EU-Kommission gibt Sperrung von Anonymisierungsdiensten auf [ergänzt am 18.01.2015]

Im Februar 2012 sperrte die EU-Kommission Nutzer von TOR und anderen Anonymisierungsdiensten von ihrem Internetportal und damit vom Zugang zu EU-Recht und anderen wichtigen Informationen aus. Ihnen wurde die unzutreffende Fehlermeldung „Server overloaded“ (Rechner überlastet) angezeigt. Betroffen waren die allermeisten Server des TOR-Netzwerks und anderer Anonymisierungsdienste. Die Blockade schloss sogar das Portal des Europäischen Gerichtshofs ein, über das Urteile abgerufen werden können.

Anonymisierungsdienste sind für Menschen in Unterdrückungsstaaten, für Journalisten, politische Aktivisten, Menschenrechtsorganisationen und ganz normale Bürger wichtig, die sich vor einer Rückverfolgung ihrer Internetnutzung und daran anknüpfender Überwachung oder Repressalien (oft auch infolge eines falschen Verdachts) schützen wollen. Sie ermöglichen es auch, WLAN-Internetverbindungen zu nutzen, ohne dass die Internetnutzung (einschließlich Passwörtern usw.) mitgelesenen werden kann.

Als ich die Sperrung bemerkte, beschwerte ich mich am 16.02.2012 bei der EU-Kommission. Ein „Information Security Officer“ der EU-Kommission antwortete am 01.03.2012:

We fully understand this citizen’s request and also agree that you have the right to stay anonymous when accessing the Commission europa websites. But the Commission is obliged to keep the Commission websites available for all citizens. You can only realise this objective by implementing security measures, in this case preventing cyber attacks that typically use the TOR network. So to satisfy the higher rights of the general public, you are forced to block the TOR network, which implicitly blocks the possibility of some individuals to use anonymous access.

Der Mitarbeiter behauptete also, um die Verfügbarkeit der Kommissionsportale zu gewährleisten, müssten Anonymisierungsdienste ausgeschlossen werden, weil „Cyberangriffe typischerweise das TOR-Netzwerk nutzen“.

Aus zwei Gründen geht dieses Argument fehl: Erstens genügt eine Blockierung im Fall eines Angriffs. Zweitens trifft die Behauptung nicht zu, dass Hacker für Verfügbarkeitsangriffe typischerweise das TOR-Netzwerk nutzten.

Dies ergibt sich aus einer Stellungnahme des Bundeskriminalamts, welches im August des vergangenen Jahres ebenfalls Anonymisierungsdienste von seinem Internetportal aussperrte, die Sperre auf eine Beschwerde hin dann jedoch nach zwei Wochen wieder aufhob.

Die Beschwerde an das Bundeskriminalamt lautete wie folgt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich feststellen müssen, dass ich seit einiger Zeit nicht mehr auf das Internetangebot des BKA zugreifen kann, offensichtlich weil Sie seit Einführung des neuen Internetauftritts die Kommunikation über den mir genutzten VPN-Dienst gesperrt haben. Dies betrifft beispielsweise die IP-Adresse […].

Mit dieser Verfahrensweise schließen Sie eine Vielzahl von rechtschaffenen Bürgern von den Informationen des BKA, von der Kommunikation mit seinen Mitarbeitern, aber auch von elektronischen Behördendienstleistungen aus. Da alle Bürger einen Anspruch auf gleichen Zugang zu öffentlichen Telemedien haben, ist dieser Ausschluss rechtswidrig. Er verstößt auch gegen § 13 Abs. 6 TMG, wonach Sie die Nutzung Ihrer Telemedien anonym zu ermöglichen haben.

Nach einer Umfrage des Forschungsinstituts infas nutzen 12,8% der Bundesbürger einen VPN-Dienst (http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/infas-umfrage.pdf). An der Nutzung von VPN-Diensten zur Herstellung des Internetzugangs besteht ein legitimes Interesse. Wenn ich beispielsweise einen öffentlichen und offenen WLAN-Internetzugang nutze, kann ich nur mithilfe einer verschlüsselten VPN-Verbindung verhindern, dass mein über Funk übertragener Datenverkehr mitgelesen und dabei persönliche Sachverhalte wie Passwörter Unbefugten bekannt werden.

Dass die Totalsperrung von VPN-Diensten zur Bereitstellung Ihres öffentlichen Portals nicht erforderlich ist, ergibt sich schon daraus, dass kein einziges Bundesland, auch nicht der Bund, selbst nicht das Bundesinnenministerium oder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine solche Maßnahme für erforderlich hält. Jeder Sachverständige wird bestätigen, dass es zur Abwehr von Computerangriffen nicht erforderlich ist, sämtliche VPN-Dienste zu sperren, selbst es wenn von ihnen aus vereinzelt zu Angriffen kommen sollte; dies ist bei sämtlichen Internet-Zugangsanbietern wie auch der Deutschen Telekom der Fall. Tatsächlich ist es von dem von mir oben beispielhaft angeführten Server aus noch nie zu Angriffen gekommen. Der Server befindet sich in Deutschland und unterliegt der deutschen Rechtsordnung. Er ist auch in ‚Spamlisten‘ nicht aufgeführt.

