Ixquick: Nicht ganz protokollierungsfrei suchen

Die niederländische Metasuchmaschine Ixquick, die unter anderem Suchergebnisse von Google präsentiert, einen SSL-Zugang anbietet und Suchbegriffe nicht mittels „Referrer“ weiter übermittelt, kündigte am Europäischen Datenschutztag an, sie stelle „die Speicherung von IP-Adressen vollkommen ein“.

Richtig ist das nicht:

1. Protokollierung bei Ixquick

Ein Hashwert der IP-Adressen aller Nutzer wird von Ixquick weiterhin bis zu zwei Stunden lang im Arbeitsspeicher gehalten mitsamt der Zeit des Zugriffs, die aber um +/- fünf Minuten randomisiert wird. Die abgefragten Suchbegriffe werden in diesem Datensatz nicht gespeichert.

Die Zugriffsprotokollierung begründet der Betreiber damit, dass er automatisierte Massenabfragen verhindern will. Hierzu genügte es aber meines Erachtens, die IP-Adresse eine Minute lang zu speichern und zu blockieren, wenn innerhalb einer Minute unmenschlich viele Anfragen eingehen. Eine Abfrage pro Minute und IP-Adresse ist dem Betreiber auf jeden Fall zuzumuten. Auch könnte die IP-Protokollierung so eingerichtet werden, dass sie erst bei untragbar hoher Last einsetzt.

Im Übrigen sehe ich schon im Ausgangspunkt kein legitimes Interesse des Betreibers daran, automatisierte Anfragen zu verhindern. Ein nennenswerter Teil der Datenbank kann auf diese Weise nicht abgegriffen werden.

Zumindest nach deutschem Recht verstößt die Protokollierungspraxis überdies gegen das Telemediengesetz.

2. Protokollierung bei Google

Ixquick finanziert sich mit Werbeeinblendungen von Google. Gibt man bei Ixquick einen Suchbegriff ein, so verschlüsselt Ixquick die IP-Adresse des Nutzers zu einer Nutzer-Identifikationsnummer. Der hierzu verwendete Schlüssel wird von Ixquick alle sieben Tage gewechselt, nicht protokolliert und angeblich nicht weitergegeben. Die Nutzer-Identifikationsnummer wird zusammen mit den Suchbegriffen des Nutzers an Google übermittelt. Google übermittelt dann die einzublendende Werbeanzeige an Ixquick.

Auf diese Weise speichert Google letztlich, wonach wir auf Ixquick suchen. Eine Identifizierung des Nutzers ist möglich, wenn man über die Nutzer-ID und den Ixquick-Schlüssel verfügt. Man kann dann sämtliche mögliche IP-Adressen verschlüsseln, bis man die Identifikationsnummer gefunden hat. Das ist zwar mit einigem Aufwand verbunden, den aber beispielsweise Geheimdienste im Bedarfsfall nicht scheuen dürften. Diese haben auch die Möglichkeit, IP-Adresse und Zugriffszeitpunkt auf die Person des Anschlussinhabers zurückzuführen.

Ein legitimes Interesse an der Übermittlung einer aus der vollständigen IP-Adresse gebildeten Nutzer-ID an Google kann ich nicht erkennen. Zur Unterscheidung von Nutzern würde es genügen, wenn Ixquick jedem Besucher eine zufällige Sitzungsnummer („session ID“) zuweisen und diese an Google übermitteln würde.

Auch zur Verhinderung von Klickbetrug ist die Datenübermittlung an Google nicht erforderlich. Denn wer auf eine Werbeanzeige klickt, wird zunächst auf einen Google-Rechner umgeleitet. Dieser überprüft und registriert ohnehin die IP-Adresse des Benutzers. Unabhängig von der Frage, ob dies zur Verhinderung von Klickbetrug erforderlich ist, tut es jedenfalls nicht Not, dass Ixquick eine personenbeziehbare Nutzerkennung schon zum bloßen Einblenden einer Anzeige an Google übermittelt.

Auch verstößt die Übermittlung der personenbezogenen Nutzer-ID in die USA gegen europäisches Datenschutzrecht. Die USA stellen ein „unsicheres Drittland“ dar, weil US-amerikanische Unternehmen Nutzer nach Lust und Laune überwachen und ausspionieren dürfen. US-amerikanische Unternehmen sind dort an keinerlei Datenschutzgesetze und Datenschutzaufsicht gebunden.

Man kann Ixquick zwar abnehmen, dass mit Google eine datenschutzfreundlichere Lösung nicht auszuhandeln ist. In diesem Fall muss Ixquick aber die Zusammenarbeit mit der Datenkrake beenden, wie es ohnehin immer mehr europäische Unternehmen tun (z.B. durch Entfernen von Google Analytics).

Ixquick könnte stattdessen eigene Werbekunden akquirieren. Oder es könnte eine datenschutzkonforme Werbeagentur beauftragen. Falls es eine solche noch nicht gibt, steht hier deutschen und europäischen Unternehmen eine riesige Marktlücke offen, in die sie nur zu springen brauchen. Auf dem Gebiet der Webanalyse verdient das deutsche Unternehmen eTracker bereits gutes Geld mit einer datenschutzkonformen Lösung. Falls es eine datenschutzkonforme Werbeagentur noch nicht geben sollte, steht hier ein lukratives Betätigungsfeld offen.

Bewertung

Obwohl Ixquick noch einen weiten Weg vor sich hat, bis sein Dienst rechtskonform und anonym nutzbar ausgestaltet ist, ist es den meisten seiner Wettbewerber um Längen voraus. Von einer maximal 7-tägigen Rückverfolgbarkeit können Nutzer von Google und Co. nur träumen, deren Suchverhalten über Wochen und Monate hinweg rückverfolgbar aufgezeichnet wird.

Nichtsdestotrotz belebt Konkurrenz das Geschäft: Wer unbeobachtet suchen möchte, sollte auch einen Blick auf andere speicherarme Anbieter wie Scroogle, Metager, Yasni, Blackboxsearch, google.auth-o-mat.com und Cuil werfen. Und er sollte natürlich einen Anonymisierungsdienst nutzen.

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3 Kommentare »


  1. links zum klicken, tauschen und lieb haben 5 « murdelta — 14. Februar 2009 @ 0.49 Uhr

    [...] der Fingerabdrücke in Meldebehörden * Datenschutz beim Petitionssystem des Bundestages * Ixquick: Nicht ganz protokollierungsfrei suchen * BKA und Architekten * 404 Error Pages, One More Time * Im Allerheiligsten der E-Pass-Produktion * [...]


  2. Ixquick.com - datenschutzfreundliche Metasuchmaschine — 27. August 2009 @ 23.07 Uhr

    [...] Vergleich zur Datenspeicherung mit Google [...]


  3. Praxis-Workshop – Privatsphäre im Internet (Teil 3: Webanwendungen) @ techblog – Technologie für Menschen — 28. Februar 2011 @ 8.13 Uhr

    [...] es genauer wissen will: daten-speicherung.de hat den Dienst genauer unter die Lupe [...]

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