Leitfaden zur Durchführung von ex-post-Gesetzesevaluationen

Der SPD-Konvent hat den Weg frei gemacht für eine Wiedereinführung der totalen Vorratsspeicherung aller unserer Telekommunikationsdaten – jedoch soll das Gesetz evaluiert werden.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat schon 2012 einen „Leitfaden zur Durchführung von ex-post-Gesetzesevaluationen unter besonderer Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Folgen“ veröffentlicht. Daran gemessen lässt die versprochene Evaluierung einer neuerlichen Vorratsdatenspeicherung praktisch alle im Leitfaden genannten Fragen offen:

  • Wer evaluiert? Laut Bundesdatenschutzbeauftragtem sollte geregelt werden, ob die Evaluation „intern“, „intern unter wissenschaftlicher Anleitung“ oder „durch eine wissenschaftlich ausgewiesene Einrichtung“ erfolgen soll.
  • Wer ist Empfänger des Evaluationsberichtes?
  • Was wird evaluiert?
  • Wie wird evaluiert?
  • Welche zeitlichen Aspekte sind zu beachten?

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