Schöne neue Welt der Videoerkennung

IBM stellte diese Woche in Wien Anwendungsbeispiele einer vollautomatischen Analyse von Videokamera-Aufnahmen vor. Derartige Systeme werden bereits vom Bundeskriminalamt getestet.

So soll also die schöne neue Welt der Videoerkennung aussehen:

  • Auf der Straße
    • Nicht erlaubtes oder unerwünschtes Parken von Fahrzeugen wird gemeldet. „Das Vergehen wird direkt erkannt und es kann eingegriffen werden. Die ‚lästige Fahrersuche‘ entfällt.“
    • Automatisch gemeldet werden auch Graffiti-Sprayer, „Menschenansammlungen (Dealer), Raufhandel, ‚Herumlungern‘“.
  • In Geschäften
    • Marktforschung: Gruppen vor Schaufenstern oder vor TV-Geräten mit Werbefilmen werden ebenso erkannt wie das Verhalten und die Wege der Kunden in einem Geschäft. Die Kunden und ihr Verhalten werden beobachtet und analysiert. Die aufgenommenen Daten können später ausgewertet werden.
    • „Besondere Kunden“ (VIP-Kunden) werden erkannt und der Kundenbeauftragte verständigt. Bevorzugte Marken und weitere Daten über den Kunden werden automatisch angezeigt.
    • „Unerwünschte Kunden oder Störenfriede“ werden erkannt und gemeldet.
  • Am Arbeitsplatz
    • „Verdächtige Situationen am Arbeitsplatz“ werden gemeldet, um Wirtschaftsspionage auf die Spur zu kommen.

Bewertung

Die Technik läuft auf eine vollautomatische Verhaltenskontrolle hinaus. Unerlaubtes oder auch nur unerwünschtes oder ungewöhnliches Verhalten wird erkannt, gemeldet und vielleicht auch sofort bestraft. Die Technik eignet sich vor allem zur Verfolgung von Bagatellvergehen (z.B. Parkverstöße). Gegen ernsthafte Kriminalität (z.B. Wirtschaftskriminalität, organisierte Kriminalität) kann sie nichts ausrichten. Umgekehrt bindet sie weitere Ressourcen für die Verfolgung von Bagatellübertretungen.

Die möglichen Konsequenzen für den Einzelnen werden deutlich: Unerwünschte Personen können ausgeschlossen werden. Sie dürfen Parkplätze nicht mehr benutzen, Geschäfte nicht mehr betreten usw. Es muss sich nicht um Straftäter handeln. Mithilfe von Schufa-Daten können schon finanzschwache Personen ferngehalten werden.

Vor diesem Hintergrund dürfte eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes erforderlich sein. Wo dieses den Einsatz von Videokameras regelt, geht es von einer menschlichen Auswertung der Aufnahmen aus und nicht von einer permanenten, vollautomatischen Auswertung, die „auffälliges“ Verhalten sofort meldet.

Zum Verkauf der neuen Systeme wird immerhin eingeräumt, wie ineffektiv die herkömmliche Videoüberwachung ist: Studien zufolge ist ein menschlicher Beobachter von Videobildern bereits nach 22 Minuten nicht mehr in der Lage, auch nur 5% des Geschehens im Auge zu behalten. Mehr dazu in Studie: Videoüberwachung kaum von Nutzen.

Weitere Informationen

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