Meinpaket.de petzt Bestelldaten routinemäßig an Auskunftei

Seit einiger Zeit ist die Internet-Zahlungs- und Shopping-Plattform Meinpaket.de aktiv. Auch in diversen Preisvergleichen tauchen zunehmend Produkte auf, die über Meinpaket.de angeboten werden. Bei dem Angebot handelt es sich um eine Marke der in Bonn ansässigen DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG, einer Tochter des Post-Konzerns. Kundenfreundlich ist immerhin, dass Meinpaket.de neben Kreditkarte als eine der wenigen Plattformen auch Lastschrift als Zahlungsart anbietet. Lastschriften lassen sich leichter widerrufen, falls es zu Ärgernissen kommt; oft lässt sich schon im Vorfeld damit Druck auf einen wenig bemühten Händler ausüben, so dass es erst gar nicht zu Problemen kommt.

Weniger kundenfreundlich ist, dass die Plattform offenbar routinemäßig und unabhängig von der gewählten Zahlungsart Transaktionsdaten des Kaufs an die zu Bertelsmann gehörende Wirtschaftsauskunftei Arvato (ähnlich der Schufa) meldet. Zu den Daten gehören neben Name, Anschrift und Datum etwa der Wert des Einkaufs. Dies bestätigten Mitarbeiter auf E-Mail-Anfrage. Auch die Datenschutz-Policy bestätigt eine entsprechende Datenweitergabe. Angeblich werden die Daten dann bei Arvato mindestens ein Jahr auf Vorrat gespeichert, auch wenn der Kunde angemeldet ist und es nie Probleme gab. Auf diese Weise entstehen bei Arvato Kaufprofile, auch wenn Meinpaket.de dies mit dem Hinweis bestreitet, die gekauften Waren würden nicht übermittelt. Üblich ist eine Bonitätsanfrage normalerweise nur einmalig bei der Anmeldung und nur, wenn der Händler in Vorleistung tritt. Bei Kreditkartenzahlungen ist das nicht immer der Fall. Das Versandhaus Amazon oder der Buchhändler Buch24.de bieten als Zahlungsart auch Lastschrift an, trotzdem erfolgt nicht bei jedem Kauf eine Bonitätsabfrage, verbunden mit einer solchen Datenübermittlung.

Zudem übermittelt Meinpaket.de nach eigenen Angaben zur „Betrugsprävention“ personenbezogene Kundendaten in unbekanntem Unfang und zu unbekannten Anlässen an ein Unternehmen namens „ReD Europe“ mit Sitz in England.

Des Weiteren verweist Meinpaket.de darauf, man sei verpflichtet, die Transaktionsdaten nach § 254 HGB zu speichern. Diese handelsrechtliche Vorschrift verlangt die Aufbewahrung ausgestellter Rechnungen für eine zehnjährige Dauer. Dies deutet darauf hin, dass Meinpaket.de selbst eine elektronische zehnjährige Vorratsdatenspeicherung von Kaufdaten betreibt, obwohl Meinpaket.de nicht einmal der Verkäufer der Ware ist, obwohl das Handelsgesetzbuch keineswegs eine so weitreichende Speicherung vorschreibt, will man es im Bereich personenbezogener Daten überhaupt als einschlägig ansehen.

Überdies zweckentfremdet Meinpaket.de die im Rahmen der Bestellung angegebenen Bestelldaten zu Werbezwecken. In den Datenschutzbedingungen heißt es:

„Soweit Sie eingewilligt haben, wird DHL Ihnen zusätzlich per E-Mail einen MeinPaket Newsletter zusenden.“

Eigenen Erfahrungen zufolge wird von dem Werbe-Newsletter auch heimgesucht, wer nicht eingewilligt und sogar ausdrücklich widersprochen hat. Das ist klar datenschutzrechtswidrig. Eine Einwilligung in elektronische Werbung kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht wirksam im Wege vorformulierter Geschäftsbedigungen herbeigeführt werden. Da Meinpaket.de gewerblich handelt, dürfte darin ein strafbarer Datenmissbrauch, mindestens eine Ordnungswidrigkeit liegen (§ 43 Abs. 2 Nr. 3, § 44 Abs. 1 BDSG). Darüber hinaus begeht Meinpaket.de eine weitere Ordnungswidrigkeit, indem im Newsletter ein Hinweis darauf unterbleibt, dass der Kunde der Nutzung und Übermittlung seiner Daten zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung widersprechen kann (§ 43 Abs. 1 Nr. 3 BDSG).

Es geht weiter: Meinpaket.de möchte die Kundendaten anscheinend optimal ausschlachten und Kunden auch mit Postwerbung drangsalieren. In der Datenschutzpolicy heißt es dazu:

„DHL nutzt Ihre postalische Anschrift, um Ihnen regelmäßig ein MeinPaket.de Kundenmagazin zukommen zu lassen.“

In meinem Fall sandte Meinpaket.de mir das Magazin sogar trotz ausdrücklichen Widerspruchs und Bestätigung desselben zu.

Es ist absehbar, dass im Fall einer Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde DHL das Vorgehen wie üblich als Einzelfall darstellt, statt einer grundlegenden Änderung diesen Einzelfall bedauert und damit wird die Akte geschlossen. Ich habe Meinpaket.de deshalb abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert – aus rechtlichen Gründen allerdings nur meinen Fall und zunächst nur die werbliche Datennutzung betreffend. Dass Meinpaket.de hierauf mehr ändert als unbedingt nötig, ist unwahrscheinlich.

Der Dienst Meinpaket.de soll in Kürze neben Paypal die einzige Bezahlmöglichkeit bei der DHL-Onlinefrankierung sein. DHL bietet damit keine halbwegs datenschutzfreundliche Möglichkeit zum Online-Portokauf an.

Jonas

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3 Kommentare »


  1. Shopping-Portal MeinPaket.de übergibt Daten automatisch an Auskunftei | Binzl Online — 6. Januar 2012 @ 19.13 Uhr

    [...] Blog Daten-Speicherung.de berichtete kürzlich über die Auskunftsfreudigkeit der Internet-Zahlungs- und Shopping-Plattform [...]


  2. Das gleiche gibt es auch bei der DHL — 8. Februar 2012 @ 16.46 Uhr

    Hallo,

    das gleiche Problem gibt es bei der DHL –
    da habe ich schon vor Monaten einmal in (m)einem Blog drauf hin gewiesen. Auch in NRW heisst es von den öffentlichen Stellen: „Kein Interesse.“

    Kind Reguards


  3. Internetbriefmarken — 13. Oktober 2012 @ 21.26 Uhr

    Ich renne nicht wegen jeder einzelnen Briefmarke zur Post-Agentur, dazu fehlt mir die Zeit. Und wer nichts Unredliches versendet, der braucht auch keine Angst vor Datenspeicherungen zu haben.

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