Nacktkörperscanner an Flughäfen geplant
Die EU-Kommission will den Einsatz von Scannern an Flughäfen zulassen, die mithilfe elektromagnetischer Strahlen den nackten Körper von Menschen – trotz getragener Kleidung – sichtbar machen. In Deutschland prüft die Bundespolizei zurzeit den Einsatz solcher Geräte.
Kritiker argumentieren:
- Die Betrachtung nackter Menschen verletzt deren Würde.
- Kein Flugpassagier würde einwilligen, sich auszuziehen. Das elektronische Äquivalent darf nicht eingeführt werden.
- Eine angebliche Freiwilligkeit existiert nicht. Wer widerspricht, macht sich verdächtig. Menschen sind sich nicht im klaren darüber, worin sie einwilligen.
- Erfahrungsgemäß wird eine einmal eingeführte Maßnahme mit der Zeit immer häufiger und zwingender durchgeführt („wehret den Anfängen“, Schneeballtheorie).
- Der Sicherheitsgewinn ist die Grundrechtsstörung nicht wert. Tests der amerikanischen Behörden haben ergeben, dass die meisten Sprengstoffe und Waffen trotz der Scanner mitgeführt werden konnten.
- Es gibt andere Technologien, die tatsächlich funktionieren (z.B. „Puffer Portal“-Partikeldetektoren)
- Die Geräte sind sehr teuer.
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