Mehr Videoüberwachung in Bayern

Dem bayerischen Landtag liegt ein Gesetzentwurf vor, der den Einsatz von Videoüberwachungssystemen durch sämtliche Behörden und öffentliche Stellen zulassen soll (nicht nur durch die Polizei). Der Einsatz wird quasi in jedem öffentlichen Gebäude zugelassen, solange er mit dem Schutz öffentlicher Gebäude und Verkehrsmittel vor Sachbeschädigung begründet wird. Die Aufnahmen sollen sogar aufgezeichnet werden dürfen. Erst nach zwei Monaten sollen sie gelöscht werden. Auch Strafgefangene sollen der Dauerüberwachung ausgesetzt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor gefordert, dass für eine Videoüberwachung stets ein „hinreichender Anlass“ bestehen muss. Der bayerische Gesetzentwurf bestimmt dagegen nicht, dass ein bestimmter Anlass erforderlich ist und welche Anlässe ausreichen sollen, um ein Überwachungssystem zu installieren.

Weitere Informationen…

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (noch nicht bewertet)
Loading...
7.174mal gelesen

Beitrag per E-Mail versenden Beitrag per E-Mail versenden Seite drucken Seite drucken

Verwandte Artikel

Weitere Artikel zum Thema Frühwarnsystem, Juristisches, Metaowl-Watchblog

Keine Kommentare »


  1. Kayo — 27. Oktober 2011 @ 10.30 Uhr

    This “free srahnig” of information seems too good to be true. Like communism.

RSS-feed für Kommentare zu diesem Beitrag · TrackBack-URI

Kommentieren Sie diesen Artikel


 
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: