NSA vs. BND: Warum Prism in Deutschland undenkbar ist [ergänzt am 4.1.2014]

Auch wenn es der CSU-Bundesüberwachungsinnenminister Friedrich gerne so hätte: Das US-Überwachungsprogramm Prism ist keineswegs etwas, das „alle Nachrichtendienste der Welt in ähnlicher Form auch anwenden“. In Deutschland wäre die US-Bespitzelung krass verfassungswidrig.

Um die Unterschiede zwischen den US-Massenüberwachungspraktiken und den deutschen Verfahren klarzumachen, habe ich eine Gegenüberstellung erstellt, an der im Wiki gerne jeder mitarbeiten kann. Das Ergebnis:

  1. Nur die NSA sammelt flächendeckend und unterschiedslos Verbindungs- und Internetdaten vollkommen unverdächtiger Bürger und speichert diese zeitlich unbegrenzt in staatlichen Datenbanken auf Vorrat, durchsucht das Nutzerverhalten automatisiert auf „Auffälligkeiten“ und durchleuchtet Kontakte und Strukturen.
  2. Nur die NSA hat geheimdienstlichen und automatisierten Zugriff auf die Inhalte von Internetkommunikation und Internetdaten der Nutzer großer Internetunternehmen und speichert erhobene Inhalte unabhängig von ihrer Relevanz dauerhaft.
  3. Nur die NSA profitiert davon, dass in den USA für Ausländer weder ein Fernmeldegeheimnis noch ein Grundrecht auf Datenschutz gilt (auch nicht für besonders sensible Inhalte wie Arzt- oder Anwaltsgespräche oder Gespräche über den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung) und dass deswegen auch die Gerichte nicht eingeschaltet werden können, um gegen unverhältnismäßige Praktiken vorzugehen.
  4. Nur in den USA gibt es keine durchsetzbare Zweckbindung und keine durchsetzbare Pflicht zur Datenlöschung oder zur Berichtigung falscher Daten.
  5. Nur die NSA operiert im Rahmen geheim gehaltener und nicht durchsetzbarer Richtlinien.
  6. Nur die USA nutzen gesammelte Informationen für menschenrechtswidrige Praktiken im „Krieg gegen den Terror“, darunter dauerhafte Inhaftierungen ohne Anklage, Entführungen in Folterstaaten und gezielte Tötungen ohne Gerichtsverfahren.

Was zu tun ist

Um endlich gegen die massenhafte US-Durchleuchtung unserer Telefon- und Internetnutzung vorzugehen, müsste die Bundesregierung folgendes tun:

  1. In Deutschland tätige Telekommunikations- und Internetanbieter müssen gesetzlich verpflichtet werden, innerdeutsche Verbindungen nur über deutsche Leitungen und innereuropäische Verbindungen nur über europäische Leitungen herzustellen, wenn sich der Nutzer nicht freiwillig mit einer Nutzung internationaler Leitungen einverstanden erklärt. Nur so kann ein Abfangen unserer Telefon- und Internetnutzung durch ausländische Geheimdienste effektiv verhindert werden.
  2. Deutschen Geheimdiensten muss es (außer in Notfällen) verboten werden, Daten von ausländischen Nachrichtendiensten entgegenzunehmen, die in Deutschland nicht hätten rechtmäßig erlangt werden dürfen.
  3. Deutsche Behörden müssen verpflichtet werden, öffentliche Kontaktmöglichkeiten per E-Mail und Informationen über das WWW stets auch verschlüsselt (PGP, SSL) anzubieten.
  4. Programme zur Finanzierung von „Sicherheitsforschung“ müssen genutzt werden, um abhör- und auswertungssichere Kommunikation zu erforschen.
  5. Deutschland muss Großbritannien vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof wegen des Tempora-Programms zur Sammlung jedweder Telefon- und Internetkommunikation vollkommen unverdächtiger Menschen verklagen. Diese Totalerfassung ist krass unverhältnismäßig und verletzt die Europäische Menschenrechtskonvention.
  6. Die Auslieferung personenbezogener Daten an US-Behörden muss (außer in Notfällen) gestoppt werden, die EU-Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen müssen abgebrochen werden, die Abkommen zur Auslieferung von Fluggast- und Bankdaten an die USA müssen gekündigt werden. Deutschland darf es US-Geheimdiensten nicht erlauben, hierzulande Telefon- oder Internetkommunikation abzuhören oder Daten darüber zu sammeln.
  7. Mit den USA muss ein Abkommen getroffen werden, demzufolge jeder Staat mindestens die für die eigenen Staatsangehörigen geltenden Schutzvorschriften über den Schutz der Privatsphäre und der Vertraulichkeit von Firmenkommunikation auch auf die Angehörigen der übrigen Vertragsstaaten anwendet. Unter „Freunden“ späht man sich nicht aus.
  8. Die USA müssen den Internationalen Pakt für politische und bürgerliche Rechte sowie die Amerikanische Menschenrechtskonvention uneingeschränkt ratifizieren und umsetzen.
  9. Die Bundesregierung muss Verhandlungen über Zusatzprotokolle zum Internationalen Pakt für politische und bürgerliche Rechte sowie zur Europäischen Menschenrechtskonvention aufnehmen, die den Schutz der Vertraulichkeit internationaler Telefon- und Internetverbindungen garantieren.

