Europarats-Resolution – Pressefreiheit auch in Deutschland mangelhaft
Der Europarat hat Anfang des Monats eine Entschließung 1636 (2008) mit dem Titel „Indikatoren für die Funktion der Medien“ angenommen (deutsch). Darin werden Kriterien beschrieben, an denen sich die Pressefreiheit in europäischen Staaten messen lassen muss.
Mehrerer dieser Kriterien erfüllt Deutschland nicht:
8.2 Staatsbeamte sollten nicht in stärkerem Maße vor Kritik und Beschimpfung geschützt sein als normale Bürger, beispielsweise durch Strafgesetze, die eine höhere Strafe vorsehen. Es sollten weder Journalisten inhaftiert noch Medieneinrichtungen aufgrund kritischer Kommentare geschlossen werden
In Deutschland gibt es Sonder-Strafvorschriften für deutsche und ausländische Regierungschefs.
8.8 die Vertraulichkeit der Informationsquellen von Journalisten muss gewahrt bleiben
Der Deutsche Fachjournalistenverband weist darauf hin, dass die Vorratsspeicherung aller Telefonkontakte gegen diesen Quellenschutz verstößt.
8.17 der Staat darf den Zugang zu ausländischen Printmedien oder elektronischen Medien, einschließlich Internet, nicht beschränken
In Deutschland kann nach dem Rundfunkstaatsvertrag die Sperrung (auch ausländischer) Medien angeordnet werden, wenn ihr Inhalt gegen deutsche Gesetze verstoßen soll. Eine gerichtliche Prüfung ist nicht Voraussetzung.
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Zum Thema Quellenschutz fällt mir das hier ein: http://www.piratenpartei-bayern.de/node/105
Armes, Armes Deutschland!
Grüße, Sebastian Bartsch