Gericht befreit auch E-Mail-Anbieter von Vorratsdatenspeicherung [ergänzt am 07.12.2009]
Neben Festnetz- und Mobilfunkanbietern hat das Verwaltungsgericht Berlin mit der Domain Factory GmbH den ersten Hoster und E-Mail-Anbieter einstweilig von der Vorratsdatenspeicherung befreit. Die Bundesnetzagentur darf bis zur Klärung des Hauptsacheverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht insoweit keine Zwangsmaßnahmen gegen den Anbieter einleiten, wie bei Hansenet („Alice“) geschehen. Das ist in einem von Domain Factory erwirkten Beschluss vom 15.01.2009 nachzulesen (Az. 27 A 316.08).
Hoster haben die Funktion, Speicherplatz für Internetseiten und in diesem Zusammenhang auch E-Mail-Postfächer unter der gebuchten Domain bereitzustellen. Für das Erstere gilt die Vorratsdatenspeicherpflicht nicht, wohl aber für die E-Mail-Adressen. Seit 2009 speichern entgeltliche E-Mail-Dienste daher nach § 113a TKG auch ohne Anhaltspunkte auf ein Vorliegen irgendeines Rechtsverstoßes für 6 Monate bei jedem Zugriff auf das Postfach
- IP-Adresse und
- Zeit,
ferner bei jeder ein- und ausgehenden E-Mail
- die beteiligten E-Mail-Adressen,
- die jeweilige Absender-IP-Adresse und
- die Zeit.
Da IP-Adressen der eindeutigen Adressierung von Daten im Internet dienen, werden sie zu einem bestimmten Zeitpunkt internetweit nur einmalig vergeben und es ist nachträglich eine Zuordnung des Surfverhaltens zu einem physischen Internetanschluss möglich.
In seiner Begründung stellt das Gericht wie zuvor bei Netzbetreibern und Mobilfunk-Resellern darauf ab, dass es verfassungswidrig sei, dass die Anbieter die Kosten für die Umsetzung und den Betrieb der Vorratsdatenspeicherung selbst tragen müssen, zumal der Bestand der Vorratsspeicherpflicht ungewiss sei. Gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sind derzeit mehrere Anträge beim Bundesverfassungsgericht anhängig, darunter eine vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung unterstützte Grundrechtsbeschwerde von über 34.000 besorgten Bürgern sowie eine Vorlage des Verwaltungsgerichts Berlin.
Auf Rückfrage erklärte die Geschäftsführerin des Anbieters, Tobia Sara Marburg, derzeit speichere man E-Mail-Verbindungsdaten regelmäßig nicht länger als 1 Tag. Das Gleiche gelte für Zugriffe auf die gehosteten Webseiten (logging). Das ist im Vergleich zu anderen Hostern wie Strato, der eigenen Angaben zufolge 48 Tage lang speichert, immerhin eine Verbesserung. Darüber hinaus denkt der Anbieter darüber nach, so Marburg, IP-Adressen der Besucher aus den den Kunden bereitgestellten Logdateien ganz zu entfernen.
Jonas
Ergänzung vom 07.12.2009:
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Beschluss
am 02.12.2009 bestätigt. Es bestünden Zweifel, ob das Unternehmen überhaupt der Vorratsdatenspeicherungspflicht unterliegt. Außerdem wäre das (Klein-)Unternehmen voraussichtlich zur Einstellung seines Geschäftsbetriebs gezwungen, müsste es auf Vorrat speichern.
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