Metastudie: Videoüberwachung schützt kaum vor Straftaten
Eine internationale Vergleichsstudie (Meta-Studie) aus dem Jahr 2019 von Piza/Welsh/Farrington/Thomas zu der Frage, ob Videoüberwachung Straftaten verhütet, kommt nach Auswertung von 80 Studien in den vergangenen 40 Jahren zu ernüchternden Ergebnissen:
- Gegen Gewaltkriminalität taugt Videoüberwachung nichts. Ein signifikanter Rückgang zu verzeichnen war nur bei Drogenhandel und Eigentumskriminalität.
- Zu einem starken Rückgang dieser Straftaten führte Videoüberwachung von Parkplätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln. In Wohngegenden war ein schwacher Rückgang zu beobachten, in Innenstädten sowie in Wohnhäusern keiner.
- Eine bloße Videoaufzeichnung schützt nicht vor Straftaten. Nur bei Liveübertragung und aktiver Beobachtung führen Überwachungskameras zu einem Rückgang von Straftaten.
- Videoüberwachung alleine führt zu keinem Rückgang von Straftaten. Nur wenn gleichzeitig mehrere andere Maßnahmen umgesetzt wurden (z.B. bessere Beleuchtung, Sicherheitskräfte, Notrufsysteme), sank die Kriminalität. Das wirft die Frage auf, ob die Überwachung als solche überhaupt der maßgebliche Schutzfaktor ist.
- Im Schnitt führten die untersuchten Überwachungsprojekte in Schweden, Kanada und den USA zu keinem Rückgang von Straftaten, nur in Südkorea und Großbritannien waren signifikante Effekte zu verzeichnen.
Zusammenfassend gibt es viele Gründe, warum Videoüberwachung nicht den erhofften Schutz bietet: Gewaltprobleme, bloße Aufzeichnung, Innenstadtlage, kein umfassendes Konzept. Überwachungsprojekte in Deutschland dürften aus diesen Gründen in aller Regel wirkungslos sein. Übrigens erfüllte keine einzige deutsche Studie die wissenschaftlichen Mindestanforderungen für eine Einbeziehung in die internationale Meta-Untersuchung (z.B. unüberwachtes Vergleichsgebiet).
„Sicherer fühlen“ im Sinne von „geschützt vor Gewalt“ kann man sich unter Videoüberwachung jedenfalls nicht.
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