EU-Vertragsverletzungsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung soll geheim ablaufen [ergänzt am 21.10.2011]

Die EU-Kommission hat am 16. Juni 2011 als erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens eine Stellungnahme der Bundesregierung zur Nichtumsetzung der Richtlinie zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung durch Deutschland angefordert (Az. 2011/2091). Stephan Weinberger hat vergeblich versucht, bei dem Bundesjustizministerium Zugang zu dem Schreiben und zu der Antwort der Bundesregierung darauf zu erhalten. Auch die EU-Kommission verweigert bislang die Herausgabe der Dokumente.

Herausgegeben worden ist immerhin die offizielle Stellungnahme von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gegenüber der Presse:

Wir sind mit der EU-Kommission seit langem über die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im Gespräch. Natürlich werden wir den aktuellen Stand unserer Überlegungen der Kommission erläutern.

Bürgern und Wirtschaft ist nicht vermittelbar, dass während der laufenden Überarbeitung der europäischen Richtlinie zu alten Vorschriften zurückgekehrt werden soll. Die Kommission hat selbst angekündigt, dass sie die europäische Regelung ändern will.

Gegen die Vorratsdatenspeicherung gibt es eine breite europäische Bewegung. Mehrere Verfassungsgerichte haben die Umsetzungsregelungen beanstandet, darunter das Bundesverfassungsgericht im größten Verfassungsbeschwerdeverfahren seiner Geschichte. Über hundert Nichtregierungsorganisationen engagieren sich in Brüssel gegen die Massenspeicherung der Telefondaten von fast 500 Millionen Europäern. Unzählige Bürger und große Wirtschaftsverbände laufen Sturm. Datenschutzbeauftragte in Deutschland und Europa kritisieren die Datenberge.

Die FDP streitet für eine neue Balance zwischen Freiheit und Sicherheit. Ich habe einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben, der ohne die anlasslose massenhafte Speicherung aller Daten auskommt. Der Kompromissvorschlag der FDP bietet als grundrechtsschonendes Verfahren, mit dem die anlassbezogene Nutzung der ohnehin vorhandenen Verbindungsdaten ermöglicht wird. Auf der Grundlage meines Vorschlags werden wir weiter verhandeln.

Stephan Weinberger hat eine Pressemitteilung zu der Ablehnung seines Antrags auf Zugang zu den offiziellen Dokumenten verfasst:

Geheimsache Vorratsdatenspeicherung

Bundesregierung verweigert Einsicht in Akten des Vertragsverletzungsverfahrens der EU – Internationale Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet

Die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen würde durch die Herausgabe beeinträchtigt werden.“

„Beeinträchtigung der Verhandlungsabläufe und des Dialogs mit der Europäischen Kommission.“

„Negative Auswirkungen auf die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.“

„Nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland“.

„Beeinträchtigung der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Kommission.“

Nein, der Antragsteller hat keine Akteneinsicht in Geheimdienst- oder Militärakten verlangt. Das sind lediglich die vorgebrachten Ausschlussgründe des Bundesjustizministeriums, mit denen der Antrag auf Akteneinsicht in den Schriftwechsel zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission zum Dauerthema Vorratsdatenspeicherung überwiegend abgelehnt wurde.

Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen Deutschland wegen fehlender Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eingeleitet. Die Kommission hat am 16. Juni 2011 als erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens eine Stellungnahme des Bundesjustizministeriums angefordert, berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung.

Am 14. August 2011 beantragte ich nach dem IFG Akteneinsicht in Form von Übersendung der vorliegenden Verwaltungsvorgänge und sonstigen schriftlichen Vorgängen in Bezug auf das Vertragsverletzungsverfahren, insbesondere das Schreiben der Europäischen Kommission an das Bundesministerium der Justiz sowie die darauf folgende Stellungnahme.

Mit Schreiben vom 22. August wurde der Eingang bestätigt und gleichzeitig nachgefragt, ob man den Antrag nicht zurücknehmen möchte, weil „Gebühren bis 500 Euro“ anfallen könnten, und man den Aufwand vorher nicht bemessen könnte. Dieses Abschreckmanöver wird mittlerweile sehr oft angewandt, um Bürger dazu zu bewegen, ihren Antrag zurückzunehmen und somit auf den Informationszugang zu verzichten.

Der Antrag wurde dennoch aufrechterhalten, die Reaktion des Bundesjustizministeriums erfolgte am 23. September durch einen dreiseitigen Bescheid, der scheinbar die Ängste der Bundesregierung in dem Vertragsverletzungsverfahren widerspiegelt.

