Grünes Grundsatzpapier zum Datenschutz in der Informationsgesellschaft beschlossen
Auf der Grundlage eines Entwurfs der Abgeordneten Silke Stokar hat die Bundestagsfraktion der Grünen am 22. Mai eine überarbeitete Fassung des Papiers „Datenschutz als Fundament der Informationsgesellschaft“ beschlossen und veröffentlicht.
Filtert man das beständige ungerechtfertigte Lob für die rot-grüne Regierungspolitik aus, dann findet man in dem Papier wichtige, konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes, darunter:
- Datenspeicherung durch nicht-öffentliche Stellen nur mit Einwilligung („opt in“). Derzeit gibt es in vielen Bereichen nur eine Widerspruchslösung (Werbung, Nutzungsprofile).
- Kopplungsverbot: Vertragsabschlüsse dürfen nicht von der Weiterverarbeitung von nicht für die Vertragserfüllung notwendigen Daten abhängig gemacht werden.
- Informationspflicht und Schadensersatzpflicht nicht-öffentlicher Stellen bei Datenpannen (warum eigentlich nicht auch bei öffentlichen Stellen?)
Hier das vollständige Inhaltsverzeichnis:
I. Informationelles Selbstbestimmungsrecht stärken
- Volkszählungsurteil auch in der digitalen Informationsgesellschaft aktuell
- Das Leitbild grüner Datenschutz-Politik
- Mit neuen Bündnissen gegen die große „Anti-Datenschutz-Koalition“
II. Für einen modernen Datenschutz
- Datenschutz ins Grundgesetz
- Ein modernes „Bundesdatenschutzgesetzbuch“ schaffen
- Behördliche und betriebliche Datenschutzbeauftragte stärken
III. Transparenz sicherstellen – Selbstbestimmung stärken
- Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher
- Verantwortungsvoller Umgang mit neuen Informationstechniken
- Datenschutz-Gütesiegel einführen
- Für eine bürgerrechtsfreundliche Anwendung der RFID-Technik („Radio Frequency Identification“)
- Scoring darf nicht zu digitaler Diskriminierung führen
- Informationspflichten nicht-öffentlicher Stellen bei Datenpannen einführen
IV. Sicherheit von Gesundheits- und ALG II-Daten gewährleisten
V. Schutz genetischer Informationen wahren
VI. Forschungsgeheimnis gesetzlich regeln
VII. Zugriffe auf Konten und Steuerdaten klar begrenzen
VIII. Arbeitnehmerdatenschutzgesetz auf den Weg bringen
IX. Datenschutz setzt der Sicherheitspolitik Grenzen
- Qualität geht vor Quantität – gegen die Datensammelwut
- Gegen die verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung
- Abhören muss begrenzt werden
- Fingerabdrücke gehören nicht in Personalausweise
- Der Staat ist kein Hacker
- Internet keine Spielwiese der Sicherheitsbehörden
- Videoüberwachung zielgerichtet einsetzen
- Einwohnermeldeämter: keine Zapfsäulen für Sicherheitsbehörden
- Volkszählung 2010/2011
X. Datenschutz europäisch und international gewährleisten
XI. Datenschutz im Deutschen Bundestag
Was noch fehlt, findet sich etwa hier und im Wiki. Sinnvoll erscheint auch der bei der Vorstellung des Grundrechte-Reports gemachte Vorschlag, einen verschuldensunabhängigen Anspruch auf Entschädigung bei staatlichen Grundrechtsverletzungen einzuführen.
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