Österreichischer Verfassungsgerichtshof rügt Kfz-Kennzeichenscanning [Update]

Der Österreichische Verfassungsgerichtshof zweifelt in einem Beschluss die Verfassungsmäßigkeit des Kfz-Kennzeichenscannings im Rahmen von Geschwindigkeitsmessungen an. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

Das österreichische Gesetz lautet: „Zur Feststellung einer Überschreitung einer ziffernmäßig festgesetzten Höchstgeschwindigkeit können auch automatische Geschwindigkeitsmesssysteme verwendet werden, mit denen die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeuges auf einer bestimmten Wegstrecke gemessen werden kann.“

Der Verfassungsgerichtshof erklärt nun, dass diese Bestimmungen „verfassungswidrig sein dürften“. Das Gesetz ermögliche es, „dass jedes Kraftfahrzeug, das die Messpunkte passiert, unabhängig davon, ob die festgesetzte Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde, derart gespeichert werden kann, dass der Halter und […] der Lenker des jeweiligen Kraftfahrzeuges festgestellt werden können.“ Der Verfassungsgerichtshof könne „vorerst“ nicht erkennen, dass die in Prüfung gezogenen Bestimmungen einen zulässigen Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz darstellten.

Es sei zwar davon auszugehen, dass der Gesetzgeber die Aufdeckung von Geschwindigkeitsüberschreitungen nur auf „bestimmten Wegstrecken“ zulassen wollte „und eine totale Überwachung sämtlicher Wegstrecken nicht ohne weiteres zulässig wäre“. Das Gesetz lege aber weder fest, ob die überwachte Wegstrecke bestimmten Kriterien entsprechen muss, noch – wenn dies der Fall sein sollte – welche konkreten Anforderungen dies sind. Auch fehle die Regelung, was mit den ermittelten Daten geschehen dürfe.

Im Klartext hält der Verfassungsgerichtshof die österreichische Bestimmung für zu unbestimmt. Nicht direkt äußert er sich zu der Frage, ob es inhaltlich verhältnismäßig wäre, eine „totale Überwachung sämtlicher Wegstrecken“ zu erlauben. Indirekt macht der Gerichtshof aber deutlich, dass er im Gesetz einschränkende Bestimmungen über den Einsatz des automatisierten Kennzeichenscannings erwartet.

In Deutschland prüfen das Bundesverfassungsgericht und der Hessische Verfassungsgerichtshof zur Zeit ein hessisches Gesetz, demzufolge jederzeit und überall Kfz-Kennzeichenlesegeräte aufgestellt werden dürfen, um die Kennzeichen vorbeifahrender Fahrzeuge automatisch mit Fahndungslisten abzugleichen.

Update vom 15.06.2007:

In seinem Urteil hat der Verfassungsgerichtshof das österreichische Gesetz doch unbeanstandet gelassen. Schon aus der Verfassung ergebe sich, dass eine Überwachung sämtlicher Straßen unzulässig sei. Die überwachten Wegstrecken müssten jedoch in einer öffentlich bekannt zu machenden Rechtsverordnung festgelegt werden; es dürfe sich nur um gefahrenträchtige Strecken handeln. Darüber hinaus sei es erforderlich, die Datenerhebung auch an Ort und Stelle entsprechend anzukündigen.

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