FDP will hessische Polizei aufrüsten

Mit einem am 30.06.2009 eingereichten Gesetzentwurf planen FDP und CDU in Hessen, die Eingriffsrechte der Polizei weiter auszudehnen.

1. Wiedereinführung des verfassungswidrigen Kfz-Massenabgleichs

Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2008 die von der hessischen CDU eingeführte Ermächtigung zum massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit Fahndungsdaten verworfen hat und die damalige rot-grüne Koalition auf das ineffiziente Instrument verzichten wollte, haben sich FDP und CDU nun entschieden, erneut den Straßenverkehr rastern zu lassen. In das hessische Gesetz soll die baden-württembergische Ermächtigung, gegen die in Kürze Verfassungsbeschwerde eingereicht werden wird, wortgleich übernommen werden.

Hessen will mit der ineffizienten Maßnahme des Kfz-Massenabgleichs Straftaten verfolgen, wofür die Länder schon nicht zuständig sind. Geplant ist auch nicht etwa nur eine gezielte Suche aus besonderem Anlass, sondern eine dauerhaftes und praktisch landesweites Stochern im Nebel in der Hoffnung auf Zufallstreffer. Die geplante Ermächtigung ist daher sowohl verfassungswidrig als auch ineffizient.

Siehe auch: Weitere Beiträge zum Thema Kfz-Kennzeichenscanning

2. Heimlicher Einbau von Wanzen und Kameras

FDP und CDU wollen der hessischen Polizei erlauben, Wohnungen heimlich in Abwesenheit des Inhabers zu betreten, um Wanzen und Videokameras einzubauen. Nicht einmal das maßlose schwarz-rote BKA-Gesetz aus dem vergangenen Jahr erlaubt dies.

3. Nutzung anlasslos gespeicherter Verbindungs- und Standortdaten

FDP und CDU wollen der hessischen Polizei erlauben, auf anlasslos und flächendeckend gespeicherte Telekommunikationsdaten („Vorratsdaten“) präventiv zuzugreifen. Dabei ist die sogenannte „Vorratsdatenspeicherung“ verfassungswidrig und zurzeit Gegenstand der größten Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik.

4. Unterbrechung des Mobilfunks

FDP und CDU wollen der hessischen Polizei künftig erlauben, die Handynutzung technisch zu blockieren. Dies kann dazu führen, dass sämtliche Mobiltelefone im Umfeld eines Blockiergeräts lahmgelegt werden – auch für Notrufe.

5. Bundestrojaner für Skype-Nutzer

FDP und CDU wollen der hessischen Polizei künftig erlauben, Spionageprogramme in Privatcomputer einzuschleusen, um Internettelefonate, E-Mails, Chats und Messager wie ICQ abzuhören.

6. Datenauslieferung an das Ausland

FDP und CDU wollen der hessischen Polizei erlauben, Informationen über Personen in Deutschland an Behörden im europäischen Ausland weiterzugeben. Bisher war eine Auslieferung von Informationen an das Ausland nur „zur Abwehr einer erheblichen Gefahr“ zulässig und ausgeschlossen, wenn im Ausland „gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes verstoßen“ würde oder „schutzwürdige Belange der betroffenen Person beeinträchtigt“ würden. Gestrichen werden soll auch die Auflage, wonach das Ausland die ausgelieferten Informationen bislang nur zu dem Zweck nutzen darf, zu dem sie ausgeliefert werden.

7. Körperliche Zwangsuntersuchung und -behandlung

FDP und CDU wollen der hessischen Polizei erlauben, künftig auch ungefährdete Personen zwangsweise an ihrem Körper untersuchen und behandeln zu lassen. Beispielsweise sollen Personen, die Polizeibeamte verletzt haben, auf eine HIV-Infektion untersucht werden.

8. Mehr Videoüberwachung

FDP und CDU in Hessen wollen die erwiesenermaßen unwirksame Videoüberwachung öffentlicher Plätze auch dann bis zu zwei Jahre lang fortsetzen, wenn sich herausstellt, dass der überwachte Bereich keinen Kriminalitätsschwerpunkt mehr darstellt.

9. Vorsorgliche Erleichterung der Strafverfolgung

Obwohl die Länder dafür nicht zuständig sind, wollen FDP und CDU in Hessen die Polizei auch ohne jede Gefahr beauftragen, eine etwaige künftige, noch nicht abzusehende Verfolgung möglicher Straftaten zu erleichtern. Belegt wird dies mit dem martialischen Begriff der „vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten“.