Ich gebe Ihnen Gelegenheit, bis zum 31. August 2011 die Blockade von VPN-Diensten aufzuheben. Erfolgt dies nicht, werde ich mein Recht auf gleichen Informationszugang einklagen.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass meine Beschwerde keineswegs allein die oben beispielhaft aufgeführte IP-Adresse betrifft, sondern VPN-Dienste allgemein. Mein Dienst nutzt verschiedene IP-Adressen.

Mit freundlichem Gruß,

Der IT-Sicherheitsbeauftragte des Bundeskriminalamts nahm wie folgt Stellung (Schreiben vom 28.09.2011):

Der Internetauftritt des BKA wird extern vom Provider ‚Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik‘ (ZIVIT) der Bundesfinanzverwaltung gehostet. Das BKA hat am 19.08.2011 das ZIVIT über die behaupteten Zugangsprobleme in Kenntnis gesetzt und gebeten, den Sachverhalt aufzuklären, da das BKA keine Vorgaben hinsichtlich Zugriffsbeschränkungen für Anonymisierungsdienste gemacht hatte.

Das ZIVIT teilte dem BKA mit, dass auch das ZIVIT selbst wissentlich keine eigenen Maßnahmen zur Blockierung von Zugriffen über Anonymisierungsdienste einsetze, dass aber der Hersteller des vom ZIVIT eingesetzten Proxy-Servers aus Sicherheitsgründen bereits in der Grundkonfiguration des Reverse-Proxy ab Werk bestimmte Adressbereiche aus dem TOR-Netzwerk gesperrt habe, und zwar solche, die in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Denial of Service Angriffen (DoS) bekannt geworden seien. Die Sperrung betreffe nur einen Teil der IP-Adressen (exit-nodes) des TOR-Netzwerks, so dass nicht jeder TOR-Nutzer davon betroffen gewesen sei.

Heutzutage spielen Anonymisierungsdienste für die Ausführung von DoS- bzw. DDoS-Angriffen keine Rolle mehr. Das ZIVIT hat deshalb in Absprache mit dem BKA die ‚Blacklist‘ deaktiviert und mitgeteilt, dass der Hersteller des Proxy-Servers in der nächsten Software-Version von einer vorkonfigurierten Blacklist gänzlich absehen werde.

Eine Sperrung auf IP-Adress-Basis besteht seit dem 01.09.2011 nicht mehr. Weder das BKA noch das ZIVIT haben bewusst Zugriffe von IP-Adressen von Anonymisierungsdiensten gesperrt noch ist eine solche Vorgehensweise künftig beabsichtigt.

Auch die EU-Kommission hat inzwischen ihre Anonymitätssperre wieder aufgehoben.

Wer im Internet Portale antrifft, die über VPN-Dienste nicht zugänglich sind, sollte den Betreiber auf die deutsche Rechtslage (§ 13 Absatz 6 Telemediengesetz) und auch auf die Einschätzung des Bundeskriminalamts bezüglich der Überflüssigkeit einer solchen Sperrung hinweisen. Viele solcher Beschwerden führen zur Deaktivierung und hoffentlich letztlich auch Abschaffung von Blockierlisten (Blacklists), welche alle Nutzer von VPN-Diensten dafür bestrafen wollen, dass einige wenige diese wichtigen Dienste missbrauchen.

Wie alle Freiheiten ist auch die Identifizierungsfreiheit (Anonymität) für unsere Gesellschaft zu wichtig, als dass sie wegen vereinzelter Missbräuche ganz aufgegeben werden dürfte. Warum Anonymität so wichtig ist, wird in der Broschüre „Ein Recht auf Anonymität?“ des AK Vorrat ausführlich erklärt. Ein Vergleichstest von Internet-Anonymisierungsdiensten findet sich hier.

Englische Fassung dieses Artikels: EU Commission gives up blocking TOR and VPN services (26.3.2012)

Korrektur vom 27.03.2012:

Während die EU-Kommission die Sperrung des von mir genutzten Anonymisierungsdienstes aufgehoben hat und auch weitere von mir getestete Anonymisierungsdienste nutzbar sind, ist das TOR-Netzwerk weiterhin gesperrt. Ich habe nun eine Beschwerde an den Europäischen Datenschutzbeauftragten gerichtet.

Ergänzung vom 18.01.2015:

Der Europäische Datenschutzbeauftragte schreibt mir am 7. Januar, dass die EU-Kommission ihre Blockade von TOR-Nutzern inzwischen aufgegeben hat. Meine Tests bestätigen dies.

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