NSA vs. BND

Hier die vollständige Gegenüberstellung der US-amerikanischen und deutschen Überwachungspraktiken:

USA/Großbritannien Deutschland
Erhebung von Telekommunikations- daten (auch „Verkehrsdaten“ oder „Metadaten“) Die NSA erhebt flächendeckend und wahllos Informationen über jedwede Kommunikation beliebiger vollkommen unverdächtiger Bürger weltweit (Telefon, Handy, SMS, E-Mail, VoIP, Chat, Messenger), an die sie herankommen kann (vor allem Verbindungen über die USA). Erfasst wird, wer wann mit wem in Verbindung steht. Ausgenommen von der Erfassung sind nur Australien, Kanada, Neuseeland und Großbritannien.Auch der britische Geheimdienst erhebt flächendeckend alle Telekommunikations- und Internetdaten, an die er herankommt. Der Bundesnachrichtendienst (BND) sammelt Informationen über einen Teil (wohl 5%) der Telekommunikation beliebiger unverdächtiger Bürger zwischen Deutschland und bestimmten Staaten im Ausland (vor allem wohl in Afrika und Asien, sog. „strategische Telekommunikations- überwachung“).Nach dem verfassungswidrigen Gesetz zur Vorratsspeicherung wurden flächendeckend Informationen über die Nutzung von Telefonie, SMS, E-Mail und Internetzugang jedes Bürgers gespeichert. Die Datensammlung nahmen die Anbieter vor. Nicht betroffen waren Instant Messaging, Chat und andere Internetdienste.
Speicherung von Telekommunikations- daten Sämtliche Kommunikationsdaten werden von der NSA mindestens fünf Jahre lang zeitlich unbegrenzt [ergänzt am 15.07.2013] auf Vorrat in einer staatlichen Datenbank gespeichert. Es werden jährlich Informationen über ca. 6 Mrd. deutsche Telefon- und Internetnutzungen gespeichert. Die Aufbewahrungsdauer ist nicht gesetzlich begrenzt, weil Datenschutzgesetze nur für US-Bürger gelten.Der britische Geheimdienst speichert alle verfügbaren Kommunikationsdaten in einer staatlichen Datenbank 30 Tage lang auf Vorrat. Der BND speichert nur Informationen über Kommunikation und Nachrichten, in denen bestimmte (aber sehr allgemeine) Suchworte vorkommen (zuletzt rund 2.000 Suchworte). Das sind jährlich rund 300.000 Nachrichten (bis auf 2.000 handelt es sich um E-Mails). Stellen sich die Informationen nach Prüfung als nachrichtendienstlich irrelevant heraus, werden sie gelöscht. Mit Ausnahme von 136 Verbindungen sind 2011 sämtliche Daten wieder gelöscht worden.Nach dem verfassungswidrigen Gesetz zur Vorratsspeicherung wurde die Speicherung bei den Anbietern vorgenommen; der Aufbau einer staatlichen Datenbank wäre in Deutschland verfassungswidrig. Die Speicherdauer betrug sechs Monate.
Nutzung und Weitergabe von Telekommunikations- daten Die NSA durchsucht die gespeicherten Telekommunikationsdaten automatisiert nach „verdächtigen Mustern“ („data mining“), wohl auch in Kombination mit anderen Datenbeständen. Daneben erfolgen manuelle Datensuchen und -abrufe. Die Nutzung und Weitergabe von Kommunikationsdaten ist nicht gesetzlich begrenzt, weil Datenschutzgesetze nur für US-Bürger gelten. Ergänzung vom 15.07.2013: Auch der BND soll in mehreren Entführungsfällen die letzten Telefon- und Mailkontakte der Betroffenen von der NSA erhalten haben.Auch Großbritannien nutzt Kommunikationsdaten für verdachtslose automatisierte Analysen. Die NSA hat vollen Zugriff auf die vom britischen Geheimdienst abgefangenen Kommunikationsdaten. Der BND nimmt keine Mustererkennung vor. Eine Weitergabe an andere deutsche oder gar ausländische Stellen unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben und ist nur in besonderen Einzelfällen zulässig.Auch das verfassungswidrige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erlaubte Zugriffe nur in Einzelfällen, nicht aber eine Rasterfahndung über den gesamten Datenbestand hinweg. Eine Weitergabe an andere deutsche oder gar ausländische Stellen unterläge strengen gesetzlichen Vorgaben und wäre nur in besonderen Einzelfällen zulässig.
