Streit um Kfz-Kennzeichen-Scanning: Kläger will nicht aufgeben [ergänzt am 18.11.2013]

Pressemitteilung vom 11.07.2013:

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hält den dauerhaften und anlasslosen Abgleich von Kfz-Nummernschildern mit Polizeidateien auf bayerischen Straßen für zulässig. Mithilfe eines Spendenaufrufs will der klagende Autofahrer Benjamin Erhart das Urteil nun vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kippen.

Mit Urteil vom 17. Dezember 2012 bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Abweisung der Klage Erharts gegen den Dauereinsatz von Kfz-Kennzeichenlesegeräten in Bayern (Az. 10 BV 09.2641). In der inzwischen vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung erkennt das Gericht zwar an, „dass die Kosten für die Anschaffung und den Unterhalt der Erfassungssysteme hoch und demgegenüber die Erfolge des massenhaften Abgleichs nur relativ gering sind“. Es räumt auch die „große Streubreite“ der Kennzeichenerfassung ein, „die nur in vergleichsweise wenigen Fällen Erkenntnisse verspricht“, und betont die „relativ häufigen Fehlertreffer“, die sich „auf eine Zahl von 40.000 bis 50.000 im Monat belaufen“. Durch den massenhaften Abgleich könne sich „durchaus subjektiv das Gefühl des Überwachtwerdens einstellen“. In der „Gesamtschau“ erwiesen sich die Vorschriften aber „noch als verhältnismäßig“. Trotz „Bedenken insbesondere wegen des Fehlens einer zeitlichen Begrenzung“ der im Dauerbetrieb eingesetzten Anlagen habe das Gericht nicht die „volle Überzeugung gewinnen können, dass die gesetzlichen Regelungen nicht verhältnismäßig und damit verfassungswidrig sind.“

Der Kläger Benjamin Erhart, Informatiker und ehrenamtlich als „Freiheitsredner“ engagiert, will diese Entscheidung nicht hinnehmen: „50 Millionen Autofahrer in Deutschland dürfen nicht als potenzielle Verbrecher unter Generalverdacht gestellt werden.“ Erhart befürchtet, Autofahrer könnten durch den fehleranfälligen Massenabgleich jederzeit irrtümlich angehalten und kontrolliert werden. Der Massenabgleich, mit dessen Hilfe auch verdeckte Bewegungsprofile für Polizei und Geheimdienste erstellt würden, entfalte insgesamt eine schädliche und abschreckende Wirkung auf unsere Gesellschaft, besonders etwa im Vorfeld von Demonstrationen. Dem stehe kein nennenswerter Nutzen gegenüber.

Benjamin Erhart bittet auf seiner Internet-Homepage um Spenden zur Finanzierung der Revision, über die das Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich im nächsten Jahr entscheiden wird. Die Vertretung des Klägers übernimmt der Freiburger Rechtsanwalt Udo Kauss, der bereits für die erfolgreichen Kläger gegen den Kfz-Massenabgleich in Hessen und Schleswig-Holstein vor dem Bundesverfassungsgericht aufgetreten war.

Hintergrund:

Autofahrer in Bayern werden derzeit an 12 Standorten auf 30 Fahrspuren automatisch überwacht (11 Standorte auf Autobahnen, ein Standort an einer Bundestraße). Monat für Monat werden so 8 Mio. Fahrer und Fahrerinnen ohne jeden Anlass darauf überprüft, ob ihr Fahrzeug vielleicht zur Fahndung oder zur „polizeilichen Registrierung“ oder Beobachtung ausgeschrieben ist. 185 Fahrzeuge pro Minute werden in Bayern gerastert. 40.000 – 50.000mal monatlich (56-69mal pro Stunde) melden die Geräte der Polizei das Antreffen eines gesuchten Fahrzeugs. Nur 500-600mal monatlich (also maximal 1,5%) liegt aber tatsächlich ein Treffer vor und wird eine polizeiliche Maßnahme veranlasst. Gemessen an allen gerasterten Fahrzeugen liegt die gemeldete Trefferquote bei 0,03%. Diese Erfolgsquote liegt nachweislich nicht höher als bei einer zufälligen Kontrolle beliebiger Fahrzeuge (z.B. Schleierfahndung). 1 Mio. Euro hat Bayern für die umstrittenen Geräte ausgegeben, von den mit ihrer Bedienung verbundenen Personalkosten nicht zu reden.

2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht das hessische und ein schleswig-holsteinisches Gesetz zum Kfz-Massenabgleich für verfassungswidrig und daher nichtig. Der schleswig-holsteinische Innenminister Lothar Hay gab daraufhin bekannt, er verzichte auf eine Neuregelung, denn das Kfz-Scanning binde Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit zum Schutze der Bürger eingesetzt werden könne. „Das Kfz-Scanning hat sich als ungeeignetes Instrument zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erwiesen“, so Hay damals. Bremen, Saarland und Rheinland-Pfalz haben entsprechende Regelungen seither ersatzlos gestrichen. Gegen entsprechende Gesetze in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Hessen sind Verfassungsbeschwerden bzw. Klagen anhängig.

Hauptziel der automatischen Kennzeichenüberwachung war die Bekämpfung des Kfz-Diebstahls. Die Zahl der gestohlenen Fahrzeuge ist – auch ganz ohne die automatische Kennzeichenüberwachung – seit Jahren stark rückläufig: Während 1993 noch ca. 230.000 Diebstähle von Kraftfahrzeugen polizeilich registriert wurden, waren es 2011 nur noch rund 41.000 Kfz-Diebstähle, was einem Rückgang um 82% entspricht.

Der Automobilclub ADAC fordert ein „Recht auf datenfreie Fahrt“. ADAC-Vizepräsident Ulrich Becker kritisiert: „Die Kontrollen finden zum ersten Mal verdachtsfrei und bei allen Fahrzeugen statt. Der Bürger wird also unter Generalverdacht gestellt.“ Ein vom ADAC in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des Kasseler Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Alexander Roßnagel kommt zu dem Ergebnis, dass keines der bestehenden Gesetze zum Kfz-Massenabgleich mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Die Revisionsbegründung findet sich hier.

Spendenaufruf des Klägers zur Finanzierung der Revision

Ergänzung vom 18.11.2013: Die Landesanwaltschaft hat auf die Revision mit Schriftsatz vom 01.08.2013 erwidert (pdf).

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