfälle, Schutz kritischer Infrastrukturen), beträfen die meisten Überwachung und die Entwicklung militärischer Technologien der politischen Kontrolle, die kaum Garantien für die versprochene „Sicherheit“ bieten. Die Autoren erinnern an die Aussage des britischen Innenministers nach den Londoner Terroranschlägen: „Alle Überwachung der Welt hätte dies nicht verhindern können.“

Die Autoren weisen darauf hin, dass die finanziellen Mittel Europas knapp, die Probleme der Menschen aber vielfältig sind: Krankheiten, Klimawechsel, Armut, Ungleichheit, Umweltschäden und andere Gefahrenquellen. Vor diesem Hintergrund sei das EU-Sicherheitsforschungsprogramm besonders rechtfertigungsbedürftig. Es sei zu hoffen, dass das Europäische und die nationalen Parlamente besonders kritisch die Kosten und den angeblichen Nutzen der Sicherheitsforschung prüfen. Noch sei es möglich, das Sicherheitsforschungsprogramm zu beeinflussen oder wenigstens unter demokratische Kontrolle zu stellen. Organisationen der Zivilgesellschaft hätten die Aufgabe, die Öffentlichkeit auf diese problematische Entwicklung aufmerksam zu machen und das Geschehen kritisch zu begleiten.

Eigene Bewertung

Bei jeder Sicherheitsforschung sollte man in Erinnerung behalten, dass der Staat tendenziell alle technisch verfügbaren Mittel, die ihm nützlich erscheinen, auch einsetzt. Dies hat die Vergangenheit immer wieder gezeigt. Da es keinen Sinn macht, öffentliche Gelder für die Entwicklung von Technologien einzusetzen, die nicht genutzt werden sollen, müssen derartige Forschungsprogramme und auch die einzelnen Projekte von vornherein von den Parlamenten kontrolliert werden. Anstelle des Advisory Board, in dem nur die Industrie und staatliche Bedarfsträger repräsentiert sind, müssen Volksvertreter darüber entscheiden, welche Technologien entwickelt werden sollen und welche nicht.

Leider ist eine demokratische Kontrolle dieser Forschungsprogramme bislang nicht in Sicht. Dies gilt allerdings nicht nur für die EU.

Förderung von Personenüberwachung und Biometrie

Unterdessen gehen die EU-Bestrebungen zur „Sicherheitsforschung und Normung“ weiter. Am 01.09.2006 legte die Kommission ein „Grünbuch über Detektionstechnologien“ vor. Es betrifft Technologien zum Auffinden und zur Überwachung von Personen und Sachen, wie sie etwa zur Kriminalitätsbekämpfung, im Luftverkehr, bei sportlichen Großereignissen und an Grenzen eingesetzt werden. Konkret genannt werden Überwachungslösungen, Handdetektoren, Detektorschleusen, Biometrische Detektionstechniken, Data- und Textminingsysteme sowie andere IT-gestützte Detektionssysteme.

Die Kommission sieht bei diesen Technologien „durchaus noch Handlungsbedarf“ und ergreift die Initiative, um „mit vereinten Kräften bei den Detektionstechnologien voranzukommen“. Angestrebt wird die Entwicklung und Verbesserung von Überwachungssystemen. Das Programm soll „zur Entwicklung eines breiteren und damit letztlich auch kostengünstigeren Angebots an Detektionsprodukten und Sicherheitslösungen beitragen.“

Die Kommission führt zu dem Vorschlag derzeit eine öffentliche Anhörung durch und fordert eine „breite Beteiligung der Mitgliedstaaten, der Privatwirtschaft sowie anderer Interessengruppen“. Der Fragenkatalog macht allerdings deutlich, dass eine kritische Hinterfragung und Grenzziehung nicht gewünscht ist. Abgefragt wird lediglich der Handlungs- und Technologiebedarf. Dem Anhörungspapier lassen sich die folgenden Ideen der EU-Kommission entnehmen:

  • Verbesserte Einsetzbarkeit vorhandener Detektionsinstrumente und -ausrüstungen durch mobile und tragbare Geräte

  • Verbesserte Kompatibilität der Geräte für den Datenaustausch und -abgleich zwischen Behörden

  • „Integration von Daten aus verschiedenen Detektionssystemen in ein einziges Analysesystem“, also der Aufbau zentraler Datenbanken mit personenbezogenen Daten

  • Zeitnahe Erprobung neu entwickelter Überwachungstechnik mit EU-Mitteln

  • „Daten- und Textminingsysteme“ sollen entwickelt werden für eine „Schnellerkennung von Schlüsselbegriffen in Dokumentenbeständen“ und die „automatisierte Analyse von Informationen aus mehreren Quellen“. Das Potenzial dieser neuen Software werde „noch nicht voll ausgeschöpft“. Auch die automatische „Überwachung von E-Mails“ mithilfe solcher Analysesysteme ist für die Kommission kein Tabu. Mitgliedstaaten, „die nicht über ausreichende Data- und Textminingkapazitäten verfügen“, könnten die „Systeme anderer Einrichtungen“ nutzen. Denkbar wäre auch, „europäische oder regionale Zentren für Data- und Textmining einzurichten, die von mehreren Mitgliedstaaten und ihren Behörden genutzt werden könnten“.

  • Erstellung einer Studie über die „Rechtsvorschriften für den Einsatz von Personendetektionssystemen (einschließlich Personenüberwachung) in der EU“, womöglich um die Grenzen des rechtlich Zulässigen auszuloten und eine gegebenenfalls erforderliche Lockerung der Gesetze vorzubereiten.

  • Erforschung der „Akzeptanz der Personendetektion (einschließlich Personenüberwachung und Einsatz von Biometrie) in der EU“. Eine entsprechende Studie soll auch „geeignete Kommunikationsstrategien zu diesen Fragen“ entwickeln, also Kritik in der Bevölkerung überwinden helfen.

  • Es soll ein Expertengremium gebildet werden, um „die Interaktion zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor im Bereich der Detektionstechnologien zu verbessern“. Gewollt ist eine Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Bedarfsträgern und der Industrie. Die Gruppe würde nichtöffentlich und ohne demokratische Kontrolle verhandeln.

Insgesamt handelt es sich um ein weiteres Programm zur Förderung der Überwachung und Kontrolle der Bürger, zwar nicht durch Erweiterung der rechtlichen Grenzen, aber durch eine verbesserte Verfügbarkeit solcher Technologien. Schlussendlich wird dieses Programm zu mehr Überwachung und Kontrolle der Menschen führen. In dem Papier klingt bereits an, dass bestimmte Fragen „aus Sicherheitsgründen selbstverständlich nicht in aller Öffentlichkeit erörtert werden“ können, dass das Programm also zukünftig im Geheimen fortgesetzt werden wird.

Rückmeldungen zu dem EU-Plan können bis zum 10. Januar 2007 an JLS-D1-Detection@ec.europa.eu gesandt werden. Sofern nicht um vertrauliche Behandlung gebeten wird, werden alle Beiträge auf der Website der Kommission veröffentlicht.

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