EU verklagt Deutschland: Innenminister gewährleisten keinen unabhängigen Datenschutz [4. Ergänzung]
Die EG-Kommission hat Deutschland endlich verklagt, damit es die Datenschutzaufsicht unabhängigen Stellen überträgt. Obwohl die deutsche Datenschutzaufsicht schon seit 1995 unabhängigen Stellen übertragen werden müsste, weigert sich Deutschland bis heute, die oftmals bei den Innenministerien angesiedelte Aufsicht über den Datenschutz in der Wirtschaft auf unabhängige Datenschutzbeauftragte zu übertragen.
Presseberichte:
- ftd-Bericht vom 04.09.2007
- FAZ-Bericht vom 10.08.2007
- Heise-Meldung vom 02.08.2007
- dpa-Meldung vom 02.08.2007
- ddp-Meldung vom 01.08.2007
Detaillierte Informationen siehe EU-Kommission: Datenschutz in Deutschland muss vom Staat unabhängig werden (22.12.2006).
Update vom 08.08.2007:
Mit Schreiben vom 08.08.2007 (teilanonymisiertes pdf) bestätigt die Europäische Kommission die Erhebung der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
2. Update vom 04.09.2007:
Von einer ehemaligen Leiterin der Datenschutzaufsicht beim Regierungspräsidium Darmstadt, dessen T-Online-Entscheidung Anlass für die Beschwerde bei der EU-Kommission war, berichtet jetzt die Financial Times:
Bis 1997 hat Astrid Breinlinger die Darmstädter Behörde geleitet, heute arbeitet sie als Anwältin in Freiburg. Die Entscheidung des Regierungspräsidiums habe sie zwar nicht nachvollziehen können, sagt sie. „Den Verdacht, dass das hessische Innenministerium das Ergebnis beeinflusst hat, halte ich aber für einigermaßen abwegig.“ Der Grund für eine „möglicherweise nicht ganz so engagierte Aufsichtstätigkeit“ sei die schlechte Personalausstattung. Deswegen habe sie auch die Behörde verlassen. Eine völlige Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht wie etwa in Frankreich sei mit der deutschen Verfassung nur schwer vereinbar, sagt Breinlinger: „In Deutschland muss jede Behörde an Recht und Gesetz gebunden sein und an eine Instanz, die das auch überwacht.“
3. Update vom 27.10.2007:
Die Entscheidung, den Gerichtshof anzurufen, ist nun unter dem Aktenzeichen 2003/4820 auf der Internetseite der Kommission nachzulesen.
4. Aktualisierung vom 22.01.2008:
Dem Europäischen Gerichtshof liegt nun die Klageschrift der Europäischen Kommission vor. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen C-518/07.
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