Mangelnde Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftragten: EU-Kommission weitet Prüfung aus
Nachdem Katharina Nocun Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt hatte (Az. 2014/4117), hat der Bundestag im Februar ein Gesetz zur Stärkung der Unabhängigkeit der Bundesdatenschutzbeauftragten beschlossen. Doch nun weitet die EU-Kommission ihre Prüfung aus:
Wie sich aus einem an mich gerichteten Brief ergibt, prüft die EU-Kommission auf meine Beschwerde (CHAP(2015)457) nun, ob es zulässig ist, dass die Bundesdatenschutzbeauftragte gegenüber Telekommunikations- und Internetzugangsanbietern weiterhin keinerlei Durchsetzungs- und Sanktionsmöglichkeiten hat. Dies führt u.a, dazu, dass TK-Anbieter viel mehr Verbindungs- und Standortdaten über ihre Kunden speichern als erforderlich. Ich hoffe auf ein Einschreiten der Kommission, denn ein echter Datenschutz ist unter Gabriels Bundesnetzagentur nicht zu erwarten.
Daneben prüft die EU-Kommission auch die Unabhängigkeit der Landesdatenschutzbeauftragten, die nach einem EuGH-Urteil noch immer nicht vollständig gewährleistet ist (mitunter fortbestehende Dienstaufsicht durch die Landesregierung, teils fehlende Zuständigkeit für die Festsetzung von Bußgeldern bei Datenschutzverstößen, eingeschränkte Entscheidungshoheit bezüglich Personal, Haushalt und Organisation). Laut Schreiben der Kommission vom 09.06.2015 ist „[d]as Verfahren 2003/4820 […] noch anhängig, da die Kommissiondienststellen weiterhin mit den deutschen Behörden in Kontakt sind hinsichtlich der Umsetzung des Urteils in Rs C-518/07 in den Bundesländern.“
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