Erhebung von Inhalten Im Rahmen des sogenannten Prism-Überwachungsprogramms kann die NSA auf die Inhalte sämtlicher E-Mails, Internettelefonate, Audio- und Videochats und -konferenzen, Kundendaten und gespeicherte Daten der Nutzer großer US-amerikanischer Internetunternehmen wie Facebook, Google und Microsoft (Skype) zugreifen. Die Anbieter haben Schnittstellen eingebaut, die es US-Behörden ohne Kenntnis der Anbieter ermöglichen, bestimmte Inhalte oder Daten abzugreifen. Die NSA nennt dazu bestimmte Rufnummern, Nutzerkonten oder Stichworte (sog. „Selektoren“); alle Inhalte, in denen diese Merkmale enthalten sind, werden ihr zur Verfügung gestellt. Ergänzung vom 15.07.2013: Nach einer Zeitungsmeldung werden nahezu alle Inhalte von elektronischer Kommunikation außerhalb der USA erhoben.Großbritannien erfasst die Inhalte aller durch das Land fließender Telefon- und Internetverbindungen. Der Bundesnachrichtendienst (BND) sammelt Informationen über einen Teil (wohl 5%) der Telekommunikation beliebiger unverdächtiger Bürger zwischen Deutschland und bestimmten Staaten im Ausland (vor allem wohl in Afrika und Asien, sog. „strategische Telekommunikations- überwachung“). Der BND kann nur auf Auslandsverbindungen zugreifen, er hat keinen automatisierten Zugriff auf Daten, die auf deutschen Servern gespeichert oder verarbeitet werden (im Einzelfall kann er von Anbieter Auskunft über bestimmten Verkehrs- und Internetnutzungsdaten verlangen, nicht aber über Inhalte).
Speicherung von Inhalten Die NSA kann Kommunikationsinhalte von Nicht-US-Bürgern für unbegrenzte Dauer auf Vorrat speichern, weil es keine gesetzliche Löschungspflicht gibt. Ergänzung vom 15.07.2013: In der Praxis sollen sämtliche Inhalte derzeit meist 3-6 Monate lang auf Vorrat gespeichert werden.Großbritannien speichert alle verfügbaren Kommunikationsinhalte drei Tage lang auf Vorrat. Der BND speichert nur Informationen über Kommunikation und Nachrichten, in denen bestimmte (aber sehr allgemeine) Suchworte vorkommen (zuletzt rund 2.000 Suchworte). Das sind jährlich rund 300.000 Nachrichten (bis auf 2.000 davon E-Mails). Stellen sich die Informationen nach Prüfung als nachrichtendienstlich irrelevant heraus, werden sie gelöscht. Mit Ausnahme von 136 Verbindungen sind 2011 sämtliche Daten wieder gelöscht worden.Eine Vorratsspeicherung wahlloser Kommunikationsinhalte in einer staatlichen Datenbank wäre grob verfassungswidrig.
TK- und Internetüberwachung in Drittstaaten Bei der Überwachung von Telekommunikation im Ausland, an der weder US-Bürger noch US-Provider beteiligt sind (z.B. europäische Kommunikation), hat die NSA mangels gesetzlicher Regelungen freie Hand. Selbst die unzureichenden FISA-Regeln finden in diesem Bereich keine Anwendung. 2012 sollen Informationen über fast 500 Mrd. Telefon- und Internetverbindungen gespeichert worden sein. Neben Prism verfügt die NSA weltweit über 500 weitere Informationsquellen über Telefon- und Internetkommunikation. Betroffen sein könnten z.B. abgefangene Satellitenverbindungen, angezapfte Leitungen in internationalen Gewässern und von ausländischen Geheimdiensten und Unternehmen zur Verfügung gestellte Daten. Beispielsweise soll ein US-amerikanischer Mobiltelefonanbieter Zugriff auf die Daten ausländischer Mobiltelefonnutzer haben und diese der NSA zur Verfügung stellen. Auch hat die NSA bekanntermaßen Zugriff auf die gesamten vom britischen Geheimdienst gesammelten Daten. Bei der Überwachung von Telekommunikation außerhalb Deutschlands, an