Smart Meter-Einbauzwang: Stromkunden drohen jährliche Mehrkosten von 100 Euro [ergänzt am 08.12.2013]

Smart MeterEine vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Kosten-Nutzen-Analyse bestätigt, dass der gesetzlich vorgesehene Zwangseinbau von Spionage-Stromzählern („smart meter“) ein Desaster ist: Die privaten Stromverbraucher können die hohen Einbau- und Betriebskosten der Spionagezähler von 109 Euro jährlich nicht auch nur annähernd einsparen. Der gesetzliche Einbauzwang droht einen gesamtwirtschaftlichen Schaden in Höhe von hunderten von Millionen von Euro zu verursachen. Die Gutachter schlagen allerdings nicht etwa den Stopp der Pläne vor sondern umgekehrt eine Ausweitung des Einbauzwang und die Einführung einer zwangsweisen viertelstündlichen Verbrauchsübertragung an den Anbieter.

Gesetzlicher Einbauzwang ist ein Desaster

Die Gutachter nehmen kein Blatt vor den Mund: Die EU-Zielvorgabe, bis 2020 80% der Haushalte mit Spionagezählern samt Echtzeit-Verbrauchsübertragung auszurüsten, sei „für Deutschland weder wirtschaftlich noch umsetzbar“. Sie führe „für den Großteil der Endkunden zu unverhältnismäßig hohen Kostenbelastungen“, weil „auch Kleinstverbrauchergruppen weit über ihren Systemnutzen involviert und kostenmäßig belastet werden“. Ein verpflichtender Einbau von intelligenten Messsystemen für alle Letztverbraucher führe in Deutschland „zu einer hohen zusätzlichen finanziellen Belastung von Verbrauchern mit geringem und durchschnittlichem Stromverbrauch“. Darüber hinaus werde das EU-Szenario „auch den Anforderungen der Energiewende nicht gerecht“.

Aber auch die deutschen Gesetze, die einen Einbauzwang „nur“ für Neuanschlüsse und bei Renovierungen vorsehen, seien „gesamtwirtschaftlich betrachtet … unvorteilhaft“, langfristig sogar noch ineffizienter als die EU-Zielvorgabe. Unter Berücksichtigung aller positiven und negativen Wirkungen lasse die aktuelle Gesetzeslage über die nächsten Jahre einen Schaden in Höhe von 600 Mio. Euro erwarten, den zwangsbeglückten Nutzern der Spionagezähler drohen jährliche Mehrkosten von 109 Euro pro Haushalt. Auf Grundlage der geltenden Gesetze „dürfte daher ein Rollout intelligenter Messsysteme nicht starten“.

Angenommene Einsparung unrealistisch

Die Gutachter nehmen bei ihren Berechnungen an, Privathaushalte (Verbrauch bis 6.000 kWh) könnten durch den Einbau von Spionagezählern im Schnitt den Verbrauch um 1,2-1,8% senken. Diese Annahme ist jedoch kaum tragfähig. Es gibt keinen Beleg dafür, dass alleine die Sichtbarkeit des aktuellen Stromverbrauchs zu einer nachhaltigen Verhaltensänderung führt – zumal wenn der Einbau bei Verbrauchern erfolgt, die ihn nicht wollen, und wenn sich der Zähler im Keller befindet und keine Datenübertragung erfolgt (wie es die Gutachter aus Kostengründen für Privathaushalte nicht empfehlen). Die Gutachter räumen immerhin für Kleinverbraucher ein, dass sich die angenommene Einsparung nicht in dieser Höhe realisieren lässt. Da auch Kleinverbraucher aber die jährlichen Mehrkosten unvermindert zahlen sollen, geht das Überwachungsexperiment besonders zulasten der Kleinverbraucher.

Der Großteil der erhofften Einsparung von 39 Euro jährlich pro Haushalt ergibt sich aus der Annahme, dass Verbraucher durch eine zeitliche Verschiebung des Stromverbrauchs in die Nebenzeit (z.B. Waschmaschinennutzung) viel einsparen könnten. Die Gutachter unterstellen dabei, dass der Strom in der Nebenzeit 10% günstiger angeboten werde. Dies ist aber vollkommen unrealistisch, weil solche zeitabhängigen Tarife in den allermeisten Haushalten nicht genutzt werden und auch kaum akzeptiert würden.

Studie fordert gläsernen Verbraucher

Um überhaupt einen finanziellen Nutzen aus dem Smart Meter-Zwang ziehen zu können, fordern die Gutachter dessen Ausweitung und Verbindung mit anderen Maßnahmen: Die zunehmende Einspeisung erneuerbarer Energien mache einen Ausbau der örtlichen Stromnetze (Verteilernetze) erforderlich. Ein Teil dieser Kosten ließe sich einsparen, wenn der Stromverbrauch über diese Netze in Echtzeit gemessen würde und die Stromeinspeisung über diese Netze nach Bedarf in Echtzeit abgeregelt werden könne. Das Gutachten empfieht daher:

  1. Jeder elektronische Spionagezähler soll viertelstündlich den Verbrauch an den Anbieter fernübertragen.
  2. Der Zwang zum Einbau der Spionagezähler solle auf Bestandszähler erstreckt werden. Beim turnusgemäßen Zählerwechsel dürften nur noch elektronische Zähler eingebaut werden.
  3. Die Netzbetreiber sollten die Möglichkeit erhalten, sämtliche erneuerbare Energiequellen ferngesteuert abzuregeln.

