Gesetzentwurf der Grünen zur Reform der Telekommunikationsüberwachung

Die Grünen haben einen Gesetzentwurf zur Reform der Telekommunikationsüberwachung erarbeitet. Er soll verbesserten Grundrechtsschutz und eine Eindämmung der Telefonüberwachungen bewirken. In der Tat steigt die Anzahl der TK-Überwachungsmaßnahmen Jahr für Jahr rasant. Alle fünf Jahre tritt derzeit eine Verdoppelung der Fallzahlen ein.

Im einzelnen hat der Gesetzentwurf der Grünen die folgende Zielrichtung:

  • Weg von einem sich immer weiter aufblähenden Straftatenkatalog hin zu klaren Kriterien bei Überwachungsmaßnahmen.
  • Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten und andere Berufsgeheimnisträger sollen genauso wie ihre Berufshelfer sowie Familienangehörige umfassend vor Bespitzelung ihrer Kommunikation geschützt werden.
  • Der Kernbereich privater Lebensgestaltung soll vor Überwachung geschützt werden.
  • Die Gerichte sollen in die Pflicht genommen werden, den Ermittlungsbehörden effektiv bei der Überwachung auf die Finger zu schauen.
  • Durch Benachrichtigung der Betroffenen soll ermöglicht werden, erlittene Überwachung gesetzlich überprüfen zu lassen.
  • Der Bundestag soll jährlich über alle Telekommunikationsüberwachungen differenziert unterrichtet werden.

Nähere Details finden sich in einer Kurzinformation.

M.E. geht das Papier in vielen Punkten in die richtige Richtung und enthält wichtige Fortschritte. Gleichzeitig sind einige Aspekte aber auch noch verbesserungsfähig. Ich habe deswegen eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen erarbeitet.

Am 10.11.2006 veranstalten die Grünen ein „Fachgespräch“, bei dem der Gesetzentwurf diskutiert werden soll. Bedauerlich ist, dass „aus Sicherheitsgründen“ eine persönliche Anmeldung unter Angabe des Geburtsdatums gefordert wird!

Das Bundesjustizministerium arbeitet derweil ebenfalls an einer Gesamtregelung der strafprozessualen heimlichen Ermittlungsmaßnahmen, die die Vorschriften zur Telekommunikationsüberwachung umfassen. Wie das Bundesverfassungsgericht süffisant anmerkte, dauern diese Arbeiten allerdings nunmehr schon seit Jahren an. Der Gesetzentwurf des Justizministeriums soll auch eine Regelung zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung enthalten.

Update vom 22.12.2006:

Der letztendlich in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf der Grünen vom 13.12.2006 findet sich hier.

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1 Kommentar »


  1. Markus — 31. Oktober 2006 @ 20.56 Uhr

    Das mit den „Sicherheitsgründen“ ist dem Bundestag geschuldet, wo die Veranstaltung stattfindet. Dort ist das leider wohl die Regel, um das Gebäude zu derartigen Veranstaltungen betreten zu können.

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