Dem Antrag könne nur teilweise stattgegeben werden, ansonsten müsse er wegen der drohenden nachteiligen Auswirkungen auf internationale Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland mit der Europäischen Kommission abgelehnt werden.

Dem Hauptantrag, den Schriftverkehr mit der Europäischen Kommission zu übersenden, könne daher nicht stattgegeben werden. Stattdessen wurden ein paar interne E-Mails übersandt, sowie ein Eckpunktepapier zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet.

Dieses Eckpunktepapier zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet erläutert auf sechs Seiten mögliche Lösungen hinsichtlich der Neugestaltung der Vorratsdatenspeicherung im Rahmen der verpflichtenden Umsetzung der EU Richtlinie.

Auch aus den internen Emails sind keine brauchbaren Daten hinsichtlich der erbetenen Informationen zu entnehmen. Der Bundestag beschwert sich beim Bundesjustizministerium, warum die Presse scheinbar vor dem Bundestag über das Vertragsverletzungsverfahren informiert wurde. Das Bundesinnenministerium bekommt erst sehr spät Gelegenheit zum Verfahren Stellung zu nehmen und reagiert deshalb mit einer E-Mail etwas verärgert über die Handlungsweise des Bundesjustizministeriums.

Die Unterlagen und die Korrespondenz sind online abrufbar unter:

https://fragdenstaat.de/anfrage/eu-vertragsverletzungsverfahren-wegen-fehlender-vorratsdatenspeicherung/

Über den weiteren, bei der EU-Kommission eingereichten Zugangsantrag ist noch nicht abschließend entschieden. Auszug aus der Begründung des Antrags:

(2) With regard to Germany, public interest overrides any exemption.

There is an overwhelming public interest in the infringement procedure that has been initiated for non-transposure of directive 2006/24. The first implementation law was challenged by 34,000 citizens in the German Constitutional Court and subsequently annulled by the Court last year for violating basic rights. The European Data Protection Supervisor noted that data retention is „the most privacy invasive instrument ever adopted by the EU in terms of scale and the number of people it affects“. In a recent poll the policy was opposed by 62% of all Germans. As a result of this debate and conflict that touches the heart of fundamental rights and concerns every user of telecommunications, there is a broad debate in Germany on the matter of transposition or non-transposition of the data retention directive. One partner of the current government coalition is opposed to the principle of blanket retention established by directive 2006/24, while the other partner is in favour. The Commission’s views and the Minister of Justice’s have been widely reported in the press, also with regard to the infringement procedure.

If you consider the actual content of the documents requested, I am sure you will find nothing the release of which would seriously threaten to harm the proceedings. Quite to the contrary, publication would make better known and strenghen the Commission’s position in claiming an infringement. An overriding public interest in publication of the file needs to be accepted in the case of data retention.

Yours sincerely,

Falls jemand weiter helfen kann: Geleakte Dokumente nehmen wir natürlich gerne anonym und nicht rückverfolgbar entgegen.

Was das allseits erwartete Verfahren über die Vereinbarkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten angeht, so erwartet der Kläger Digital Rights Ireland gegenwärtig, dass der irische High Court dem Europäischen Gerichtshof noch im Oktober 2011 diese Frage vorlegen könnte.

Weiterlesen:

Ergänzung vom 05.10.2011:

Nun hat es auch die EU-Kommission abgelehnt, Zugang zu ihrem Mahnschreiben und zu der Antwort der Bundesregierung darauf zu gewähren.

Ergänzung vom 21.10.2011:

Das von Bundesjustizministerium und EU hartnäckig geheim gehaltene Mahnschreiben der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherung vom 16.06.2011 ist nun dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zugespielt worden.

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2 Kommentare »


  1. AK Vorrat: EU-Kommission weist FDP-Vorstoß zur Internet-Vorratsdatenspeicherung zurück - Ostfalen-Spiegel — 20. Oktober 2011 @ 9.51 Uhr

    [...] 20.10.2011. (ak vorrat) Das von Bundesjustizministerium und EU hartnäckig geheim gehaltene[1]Mahnschreiben der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherung vom 16.06.2011 ist dem Arbeitskreis […]


  2. #VDS: Vorratsdatenspeicherung geht in die nächste Runde « … Kaffee bei mir? — 21. Oktober 2011 @ 11.41 Uhr

    [...] von Bundesjustizministerium und EU hartnäckig geheim gehaltene[1] Mahnschreiben der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherung vom 16.06.2011 ist dem Arbeitskreis […]

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