Rechtsgutachten: Generelle Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten verfassungswidrig
Pressemitteilung vom 08.02.2005:
Eine Pflicht zur generellen Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten, wie sie derzeit im Rahmen der EU angestrebt wird, ist unverhältnismäßig und daher mit verschiedenen Grund- und Menschenrechten unvereinbar. So lautet das Ergebnis eines heute vorgestellten Rechtsgutachtens des Frankfurter Juristen Patrick Breyer.
Ein EU-Vorschlag sieht vor, dass sämtliche Daten, die bei der Inanspruchnahme von Diensten wie Telefonie, E-Mail oder Internet-Surfen anfallen, mindestens ein Jahr lang für Zwecke der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung gespeichert und vorgehalten werden sollen. Breyer zufolge steht der zu erwartende Nutzen einer Vorratsspeicherung dieser Daten jedoch in einem deutlichen Missverhältnis zu den damit verbundenen Nachteilen für die Betroffenen und die Gesellschaft insgesamt. Möglichen Ermittlungserfolgen in Einzelfällen stünde die lückenlose Aufzeichnung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung gegenüber. Außerdem drohen der Wirtschaft Kosten in dreistelliger Millionenhöhe alleine in Deutschland. Wegen vielfältiger Umgehungsmöglichkeiten sind Auswirkungen einer Vorratsspeicherung auf das Sicherheitsniveau (also auf die Kriminalitätsrate) nicht zu erwarten.
Bundesjustizministerin Zypries steht der Einführung einer Vorratsspeicherungspflicht bisher „nicht von vornherein ablehnend“ gegenüber. Der Autor fordert sie – im Einklang mit Datenschützern und Wirtschaftsvertretern – auf, den Beschluss einer jeden Vorratsspeicherungspflicht auf EU-Ebene zu verhindern, indem sie von ihrem Vetorecht Gebrauch macht. Für den Fall der Einführung einer Vorratsspeicherungspflicht kündigt Breyer den Gang vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. Der Autor bereitet bereits gegen das deutsche Telekommunikationsgesetz eine Verfassungsbeschwerde vor, weil das Gesetz Unternehmen zur freiwilligen Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten ermächtigt (www.tkg-verfassungsbeschwerde.de).
Das Rechtsgutachten zur Vorratsspeicherung ist erschienen im Rhombos-Verlag Berlin, 2005, 484 S., ISBN 3-937231-46-3. Es ist im Internet abrufbar unter www.vorratsspeicherung.de.vu. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse findet sich ab Seite 389 des Gutachtens.
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