Diese Empfehlung ist aus mehreren Gründen inakzeptabel:

  • Eine zwangsweise Fernübertragung unseres Stromverbrauchs in Echtzeit wäre ein Alptraum für unsere Privatsphäre in den eigenen vier Wänden. Mit diesen Daten könnten unsere An- und Abwesenheit, unsere Besucher, unsere Geräte und unsere Gewohnheiten im eigenen Heim enthüllt werden – ein unglaublicher Angriff auf die Unverletzlichkeit der Wohnung.
  • Das Gutachten gibt keinerlei Antwort auf die Frage, warum ein Einspeisemanagement eine haushaltsindividuelle Verbrauchsüberwachung erfordern soll. Warum erheben die Netzbetreiber den Verbrauch nicht an Verteilerkästen und anderen zentralen Punkten? Damit ist eine Netzsteuerung ebenso gut machbar wie durch eine individuelle Totaldurchleuchtung des Stromverbrauchs jeder Wohnung.
  • Hinzu kommt, dass die Studie in diesem Szenario zwar insgesamt von einem wirtschaftlichen Nutzen ausgeht, dass diesen aber weiterhin die Verbraucher zu bezahlen hätten. Erstens sollen sämtliche Stromverbraucher – auch diejenigen mit herkömmlichen Zählern – jährlich 8 Euro beisteuern müssen. Zweitens sollen die Haushalte mit Spionagezählern jährlich weitere 38 Euro zahlen müssen. Mit dem von der Politik propagierten „bezahlbaren Strom“ hat das nichts zu tun.
  • Geht man realistischerweise davon aus, dass der Zwangseinbau von Spionagezählern dem Verbraucher keine wesentliche Verbrauchskostenersparnis bringt, so verkehrt sich der von den Vorschlägen erhoffte gesamtwirtschaftliche Nettonutzen sogar in sein Gegenteil. Die Studie warnt:

Sollten beispielsweise die angenommenen Stromeinsparpotenziale der Kunden von durchschnittlich 1,8% nicht erreicht werden, so besteht die Gefahr, dass beim 80%-Rollout bei Investitionen von 8,5 Mrd. Euro ein zusätzlicher gesamtwirtschaftlicher Schaden von bis zu 5 Mrd. Euro eintritt.

Bei Ideen zur Aufbesserung der katastrophalen wirtschaftlichen Bilanz kennen die Gutachter keine Grenzen: Sie empfehlen eine „Bezahlung [der Zählerbetreiber] für eine weitergehende Nutzung der Daten durch Dritte“. „Andere Marktteilnehmer“ könnten damit schließlich „Produkte und Mehrwertdienstleistungen leichter vermarkten“. Weil der Verkauf unserer Daten aber auf Widerstand der Verbraucher treffen könnte, solle er „in der Phase der Einführung vermieden werden“. Mit anderen Worten: Erst wenn die Spionagezähler in jedem Haushalt installiert sind, sollen unsere Daten verkauft werden. An dieser Stelle lässt das Gutachten in bemerkenswerter Klarheit die wahren Auswirkungen dieses Spionageprogramms erkennen.

Einbauzwang stoppen!

Festzuhalten ist, dass der gesetzliche Einbauzwang für Spionagezähler („Smart Meter“) für Verbraucher, Umwelt und Gesamtwirtschaft ein Desaster darstellt und einen Schaden in dreistelliger Millionenhöhe zu verursachen droht – ganz zu schweigen von der damit verbundenen Bedrohung unserer Privatsphäre. Der Einbauzwang muss sofort aufgehoben werden. Bei schon vorhandenen Spionagezählern müssen wir ein Recht auf Austausch in einen herkömmlichen Zähler erhalten. Und die Kosten des Überwachungsprogramms dürfen keinesfalls – wie es das Gutachten empfiehlt – über einen „zusätzlichen Systemkostenbeitrag“ denjenigen aufgebürdet werden, die sich gegen einen Spionagezähler entscheiden. Stattdessen muss ein Monitoring des Stromverbrauchs an zentralen Punkten anonymisiert erfolgen – und zwar auf Kosten der Anbieter.

Ergänzung vom 18.11.2013: Vorbild Österreich – Österreich schafft „Smart-Meter“-Zwang ab

Ergänzung vom 08.12.2013: Zur Finanzierung des Zwangseinbaus schlägt eine Arbeitsgruppe im Bundeswirtschaftsministerium eine jährliche Zwangsabgabe von 8 Euro für sämtliche Stromkunden und bis zu 72 Euro pro Jahr für Stromkunden vor, bei denen ein Smart Meter zwangseingebaut worden ist. Über 10 Mrd. Euro sollen so zusammen kommen. Quelle

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2 Kommentare »


  1. Satire? — 18. November 2013 @ 8.10 Uhr

    Ganz ernsthaft: Bisher habe ich nichts von diesen Plänen gewusst. Das ganze hier ist doch Satire oder nicht? Jeden Stromzähler überwachen, in Echtzeit, und dann auch noch zu Vermarktungszwecken verkaufen? Klingt für mich einfach nur unglaublich…


  2. keine Satire! — 21. Januar 2014 @ 11.23 Uhr

    Natürlich ist das keine Satire, sondern ein guter Fachbeitrag zum Thema. Mich hat das neugierig gemacht und ich habe mir ein Buch besorgt, in dem das Thema ganzheitlich aufgearbeitet ist. Die unternehmerischen, rechtlichen, technischen, organisatorischen und kundenorientierten Aspekte sind verständlich dargestellt …
    … da kommt Einiges auf uns Verbraucher zu …
    Buchtipp: Michael Hombach „Chancen und Risiken für Energieversorgungsunternehmen durch den Einsatz von intelligenten Stromzählern im derzeitigen Wandel in der Energieversorgung“ , 2014, Verlag Books on Demand
    Google-Suche (mit Anführungszeichen): „Michael Hombach“ „Chance und Risiken“

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