Kabinett beschließt Telemediengesetz-Entwurf – Verschlechterungen statt Verbesserungen
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Telemediengesetzes beschlossen. Der Entwurf wird jetzt dem Bundestag zugeleitet.
Als einzige Veränderung gegenüber der vorigen Entwurfsfassung kann ich eine neue Anti-Spamregelung erkennen (§ 6 Abs. 2).
Ansonsten bleibt es unverändert dabei, dass dem Entwurf nicht nur die nötigen Verbesserungen der Verbraucherrechte fehlen (Datensparsamkeit, Anonymität, Freiwilligkeit von Einwilligungen), sondern gegenüber der bisherigen Rechtslage sogar erhebliche Verschlechterungen vorgesehen sind (uferloser Auskunftsanspruch zur Strafverfolgung, an Geheimdienste und an Inhaber geistigen Eigentums, erweiterte Datenspeicherung zur Missbrauchsbekämpfung, Zulassung der Datennutzung zu Werbezwecken, reduzierter Datenschutz bei Mehrwertdiensten, reduziertes Auskunftsrecht des Nutzers).
Unsere Forderungen aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer (http://www.telemediengesetz.de.vu/) gelten daher unverändert fort. Wir werden sie jetzt den zuständigen Bundestagsausschüssen vorlegen in der Hoffnung, dass die dringend notwendigen Verbesserungen der Verbraucherrechte dort vorgenommen werden.
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