Kriminologin warnt vor „Entgrenzung und Vorverlagerung des präventiven Tuns“

Die Krimonologin Dr. Wiebke Steffen setzt sich in einem Aufsatz mit der Sicherheitslage und Überwachung in Deutschland auseinander (Die Kriminalpolizei 1/2013, 21). Interessante und richtige Thesen:

  • Deutschland ist eines der sichersten Länder der Welt – und die Kriminalität sinkt tendenziell weiter. Dies gilt auch für Gewaltdelikte. Auch im Dunkelfeld ist ein Rückgang zu verzeichnen.
  • Die Kriminalitätsfurcht spielt im Vergleich zu anderen Ängsten – etwa den sozialen und wirtschaftlichen Sorgen – nur eine eher untergeordnete Rolle und geht seit etlichen Jahren weiter zurück.
  • Sicherheit sei aber auch als soziale Sicherheit und Gerechtigkeit zu begreifen. Hier liege Deutschland allenfalls im Mittelfeld. Zukunftsunsicherheit sei weit verbreitet. Es mangele an Bildungsgerechtigkeit, auch die Integration von Zuwanderern sei unbefriedigend.
  • „Zwar ist es in Deutschland bisher nicht zur Herausbildung einer Sicherheitsgesellschaft gekommen, in der Kriminalpolitik zum Ersatz für fehlende oder brüchige Sozialleistungen wird, wohl aber ist Deutschland auf dem Weg zu einem Präventionsstaat: Zu einem Staat, der seine Bürger, um Sicherheitsrisiken zu minimieren, Misstrauens- und Überwachungsmaßnahmen aussetzt, die auf keinem konkreten Verdacht beruhen. In einem solchen Präventionsstaat ist jeder Bürger nicht nur potenziell gefährlich – und muss sich entsprechende Überprüfungen gefallen lassen –, sondern auch potenziell gefährdet – und damit Ziel und Objekt der Gefahrenvorsorge durch prinzipiell unbegrenzte und unbestimmte Präventionsmaßnahmen. Denn mit zunehmender Sicherheit erhöht sich das Sicherheitsbedürfnis, es kann nie genug Sicherheit geben, die Nachfrage nach Sicherheit ist unbegrenzt – mit der Konsequenz, dass der Staat seine Sicherheitsversprechen grundsätzlich nicht einlösen kann.“
  • „Wenn es als öffentliche Aufgabe gesehen wird, schon die Furcht vor vermeintlichen Bedrohungen wahrzunehmen und zu beschwichtigen, dann ist eine solche Entwicklung weder im Sinne des Rechtsstaats, noch im Sinne einer Reduzierung von Kriminalitätsfurcht und Stärkung des Sicherheitsgefühls: Wenn überall der Kriminalität vorgebeugt werden muss, selbst einer vermeintlichen Bedrohung, dann kann das für den Einzelnen eben auch bedeuten, dass er überall mit Kriminalität rechnet und Nirgens vor Niemandem mehr sicher zu sein glaubt.
  • Wenn Kriminalprävention nicht zur (weiteren) Herausbildung eines Präventionsstaats beitragen soll, sondern zum Abbau von Unsicherheit und zu mehr sozialer Teilhabe und eine kriminalpolitische Bearbeitung sozialpolitischer Probleme vermieden werden soll, dann muss auf jeden Fall dem Trend zur Entgrenzung und Vorverlagerung des präventiven Tuns entgegengewirkt und Kriminalprävention eng verstanden werden.“
  • „Es sollten nur die Strategien, Maßnahmen und Projekte als kriminalpräventiv verstanden werden, die direkt oder indirekt die Verhinderung bzw. Verminderung von Kriminalität zum Ziel haben und von denen erwartet werden darf, dass sie in einem begründbaren und nachvollziehbaren Zusammenhang darauf gerichtet sind, Kriminalität zu verhindern bzw. zu vermindern – entweder auf der Basis überzeugender empirischer Belege oder anhand von plausiblen theoretischen Annahmen.“

Weitere Informationen im Gutachten „Sicherheit als Grundbedürfnis der Menschen und staatliche Aufgabe“

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (3 Bewertungen, durchschnittlich: 5,00 von 5)
Loading...
5.560mal gelesen

Beitrag per E-Mail versenden Beitrag per E-Mail versenden Seite drucken Seite drucken

Verwandte Artikel

Weitere Artikel zum Thema Datenschutz im Staatssektor, Metaowl-Watchblog, Sicherheitspolitik

Kommentieren Sie diesen Artikel


 
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: