Marcus Weinberg (CDU) zur Vorratsdatenspeicherung – und meine Antwort

Sehr geehrter Herr …,

vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie sich zur geplanten Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten äußern.

Unabhängig von der Frage der Regelungskompetenz der EU sollten wir uns im Klaren darüber sein, ob wir die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland als Mittel zur Aufklärung von Straftaten nutzen wollen oder nicht. Ich glaube, dass eine vertretbare Lösung gefunden worden ist.

Meines Erachtens würde ein Verzicht auf dieses Mittel die Aufklärung von Straftaten erheblich erschweren – dies haben Beispiele aus der Vergangenheit gezeigt. Straftaten im Bereich des Kindesmissbrauchs, der organisierten Kriminalität, des Rechtsradikalismus und auch des internationalen Terrorismus hätten in der Vergangenheit effektiver und einfacher aufgeklärt werden können, wenn es bereits eine entsprechende Regelung gegeben hätte.

Es ist sicherlich unstrittig, dass die Regelung der Vorratsdatenspeicherung in ein Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen und Grundrechte eingreift. Den Interessen des Bürgers auf Schutz der Privatsphäre steht das staatliche Interesse der Kriminalitätsbekämpfung gegenüber. Zwischen diesen Punkten muss ein Interessensausgleich gefunden werden. Dabei darf man nicht vergessen, dass der Staat die Pflicht hat, Leib, Leben und Eigentum seiner Staatsbürger zu schützen. Eine effektive Strafverfolgung ist auch ein Mittel zum Zweck, damit die Menschen in unserem Land ein wenig sicherer leben können. Der Staat darf nicht tatenlos zusehen, wie seine Staatsbürger zu Opfern werden – hier muss auch eine Abwägung dahingehend stattfinden, dass der Datenschutz nicht auf Kosten des Opferschutzes zum Täterschutz wird.

Vor diesem Hintergrund halte ich die Regelung der Datenvorratsspeicherung für verhältnismäßig – zumal es bei der Vorratsdatenspeicherung lediglich um ausgewählte Verkehrsdaten, die für die Strafverfolgung unerlässlich sind, geht und nicht um Daten, die über den Inhalt einer Kommunikation Auskunft geben. Das heißt: Es wird bei der Internetnutzung die IP-Adresse gespeichert, aber nicht die aufgerufenen Seiten. Bei einem Telefonat werden Telefonnummer, Verbindungsdauer und die Standortdaten zu Gesprächsbeginn gespeichert und nicht der Inhalt des Gespräches. Zum Teil werden diese Daten heute bereits gespeichert, wenn es sich um Daten handelt, die die Dienstanbieter aus abrechnungstechnischen Gründen benötigen. Hier sieht die Datenvorratsspeicherung also zum Teil lediglich eine Verlängerung der Speicherfristen vor, um die Strafverfolgung weniger zum Wettlauf mit der Zeit werden zu lassen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen kurzen Ausführungen ein wenig die Angst vor dem gläsernen Telekommunikationsnutzer nehmen kann. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Marcus Weinberg MdB

Meine Antwort:

Sehr geehrter Herr Weinberg,

es freut mich, dass Sie sich mit dem Thema der Vorratsdatenspeicherung auseinandergesetzt und eine Stellungnahme dazu verfasst haben. Allerdings möchte ich Sie auf drei Punkte aufmerksam machen, die in Ihrer Stellungnahme nicht angesprochen werden:

a) Erstens war der Bundestag bis zum letzten Jahr stets parteiübergreifend gegen Speicherpflichten, also auch die Union. Geändert hat sich dies erst mit dem Beschluss der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Diese Richtlinie ist aber – wie bereits erwähnt – nichtig und muss daher keineswegs von Deutschland umgesetzt werden.

b) Zweitens kommen die Sicherheitsbehörden sehr gut auch ohne eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung aus, und zwar schon seit Jahren. Nach einer Studie des Bundeskriminalamts, die dem Bundestag zur Verfügung gestellt worden ist, fehlen Verkehrsdaten im Wesentlichen nur bei der Verfolgung des Austauschs von Kinderpornografie im Internet sowie bei der Ahndung von Betrugsdelikten. Bei diesen Straftaten werden allerdings bereits ohne Vorratsdatenspeicherung die meisten positiven Ermittlungsergebnisse aller Straftaten erreicht! Das Bundeskriminalamt nennt in seiner Untersuchung 361 Fälle, in denen den Ermittlungsbehörden Verkehrsdaten fehlten – gemessen an der Gesamtheit der Straftaten eine verschwindend geringe Zahl.

Hinzu kommt, dass eine Vorratsdatenspeicherung allenfalls der Aufklärung, nicht aber der Verhinderung von Straftaten dienen könnte. Die Sicherheit der Bevölkerung würde sie nur dann erhöhen, wenn sie zu einer Absenkung der Kriminalitätsrate – zumindest in bestimmten Kriminalitätsbereichen wie dem Austausch von Kinderpornografie – führen würde. Dies ist aber nicht der Fall. Staaten mit Vorratsdatenspeicherung (z.B. Irland) konnten ihre Kriminalitätsrate keineswegs senken. Weitergehende Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden erhöhen eben nicht per se die Sicherheit. Im Gegenteil zeigen vergleichende Studien aus den USA, dass ein Zusammenhang zwischen Eingriffsbefugnissen und Kriminalitätsrate nicht besteht.

c) Drittens darf Deutschland eine Vorratsdatenspeicherung auch nicht einführen, weil sie gegen das Grundgesetz verstößt. Es ist grob unverhältnismäßig, das komplette Telekommunikationsverhalten vom 82 Mio. Menschen zwangsweise zu protokollieren, nur weil es vielleicht einmal gebraucht werden könnte. Tatsächlich werden Untersuchungen zufolge weniger als 0,001% der anfallenden Verkehrsdaten von den Behörden angefordert; mehr als 99% der Kommunizierenden sind vollkommen unschuldig.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 04.04.2006 erneut das „außerhalb statistischer Zwecke bestehende strikte Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat“ betont und schon am 12.03.2003 entschieden: „Voraussetzung der Erhebung von Verbindungsdaten ist ein konkreter Tatverdacht.“ Bei der Vorratsdatenspeicherung erwartet Sie somit das gleiche Waterloo wie beim Europäischen Haftbefehl und beim Luftsicherheitsgesetz.

Ich verstehe nicht, welches Interesse die Union daran haben kann, ein evident verfassungswidriges Gesetz zu verabschieden, das vom Bundesverfassungsgericht anschließend wieder aufgehoben wird. So stärkt man weder das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung noch ihr Vertrauen in die Politik. Setzen Sie das Vorhaben wenigstens aus, bis der EuGH über die Rechtmäßigkeit der Richtlinie entschieden hat!

Mit freundlichen Grüßen,

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