der weder deutsche Anschlüsse noch deutsche Provider beteiligt sind, fühlt sich der BND mangels „territorialen Bezugs“ nicht an das G10-Gesetz gebunden (siehe § 1 BNDG). Das Verfahren außerhalb des G10-Gesetzes dürfte allerdings gegen Artikel 10 des Grundgesetzes verstoßen (das Bundesverfassungsgericht hatte dies noch nicht zu entscheiden, weil noch kein Ausländer Beschwerde eingelegt hat).In welchem Umfang der BND außerhalb Deutschlands überwacht, wo und welche Daten abgegriffen werden, ist nicht bekannt. Anders als bei der NSA gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass der BND im Ausland systematisch Telefon- und Internetdaten sammelt.
Überwachungszwecke Die Geheimdienste der USA und Großbritanniens werten Daten keineswegs nur zur Abwehr von Terrorismus aus. Sie nehmen auch politische Spionage zur Überwachung ausländischer Politiker, Abgeordneter und Diplomaten vor. Ferner überwachen sie Wirtschaftsunternehmen, offenbar mit der Begründung, Bestechung und „unzulässiger Einflussnahme“ wie Lobbying, verhindern zu wollen, und geben Informationen an Wirtschaftsunternehmen weiter.Die USA setzen Erkenntnisse systematisch zur Anwendung menschenrechtswidriger Methoden ein. Die USA praktizieren eine zeitlich unbegrenzte Entziehung der Freiheit von Zivilisten ohne Anklage (beispielsweise in Guantánamo), die Entführung und Verschleppung von Menschen in Folterstaaten wie den Jemen sowie ständige gezielte Hinrichtungen auch von Zivilisten ohne strafrechtliche Verurteilung mithilfe unbemannter Drohnen. „Verhörmethoden“ wie Schlafentzug, Isolation, Reizentzug durch Atemmasken, Augenbinden oder Hörschutz sowie Verängstigung sind ausdrücklich erlaubt. Der BND wertet Telekommunikation im Rahmen der strategischen Telekommunikations- überwachung nur zur Abwehr schwerer Gefahren für die Bundesrepublik (z.B. Terrorismus), zur Verhinderung von Proliferation von Waffen usw. sowie zur Abwehr der illegalen Schleusung von Menschen aus.Vorratsdaten durften nur bei Verdacht einer schweren Straftat oder bei anzunehmender Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für eine gemeine Gefahr übermittelt werden. Die Identifizierung von Internetnutzern (IP-Adressen) durfte für die Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und die Wahrnehmung nachrichtendienstlicher Aufgaben erfolgen.Deutschland setzt Erkenntnisse nicht systematisch zu menschenrechtswidrigen Zwecken ein. Der BND spioniert die Regierungen befreundeter Staaten nach eigenen Angaben nicht aus.
Nutzen Die NSA behauptet, ihre Informationen hätten die Verhinderung von 45 terroristischen Anschlägen ermöglicht. Konkret genannt wurden aber nur Festnahmen in zwei wichtigen Fällen. Der Guardian zitierte allerdings Experten, nach denen die Informationen der NSA in beiden Fällen keine oder nur eine untergeordnete Rolle gespielt hätten. Auf die Sauerland-Attentäter sind deutsche Behörden durch US-amerikanische Informationen aufmerksam geworden; jedoch bedeutet dies nicht, dass Deutschland nicht auch anders auf die Pläne aufmerksam geworden wäre. Ergänzung vom 15.07.2013: Die Sauerland-Attentäter sollen Geheimdienst-Informanten eingeweiht haben, so dass ihre Pläne auch auf diesem Weg bekannt geworden sind. Der BND macht keine Angaben dazu, dass Informationen aus seiner ungezielten („strategischen“) Überwachung einen terroristischen Anschlag verhindert hätten.Während der Geltung des verfassungswidrigen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung ist weder die Aufklärungsrate gestiegen noch die Zahl der begangenen Straftaten gesunken. Auch das Ende der Vorratsdatenspeicherung hatte keinen statistisch signifikanten Einfluss auf die Kriminalität.

