EU-Studie fordert wirksamere Mittel gegen Datenmissbrauch
Eine im Auftrag der EU erstellte Studie über den „Zugang zu Datenschutz-Rechtsbehelfen“ kommt zu dem Ergebnis, dass es in der Praxis oft schwierig ist, sich gegen Datenmissbrauch zur Wehr zu setzen.
Datenschutzverletzungen werden danach am häufigsten in den folgenden Bereichen beanstandet:
- Im Internet, z.B. in sozialen Netzwerken, beim Online‑Einkauf, Weitergabe personenbezogener Daten durch Internet‑Shops, Eindringen in E‑Mail‑Konten und Datenbanken, Identitätsdiebstahl, Sicherheitsverletzungen, Missbrauch personenbezogener Daten durch globale Internetunternehmen
- Unerwünschte Werbung etwa durch Mobilfunkbetreiber und Inkassobüros
- Videoüberwachung am Arbeitsplatz, im öffentlichen Raum oder in Supermärkten
- Missbrauch von Arbeitnehmerdaten, z.B. Zugriff auf persönliche Daten, die in Computern des Arbeitgebers gespeichert sind; Nutzung von Ausweis- und Ortungssystemen; diskriminierende Verwendung sensibler personenbezogener Daten, die in Befragungen oder Prüfungen ermittelt wurden; Weitergabe von Arbeitnehmerdaten durch Arbeitgeber
- finanzielle Verstöße wie das Eindringen in Bankkonten oder das Hacken von Kreditkarten
- Datenübermittlung durch Kreditinstitute an Auskunfteien
- Adresshandel durch Unternehmen
- Datenweitergabe durch Kinderbetreuungseinrichtungen und Jugendämter
- Offenlegung häuslicher Gewalt durch die Justiz
- Nicht-anonymisierte Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen
- Verweigerung der Auskunft über gespeicherte Daten
- Weigerung der Berichtigung oder Löschung von Daten
- Identitätsdiebstahl
Folgende Vorschläge werden unterbreitet, um Opfern von Datenschutzverletzungen besser zu helfen:
- Stärkung der Unabhängigkeit, der Durchsetzungsbefugnisse und der personellen wie finanziellen Ausstattung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden
- Angebot eines „Wegweisers“ zu den zuständigen Beschwerdestellen bei Datenschutzverletzungen
- Einrichtung einer Hotline der Datenschutzbeauftragten
- Regelmäßige Radiosendung der Datenschutzbeauftragten
- Online-Beschwerdeformular der Datenschutzbeauftragten
- Bereitstellung eines Generators für Auskunftersuchen und Datenschutzbeschwerden
- Öffentliche Bekanntmachung von Beanstandungen und Sanktionen der Datenschutzbeauftragten
- Einrichtung einer Datenbank der Entscheidungen der Datenschutz-Aufsichtsbehörden
- Ermöglichung anonymer Hinweise auf Datenschutzverletzungen, besonders für Arbeitnehmer oder sonst abhängige Personen
- finanzielle Förderung von Nichtregierungsorganisationen und unabhängigen Einrichtungen, die die Opfer von Datenschutzverletzungen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte beraten und unterstützen
- Einführung eines Klagerechts für Datenschutzorganisationen
- Einführung von Strafschadensersatz
Weitere Informationen:
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