10. Schwacher Schutz von Intimitäten

FDP und CDU wollen die Fehler des schwarz-roten BKA-Gesetzes, über welches eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ansteht, wiederholen und uns nur unzureichend vor einem Eindringen der Polizei in unsere Privatsphäre („Kernbereich privater Lebensgestaltung“) schützen.

Das Lauschen und Ausspähen soll der hessischen Polizei nur verboten werden, wenn als Ergebnis nichts als Intimitäten zu erwarten sind. Könnte hingegen beispielsweise während eines Geschlechtsverkehrs auch etwas relevantes gestöhnt werden, soll sich ein Richter die Aufzeichnung anhören.

Die FDP, deren Abgeordnete zu einem nicht geringen Teil Rechtsanwälte sind, hat zwar darauf bestanden, dass Rechtsanwälte und Journalisten künftig zuverlässig vor Ausforschung geschützt werden. Nicht mehr gereicht hat der Wille aber für einen zuverlässigen Schutz von Ärzten, Psychotherapeuten, Apothekern, Notaren, Steuerberatern, Schwangerschaftsberatern und Drogenberatungen vor Überwachung. Dadurch müssen auch die Patienten und Mandanten dieser Berufe mit einem Bekanntwerden ihrer Nöte rechnen.

11. Beibehaltung der untauglichen Rasterfahndung

Die FDP will die von der CDU unmäßig ausgeweitete Rasterfahndung beibehalten und lediglich auf Situationen einer „konkreten Gefahr“ beschränken. Nicht wieder hergestellt werden soll dagegen die Voraussetzung einer „gegenwärtigen“ – also akuten – Gefahr und das Erfordernis einer richterlichen Anordnung. Beides hatte die CDU gestrichen, nachdem die hessischen Gerichte die – später auch tatsächlich ohne Erfolg gebliebene – Rasterfahndung nach „Schläfern“ untersagt hatten.

Es ist bis heute kein einziger Fall bekannt, in dem eine präventive Rasterfahndung zur Abwendung einer Gefahr geführt hätte. Demgegenüber binden Rasterfahndungen erhebliche Ressourcen und behindern die gezielte Polizeiarbeit. Lehren daraus wollen die schwarz-gelben Abgeordneten in Hessen nicht ziehen.

Fazit

Wer bei der letzten hessischen Landtagswahl gehofft hat, die FDP in Hessen werde nicht nur den freiheitsrechtlichen Amoklauf der CDU stoppen, sondern eine Wende der Innenpolitik weg von Symbolgesetzen hin zu Wirksamkeit und Freiheit durchsetzen, den enttäuscht der vorliegende Gesetzentwurf. Anders als der vielversprechende rot-grüne Koalitionsvertrag scheint die hessische FDP einer abgeschwächten Schäuble-Doktrin zu folgen, wonach die Machtbefugnisse des Staates so weit auszudehnen sind, wie es unsere Verfassung gerade noch zulässt. Da der jetzige Gesetzentwurf selbst diese Grenzen in vielen Punkten sprengt, müssen sich Hessens Politiker auf eine weitere Aufhebung ihres Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht einrichten.

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51 Kommentare »


  1. Kfz-Massenabgleich in Bayern bleibt umstritten | Netwatcher 24 @ DE — 7. Oktober 2009 @ 2.45 Uhr

    [...] 1. http://www.vgh.bayern.de/VGMuenchen/index.htm 2. http://www.freiheitsredner.de 3. http://www.daten-speicherung.de/data/Klageschrift_Kfz-Massenscanning_By_2008-06-02_anon.pdf 4. http://de.wikipedia.org/wiki/Automatische_Nummernschilderkennung 5. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080311_1bvr207405.html 6. http://www.schleswig-holstein.de/IM/DE/Service/Presse/PI/2008/080311__im__kfzScanning.html 7. http://www.daten-speicherung.de/?p=262 8. http://www1.adac.de/Verkehr/verkehrsexperten/glaeserner_autofahrer/default.asp?quer=verkehr&ComponentID=166170&SourcePageID=251288 9. http://www.adac.de/images/MG-Statement-ADAC-VP-Becker-23April09-final_tcm8-251692.pdf 10. http://www1.adac.de/images/2009-03-Expertise-Umsetzung-des-BVerfG-Urteils-Kennzeichenscanning-Kurzfassung_tcm8-251695.pdf 11. http://www.daten-speicherung.de/?p=1298 […]

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