Bitte helft mit, weitere Informationen zu der Gegenüberstellung im Wiki zusammenzutragen und einzutragen.

Und verbreitet diese Informationen, damit die Verharmlosungs- und Einlullungsversuche unserer Regierung keinen Erfolg haben. In Deutschland nimmt die Überwachung der Bürger zwar immer mehr überhand. Mit den US-Praktiken ist sie aber zum Glück nicht zu vergleichen – und das muss auch so bleiben! Deshalb: Kommt zur Freiheit statt Angst-Demo am 7. September in Berlin.

Ergänzung vom 15.07.2013: Die oben angegebenen Informationen zur Speicherpraxis der NSA sind anhand aktueller Informationen konkretisiert worden.

Ergänzung vom 21.07.2013: Laut Spiegel haben Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz Zugang zu den NSA-Daten.

Ergänzung vom 23.07.2013: Eine weitere sinnvolle Forderung stellt mal zur Abwechselung die SPD: Auf europäischer Ebene sollen Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, die großen Internet-Verkehrsstrecken, die „Backbones“, sicher zu verschlüsseln. Damit wird das verdeckte Abhören durch ausländische Geheimdienste erheblich erschwert. Ich schließe mich der Forderung an.

Ergänzung vom 30.12.2013:

Eine EU-US-Arbeitsgruppe zum Datenschutz („ad hoc EU-US Working Group on Data Protection“, Mitgliederliste) hat Ende November einen Bericht über die Spionage- und Überwachungsprogramme der USA vorgelegt (englisch). Dieser beschreibt, wie umfassend die USA der NSA unsere Überwachung erlauben, u.a. zur Sammlung von „Informationen über die politischen Aktivitäten von Personen oder Gruppen, oder die Aktivitäten von Regierungsbehörden, welche von Interesse für die US-Außenpolitik sein könnten.“ Netzpolitik hat eine deutsche Zusammenfassung, siehe auch den Kommentar von Erich Möchel.

Eine Studie von Caspar Bowden vom September („Die Überwachungsprogramme der USA und ihre Auswirkungen auf die Grundrechte der EU-Bürger“) erläutert ebenfalls die ausufernden Überwachungsbefugnisse nach US-Recht und auch den unzureichenden Schutz bzw. die Kapitulation des EU-Datenschutzrechts davor. Die geplante Datenschutz-Grundverordnung würde diesen Schutz nicht verbessern. Die EU-Kommission unterlässt es auch, ihre Auslieferung von Fluggast- und Bankdaten an die USA auszusetzen, wie es das Europäische Parlament gefordert hatte.

Ergänzung vom 04.01.2014 zum Abschnitt „Was zu tun ist“:

Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert folgende Reaktionen auf die US-Totalüberwachung:

  1. Einbestellung der Botschafter der „five-eyes“-Nationen.
  2. Beantragung eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen das Vereinigte Königreich.
  3. Sofortige Aufkündigung des SWIFT-Abkommens zum Transfer von Bankdaten in die USA.
  4. Sofortige Aufkündigung der PNR-Abkommen zum Transfer von Fluggastdaten in die USA und nach Australien.
  5. Beendigung der „Safe-Harbor‘-Praxis zur erleichterten Datenverarbeitung in den USA.
  6. Aussetzen der Verhandlungen zum transatlantischen Freihandelsabkommen TFTP.
  7. Abtrennen aller Militär- und Geheimdienststützpunkte der „five-eyes“-Nationen in Deutschland von den Kommunikationsnetzen. Androhung der Schließung der Standorte samt zeitnaher Ausweisung des für den Abbau nicht benötigten Personals
  8. Vorlage eines völkerrechtlich verbindlichen UN-Abkommens, das Geheimdiensten das Infiltrieren, Manipulieren und Anzapfen von Kommunikationsnetzen von Drittstaaten verbietet.
  9. Vorlage eines völkerrechtlich verbindlichen UN-Abkommens, dass Whistleblowern, die Verletzungen von völkerrechtlich verbindlichen UN-Abkommen aufdecken, in allen UN-Staaten Asylrecht garantiert.
  10. Vorlage eines völkerrechtlich verbindlichen UN-Abkommens, dass jedem Menschen den grundsätzlichen Schutz seines Menschenrechts auf Privatheit gegenüber allen staatlichen und privaten Instanzen in allen Staaten, samt Klage- und Auskunftsrecht, garantiert.

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