Mehr Überwachung, keine Evaluierung: Die Europäische Sicherheitsagenda der EU-Kommission

CC BY 2.0 Mike Licht NotionsCapital.comDie EU-Kommission hat diese Woche ihre Sicherheitsagenda für die nächsten Jahre veröffentlicht. Die problematischsten Überwachungspläne im Überblick:

  1. Über jeden Flugreisenden sollen künftig umfassende Informationen auf Vorrat gespeichert werden (EU-PNR).
  2. Ermittler sollen die Identität von Internetnutzern (Bestandsdatenauskunft) und sonstige elektronische Daten künftig europaweit „in Echtzeit“, also im direkten Online-Zugriff, abfragen können. Diesen Vorschlag präsentiert die EU-Kommission offenbar als Alternative zur der grundrechtswidrigen Vorratsdatenspeicherung. Er ähnelt der Cybercrime-Konvention des Europarats, gegen den allerdings wegen mangelnder Schutzstandards eine Verfassungsbeschwerde anhängig ist (Az. 2 BvR 637/09), über die das Bundesverfassungsgericht dieses Jahr entscheiden will. Auch gegen das deutsche Gesetz zur Bestandsdatenauskunft ist Verfassungsbeschwerde anhängig.
  3. Der grundrechtswidrigen Vorratsspeicherung von Telefon-, Handy- und Internetdaten erteilt die EU-Kommission keine Absage; sie will auch die entsprechenden nationalen Gesetze – wie aktuell in Deutschland geplant – nur beobachten, statt Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Die Bürgerrechtsorganisation EDRi plant eine Initiative, um die EU-Kommission zum Einschreiten zu bewegen.
  4. Die anonyme Bezahlung im Netz ist der EU ein Dorn im Auge. Ein bereits vorliegender Vorschlag soll die „Ermittlung und Verfolgung verdächtiger Geldtransfers vereinfachen“. Die EU-Kommission prüft außerdem Möglichkeiten zur „Kontrolle von Zahlungsformen wie Online-Überweisungen und Prepaid-Karten“. 2016 soll ein Vorschlag zur „Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln“ vorgelegt werden. Sogar eine Verschärfung der Bargeldüberwachung wird geprüft. Meine Meinung: Es gibt ein legitimes Interesse an anonymem Zahlungsverkehr, gerade in den Bereichen Politik, Religion, Gesundheit oder Sexualität. Tipps zum anonymen Bezahlen gibt es hier.
  5. IT-Unternehmen sollen gegen „terroristische Propaganda“ im Netz vorgehen und auf die Kritik von Strafverfolgern an Verschlüsselung „eingehen“. „Etwaige Lücken in der Reaktion auf die Aufstachelung zum Hass im Internet“ sollen „geschlossen“ werden.
  6. An den Grenzen soll maschinell entschieden werden, welche Personen ein Risiko darstellen sollen und verschärft kontrolliert werden („intelligente Grenzen“). Bis 2016 will die EU-Kommission ihren entsprechenden Vorschlag überarbeiten.
  7. Es sollen die „Analysekapazitäten“, also die Überwachungsbefugnisse von Europol erhöht werden. Die Behörde soll sogar „operative Maßnahmen seitens der Mitgliedstaaten“ anordnen können. Und der grenzüberschreitende Datenaustausch zur Strafverfolgung soll künftig „in erster Linie über Europol“ laufen.
  8. Die EU investiert massiv Mittel in den Ausbau der Überwachungsinfrastruktur – INDECT lässt grüßen. Siehe meine umfassende Kritik an der Überwachungsforschung der EU.

Einige sinnvolle Vorschläge unterbreitet die EU-Kommission auch: Sie erwägt eine Angleichung der forensischen Arbeitsabläufe in den Mitgliedstaaten, wodurch die teils katastrophalen Zustände bei der Forensik verbessert werden könnten. Sie finanziert ein Europäisches Netz für Kriminalprävention, das bewährte Verfahren der Kriminalitätsverhütung verbreiten soll. Und sie will einen Schwerpunkt auf die Verhütung der Radikalisierung in Gefängnissen und die Entwicklung wirksamer Ausstiegs-/Deradikalisierungsprogramme legen.

Wirksame und grundrechtsneutrale Sicherheitspolitik ist also durchaus möglich – allein der Wille dazu fehlt. Bürgerrechtler fordern längst eine systematische Evaluierung und Revision der bestehenden Sicherheitsgesetze. Bei der EU stoßen sie damit bisher auf taube Ohren. Dabei liegen Vorschläge für eine freiheitsfreundliche Sicherheitspolitik längst vor: Sicherheit in Freiheit – Vorschläge aus Sicht der Bürgerrechte

Foto: CC BY 2.0 Mike Licht NotionsCapital.com

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