SPD-Kommunalexperte Daldrup verteidigt Gabriels WLAN-Angriff

Der Bundestagsabgeordnete Bernhard Daldrup, Kommunalexperte der SPD im Bundestag, verteidigt die umstrittenen WLAN-Pläne des Bundeswirtschaftsministers:

vielen Dank für Ihre Mail vom 10. April 2015.

Gern antworte ich Ihnen und will auf einige Punkte eingehen.

Lassen Sie mich zunächst etwas zum Verfahren klarstellen: Bei dem Vorhaben handelt es sich noch um einen Gesetz e n t w u r f, der zwar auf Referentenebene in den zuständigen Ministerien abgestimmt wurde, jedoch weder das parlamentarische Verfahren durchlaufen hat, noch in dieser Form als fertige Kabinettsvorlage betrachtet werden kann.

Der Referentenentwurf wurde an Länder, Verbände und Fachkreise verschickt. Diese hatten die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Nach Abschluss dieser Konsultationen wird der Gesetzentwurf ggf. überarbeitet und anschließend bei der EU-Kommission notifiziert. Gemäß der Richtlinie 98/34/EG müssen die EU-Mitgliedstaaten die Kommission über jeden Entwurf einer technischen Vorschrift vor deren Erlass unterrichten. Während der Notifizierung gilt eine dreimonatige Stillhaltefrist, d. h. der Mitgliedstaat kann in dieser Zeit die fragliche Vorschrift nicht annehmen. Nach Abschluss der Notifizierung soll die Kabinettbefassung voraussichtlich im Juli erfolgen, bevor der Entwurf das Parlament erreicht. Dort werden sich die zuständigen Fachausschüsse mit ihm befassen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie, voraussichtlich werden fünf weitere Ausschüsse zur Mitberatung herangezogen.

Mir ist bewusst, dass Deutschland hinsichtlich der Verbreitung von WLAN im internationalen Vergleich schlecht dasteht. Nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Wirtschaftsstandort, sondern auch die Lebensqualität der Menschen leidet unter der mangelnden Internetversorgung. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die Potentiale von WLAN als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum auszuschöpfen und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber durch eine Klarstellung der Haftungsregelungen analog zu Anbietern von Internetzugängen (Access-Provider) zu schaffen. Des Weiteren wollen wir rechtlich klarstellen, dass Hostprovider, also Anbieter, die fremde Inhalte für Dritte speichern, sich nicht länger auf das Haftungsprivileg berufen können, wenn ihr Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten beruht.

Der Entwurf stellt – wie dies in Koalitionsregierungen oft der Fall ist – einen vorläufigen Kompromiss dar. Wir in der SPD hatten uns eine weiter gehende Regelung gewünscht. Offene Fragen bezüglich der Abgrenzung zwischen geschäftsmäßigen und privaten Anbietern und der praktischen Handhabbarkeit der von den WLAN-Anbietern zu treffenden Vorkehrungen wollen wir im parlamentarischen Verfahren klären.

Ich erwarte dennoch, dass dieser Kompromiss im Ergebnis zu mehr öffentlichen WLAN-Angeboten führen wird, da er mehr Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter schafft. Das heißt, dass Anbieter künftig die Gewissheit haben werden, nicht für Rechtsverstöße der Nutzer haften zu müssen, wenn sie bestimmte Maßnahmen getroffen haben. Nicht mehr und nicht weniger. Die Entscheidung darüber obliegt derzeit den Gerichten, die wegen der unklaren Gesetzeslage zu teilweise widersprüchlichen Urteilen kommen. Wenn die Bedingungen, unter denen Anbieter von der Haftung befreit werden, per Gesetz genau geklärt sind, dann werden auch viel mehr Anbieter bereit sein, für ihre Kunden/Besucher WLAN zur Verfügung zu stellen.

Im Fall der sogenannten „gefahrgeneigten Dienste“ werden im Entwurf Regelbeispiele aufgeführt, bei denen von einem solchen „gefahrgeneigten Dienst“ auszugehen ist. Hier gilt es im Rahmen der Notifizierung bei der EU-Kommission zu klären, ob diese Regelung mit der E-Commerce-Richtlinie der EU vereinbar ist. Nach der Notifizierung wird im parlamentarischen Verfahren zu prüfen sein, ob der Regelungsvorschlag zielgenau illegale Plattformen adressiert, oder ob hier Konkretisierungsbedarf besteht.

Mit freundlichen Grüßen

Meine Antwort:

ich danke für Ihre fachliche Stellungnahme.

Erstaunt lese ich, dass Sie sich von dem Gesetzentwurf mehr WLAN-Hotspots erhoffen. Die WLAN-Anbieter warnen doch gerade vor dem Gegenteil, nämlich dass sie ihr Angebot wegen unerfüllbarer Auflagen einstellen oder nicht mehr öffentlich anbieten könnten. Teilt denn irgend jemand die Erwartung der Politik, dass diese Pläne zu mehr öffentlichen Hotspots führen könnten?

Von dem Notifizierungsverfahren erwarte ich eher keine näheren Aufschlüsse betreffend die europarechtliche Unvereinbarkeit der Aushöhlung der Haftungsfreistellung. Meines Wissens nimmt die EU-Kommission im Notifizierungsverfahren üblicherweise keine Stellung zu der Vereinbarkeit mit Europarecht. Wäre es nicht sinnvoller, entweder die EU-Kommission direkt zu fragen oder den Wissenschaftlichen Dienst des Bundesrats mit der Prüfung zu beauftragen?

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass tatsächlich „illegale Plattformen“ schon heute verboten sind und geschlossen werden können; einer Änderung des Haftungsrechts bedarf es dazu nicht.

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