Schäuble plant verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet
Laut Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ vom 14.01.2009 soll jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ soll danach künftig das Recht erhalten, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum „Erkennen“ von „Störungen“. Tatsächlich würde der Vorstoß die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.
Zuständig für die Beratung des Gesetzentwurfs ist der Innenausschuss von Bundestag und Bundesrat.
Siehe auch:
- Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 14.01.2009
- Stellungnahme des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 20.01.2009
- Protestkampagne des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, enthält die Kontaktdaten der zuständigen Politiker/innen
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