Stellungnahme zur Reform der Telekommunikationsüberwachung
Aus Sicht der Grundrechtsträger habe ich einige Verbesserungsvorschläge zur Regulierung der Telekommunikationsüberwachung ausgearbeitet. Die Stellungnahme orientiert sich am Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Telekommunikationsüberwachung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die meisten Punkte lassen sich auf den aktuellen Regierungsentwurf übertragen.
Diskutiert werden die folgenden Aspekte, wobei konkrete Formulierungsvorschläge unterbreitet werden:
- Anwendungsbereich § 100a StPO: Der staatliche Zugriff auf Informationen über die Kommunikation und die Kommunizierenden („Verkehrsdaten“, „Bestandsdaten“) sollte den gleichen Voraussetzungen unterliegen wie der Zugriff auf die Inhalte der Kommunikation. Dazu sind Verkehrs- und Bestandsdaten in den Anwendungsbereich der §§ 100a, 100b StPO einzubeziehen.
- Eingriffsvoraussetzungen: Der heimliche Zugriff auf die Telekommunikation zwecks Strafverfolgung sollte beschränkt sein auf Fälle organisierter Kriminalität, in denen eine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten ist.
- Zeugnisverweigerungsrechte
- Zweckbindungsgebot, Protokollierung
- Verwertungsverbot, Vernichtung
- Benachrichtigungspflicht § 101 StPO
- Ausnahmen
- Kreis der zu Benachrichtigenden
- Praktikable Massenbenachrichtigungen per SMS, Email, Telefonautomat oder in der Telefonrechnung
- Berichtspflicht: Auch der Zugriff auf Verkehrs- und Bestandsdaten muss durch wissenschaftliche Untersuchungen oder durch Berichtspflichten evaluiert werden. Das Gleiche gilt für Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis durch andere Behörden (z.B. Nachrichtendienste).
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