Flugbuchungs-Anbieter im Datenschutz-Vergleichstest

Anlässlich der Buchung eines innereuropäischen Flugs mithilfe der Flug-Metasuche swoodoo habe ich verglichen, wieviele unnötige Daten die dort zur Auswahl stehenden Anbieter bei einer Flugbuchung abfragen. Hier das Ergebnis:

Anbieter Note Unnötige Datenabfragen Zahlung
ebookers.de 4 Geschlecht aller Passagiere, Telefonnummer, Kreditkarten-Rechnungsadresse Kreditk. (Gebühr), giropay-Überweis.
airline-direct.de 5 Geschlecht aller Passagiere, Anschrift, Telefonnummer, Kontoverbindung trotz Sofortüberweisung Kreditk. (Gebühr), Sofort-Überweis., Rechnung (Gebühr)
expedia.de 5 Staatsangehörigkeit aller Passagiere, Handynummer, Kreditkarten-Rechnungsadresse, Datenübermittlung in die USA (US-amerkanischer Anbieter) Kreditk.
flugladen.de 5 Geschlecht und Geburtsdatum aller Passagiere, Anschrift, Telefonnummer Kreditk. (Gebühr), Überweis.
fluege.de
5 Geschlecht und Geburtsdatum aller Passagiere, Anschrift, Telefonnummer Kreditk., Lastschr. (Gebühr)
lastminute.de 6 Geschlecht und Geburtsdatum aller Passagiere, Anschrift, Telefonnummer, Kontoverbindung trotz Sofortüberweisung Kreditk. (Gebühr), Lastschr., Sofort-Überweis.
lturfly.com 6 Geschlecht, Geburtsdatum und Anschrift aller Passagiere, Telefonnummer Kreditk., Lastschr.
cheaptickets.de 6- Geschlecht, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit aller Passagiere, Anschrift, Telefonnummer, Handynummer Kreditk., Sofort-Überweis.
edreams.de - (war mit meinem Browser nicht nutzbar) Kreditk. (Gebühr)

Erläuterung: Dass die Anbieter Geschlecht oder Anrede der Passagiere nicht abfragen brauchen, zeigt expedia. Auch das Geburtsdatum des Passagiers oder seine Staatsangehörigkeit müssen jedenfalls bei innereuropäischen Flügen nicht abgefragt werden. Die Anschrift des Passagiers oder seine Telefonnummer müssen ebenfalls weder dem Reisebüro noch der Fluglinie bekannt sein, wenn der Kunde eine E-Mail-Adresse angibt. Eine Telefonnummer mag zwar für Rückfragen nützlich sein. Wie der Kunde erreichbar sein will, muss er aber selbst entscheiden können. Die Abfrage der Rechnungsanschrift zu einer Kreditkarte ist jedenfalls so lange keine akzeptable Maßnahme zur Betrugsbekämpfung, wie nicht ausdrücklich zugesichert wird, dass eine Speicherung dieser Daten nicht über die Dauer des Abgleichs hinaus erfolgt. Airline-direct und Lastminute.de bieten den externen Dienst „Sofortüberweisung“ an, fragen die Kontoverbindung aber gleichwohl zusätzlich selbst ab.

Um sich gegen unnötige Datenabfragen zur Wehr zu setzen und Datenmissbrauch vorzubeugen, sollte man einen datensparsamen Anbieter wählen. Bei unnötigen Datenabfragen darf man außerdem falsche Angaben machen (z.B. „11111111″ als Telefonnummer). Einige Fluggesellschaften vergleichen die Buchungsdaten beim Check-In mit Ausweis oder Reisepass, so dass man insoweit mit Fantasieangaben vorsichtig sein sollte.

Um generell Abhilfe zu schaffen, empfiehlt sich ein kurzer Hinweis auf unnötige Datenabfragen an die für den Sitz des Anbieters zuständige Datenschutzaufsicht. Diese kann von jedem Anbieter verlangen, künftig unnötige Datenabfragen zu unterlassen. Wenn genügend Kunden sich beschweren, müsste es gelingen, die Zahl unnötiger Datenabfragen deutlich zu reduzieren.

Weitere Anbieter nehme ich in die Vergleichsübersicht gerne mit auf, wenn ihr mir die für die Tabelle oben erforderlichen Eintragungen als Kommentar zu diesem Beitrag mitteilt.

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4 Kommentare »


  1. Flugbuchungs-Anbieter im Datenschutz-Vergleichstest — 25. Mai 2011 @ 17.26 Uhr

    hallo!!
    ich denke das machen die verschiedenen betreiber aus dem grund um werbung zu verschicken um an daten heran zu kommen…ob das der sicherheit des einzelnen kunden dient ist sehr fraglich.toller bericht weiter so gruß nadine


  2. Schwach und oberflächlich Recherchiert — 15. August 2011 @ 11.53 Uhr

    Leider wieder so ein schwach recherchierter Artikel. Traurig, wie sehr sich einige in Ihren Paranoia – Verschörungstheorien Welten selbst verfangen.


  3. Datensicherung — 12. September 2011 @ 12.27 Uhr

    hallo,
    einen datensicherung sollte unbediengt pflicht sein. liebe grüße Peter


  4. KissandFly — 17. Januar 2019 @ 17.20 Uhr

    Hallo. Nützliche Liste. Ich bin wirklich praktisch. Sag mir, wann ich auf das Update warten soll? Ich würde mich freuen, die neue Liste zu sehen. Ich denke auch, dass Backup eine unbedingte Pflicht sein sollte. Wussten Sie schon, ein Zitat aus Wikipedia: „Die Pflicht zur Datensicherung in Betrieben ergibt sich unter anderem aus den gesetzlichen Vorschriften über eine ordnungsgemäße, nachvollziehbare, revisionssichere Buchführung (HGB). Von der kurzzeitigen Aufbewahrung (begrenzt auf einen Tag bis drei oder auch sechs Monate) unterscheidet sich die längerfristige Datenarchivierung, die anderen Gesetzmäßigkeiten unterliegt. Die Grundsätze zur Archivierung und Nachprüfbarkeit digitaler Datenbestände sind in Deutschland seit Januar 2002 für Unternehmen verbindlich in den Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD), herausgegeben vom Bundesfinanzministerium, zusammengefasst“, ichtochnik -https://de.wikipedia.org/wiki/Datensicherung.

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