Hessen muss Polizeigesetz nachbessern [2. Ergänzung]
Der am 06.05.2008 von der hessischen FDP-Fraktion vorgelegte Vorschlag zur Änderung des Polizeigesetzes (HSOG) sieht eine Stärkung der Grundrechte der hessischen Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen Wohnraumüberwachung, Telefonüberwachung und Rasterfahndung vor, jedoch eine empfindliche Einschränkung der Grundrechte hessischer Autofahrerinnen und Autofahrer, die künftig wieder einem Kfz-Massenabgleich ausgesetzt werden sollen.
Der Innenausschuss des Landtags führt eine schriftliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durch. Meine Stellungnahme kommt zu den folgenden Ergebnissen:
- Wegen des Missverhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag und zur Vermeidung des Risikos einer erneuten verfassungsgerichtlichen Aufhebung ist zu einem Verzicht auf die Wiedereinführung einer Ermächtigung zum Kfz-Massenabgleich zu raten. Soll gleichwohl versucht werden, eine solche Eingriffsermächtigung verfassungskonform wiedereinzuführen, so wäre die Entwurfsformulierung in einer Reihe von Punkten zu präzisieren und zu ergänzen.
- Um die Befugnisse zur akustischen Wohnraumüberwachung und zur Telefonüberwachung verfassungskonform zu gestalten, muss der im Gesetzentwurf vorgesehene Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung genauer geregelt werden und müssen verfahrensrechtliche Sicherungen eingeführt werden. Ein Formulierungsvorschlag wird unterbreitet. Wegen des Missverhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag ist allerdings zu einem Verzicht auf die Befugnis zur präventiven Wohnraumüberwachung zu raten.
- Um die übrigen Eingriffsermächtigungen des HSOG verfassungskonform zu gestalten, sind allgemeine Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, zum Schutz besonderer Vertrauensverhältnisse und zur verfahrensrechtlichen Absicherung bei verdeckten Datenerhebungen aufzunehmen. Ein Formulierungsvorschlag wird unterbreitet.
- Um die Ermächtigung zur präventiven Rasterfahndung verfassungskonform zu gestalten, ist eine Änderung der Formulierung über den Gesetzantrag hinaus erforderlich. Wegen des Missverhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag der Maßnahme ist jedoch zu empfehlen, die Befugnis zur präventiven Rasterfahndung insgesamt aufzuheben.
Da SPD und CDU in Hessen nicht zusammen arbeiten und jede Fraktion nur gemeinsam mit zwei kleinen Fraktionen (FDP, Grüne, Linke) über eine Mehrheit verfügt, liegt eine für die Grundrechte der Bürger günstige politische Konstellation vor, die auf eine reale Stärkung der Freiheitsrechte hoffen lässt.
Siehe auch:
- Stellungnahme vom 12.08.2008
- Protokoll der Debatte über den Gesetzentwurf am 14.05.2008 (ab Seite 106)
- Gesetzentwurf vom 06.05.2008
- öffentliche Anhörung am 24.01.2007 zum nahezu wortgleichen Vorgängerentwurf
- schriftliche Stellungnahmen zum nahezu wortgleichen Vorgängerentwurf: Teil 1, Teil 2, Teil 3
Ergänzung vom 27.08.2008:
- schriftliche Stellungnahmen zum aktuellen Gesetzentwurf der hessischen FDP: Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 5, Teil 6
- Protokoll über die Anhörung des Innenausschusses des sächsischen Landtags am 08.05.2008 über den sächsischen Entwurf zur Änderung des Polizeigesetzes, der ebenfalls eine Ermächtigung zum Kfz-Massenabgleich vorsieht
Ergänzung vom 25.09.2008:
Auch in der mündlichen Anhörung über den hessischen Gesetzentwurf wurde die Befugnis zum Kfz-Massenabgleich von Experten kritisiert.
Nach einer Auskunft des Hessischen Innenministeriums vom 20.08.2008 hat die hessische Polizei binnen eines Jahres 898mal automatische Nummernschild-Lesegeräte eingesetzt. 2007 wurden außerdem 35 präventive Telekommunikationsüberwachungen durchgeführt, jede vierte ohne richterliche Genehmigung. Seit der fehlgeschlagenen Schläfersuche wurde keine einzige präventive Rasterfahdnung mehr durchgeführt.
- Frankfurter Rundschau: Experten warnen vor Autoscannern (18.09.2008)
- Frankfurter Neue Presse: Kennzeichen-Erfassung in Hessen: Auch neues Gesetz fehlerhaft? (18.09.2008)
- Auskunft des Hessischen Innenministeriums vom 20.08.2008
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