Studie: Nutzen von Videoüberwachung in Deutschland nicht nachzuweisen

Vor einigen Jahren habe ich über eine Studie im Auftrag des britischen Innenministeriums berichtet, derzufolge Videoüberwachung ein ineffektives Hilfsmittel ist, wenn sie die Kriminalitätsrate senken und das Sicherheitsgefühl der Menschen stärken soll. Heute möchte ich über eine Vergleichsuntersuchung der Videoüberwachungsprojekte in 27 deutschen Städten berichten (Brandt 2004).

Abschreckung von Straftaten nicht nachweisbar

Videoüberwachung wird vielfach damit begründet, dass sie von der Begehung von Straftaten abschrecke. Brandts Analyse stellt zwar tatsächlich in 19 der 27 Städte eine „leicht rückläufige Tendenz der Straftaten“ im überwachten Bereich fest. Aus verschiedenen Gründen lässt sich aber nicht feststellen, dass dieser Effekt gerade auf der Videoüberwachung beruhe:

  1. In den meisten Fällen stellte die Videoüberwachung lediglich eine Maßnahme in einem Maßnahmenkomplex dar. So bleibt unklar, „ob die Abschreckung aufgrund eines effektiveren Einsatzes der Polizei erzielt wurde oder Erfolg der Videoüberwachung ist.“ Gegen eine Präventivwirkung der Überwachungskameras spricht die Feststellung der Autorin, „dass es zu einer Abnahme der Delikte bereits in der Planungs- und Diskussionsphase der Anlage kam.“
  2. Die Untersuchungen verglichen Änderungen der Kriminalitätsrate in der überwachten Gegend nicht mit der Kriminalitätsentwicklung in einer Vergleichsfläche. Ging die Kriminalität in der jeweiligen Stadt allgemein zurück, wäre ein Nutzen der Videoüberwachung nicht gegeben.
  3. „In zahlreichen Fällen konnte eine territoriale Verdrängung beobachtet werden.“ Werden Straftaten lediglich an einen anderen Ort verdrängt, kann von mehr Sicherheit nicht gesprochen werden. Die Auflösung eines „Brennpunkts“ kann sogar dazu führen, dass in bisher unbelasteten Gegenden mehrere kleinere Brennpunkte entstehen.
  4. Geringe Rückgänge der Kriminalitätsrate (um weniger als 5%) sind nicht statistisch signifikant und können auf Zufall beruhen.
  5. Es bleibt offen, ob die Kriminalitätsentwicklung über einen ausreichend langen Zeitraum hinweg beobachtet wurde, um die Frage einer dauerhaften Wirksamkeit der Videoüberwachung untersuchen zu können.

Fazit der Autorin:

Da in den meisten Fällen die Videoüberwachung eine Maßnahme in einem Maßnahmenkomplex darstellte, können keine eindeutigen Aussagen über die Wirkungen der Videoüberwachung getroffen werden.

Keine höhere Aufdeckungsrate

Videoüberwachung wird oft auch damit begründet, dass sich Straftaten mithilfe von Überwachungsbändern leichter aufklären ließen. Tatsächlich sind entsprechende Einzelfälle in den Medien immer gerne dargestellt. Derartige Bilder sagen jedoch nichts darüber aus, ob die Straftaten nicht auch ohne sie aufklärbar wären (z.B. mithilfe von Spuren).

Die Untersuchung Brandts kommt zu einem erstaunlich eindeutigen Ergebnis:

Die Ergebnisse zeigen, dass mit der Videoüberwachungsmaßnahme die Aufdeckungsrate nicht steigt. Folglich stellt die Aufzeichnung durch die Videoüberwachung keine Risikoerhöhung dar und der Nutzen des potentiellen Täters wird dadurch nicht eingeschränkt.

Dieses Ergebnis deckt sich mit britischen Studien, die keinen Zusammenhang zwischen der Aufklärungsrate und der Anzahl der installierten Kameras feststellen konnten.

Stärkung des Sicherheitsgefühls fragwürdig

In einer anderen Studie weist Ketzer darauf hin, dass Videoüberwachung vielfach auch dann befürwortet wird, wenn sie die Sicherheit nicht erhöht. Schon in der Erfüllung öffentlicher Erwartungen und in der Vermittlung eines Gefühls von Sicherheit liege nämlich ein Imagegewinn für die Verantwortlichen.

Brandt nimmt in ihrer Vergleichsstudie aufgrund von Angaben der befragten Städte an, die Videoüberwachung habe das Sicherheitsgefühl dort verbessert. Die Angaben der Städte sind nach meiner Überzeugung aber aus folgenden Gründen nicht tragfähig:

  1. In den meisten Fällen ist die Einschätzung des Sicherheitsgefühls aus der Luft gegriffen und nicht durch eine Befragung gestützt.
  2. Vereinzelt wurden Bürger befragt, ob sie sich durch die Videoüberwachung sicherer fühlten (was mehrheitlich bejaht wurde). Um Rückschlüsse auf das Sicherheitsgefühl zuzulassen, müsste die Befragung aber anders angelegt werden: Die gefühlte Sicherheit müsste vor und nach Einführung der Videoüberwachung erfragt werden, und zwar ohne Hinweis auf die Kameras (oft ist die Überwachung den Menschen nicht bewusst und kann schon aus diesem Grund das Sicherheitsgefühl nicht beeinflussen). Um eine nachhaltige Wirkung zu belegen, müsste die Befragung einige Zeit nach Einführung wiederholt werden (Gewöhnungseffekt). Eine Vergleichsbefragung müsste an einem nicht überwachten Ort durchgeführt werden, um allgemeine Veränderungen des Sicherheitsgefühls ausfiltern zu können. Und es müsste sichergestellt sein, dass an dem überwachten Platz keine sonstigen Veränderungen erfolgt sind (z.B. Beleuchtung, Kontrolldichte), die Einfluss auf die gefühlte Sicherheit haben könnten. Meines Wissens gibt es bisher keine Untersuchung, die nach diesen Maßstäben eine nachhaltige Stärkung des Sicherheitsgefühls durch Videoüberwachung belegen würden.

Umgekehrt berichtet Ott in einer anderen Untersuchung:

Ähnlich ernüchternd ist die Bilanz von Videoüberwachung im Hinblick auf die Kriminalitätsfurcht. In den wenigen Fällen, wo systematische Evaluationen stattgefunden haben, lassen sich kaum positive Auswirkungen feststellen. Vielmehr ist es sogar möglich, dass durch das Errichten von Überwachungsanlagen die Kriminalitätsfurcht der Menschen steigt.

Eine vergleichende Studie von insgesamt zehn britischen Videoüberwachungssystemen habe „keinen Rückgang der Kriminalitätsfurcht ausmachen“ können. Auch in Wien „führte die Existenz der Überwachungssysteme … nicht zu einem erhöhten Sicherheitsgefühl.“ Gesamtgesellschaftlich verweist Ott darauf, dass die zunehmend flächendeckende Videoüberwachung Großbritanniens nichts an der – etwa gleich bleibenden – Angst vor Kriminalität dort geändert habe.

Selbst wenn sich die Menschen in überwachten Räumen sicherer fühlen würden, könnte dies die objektiv nicht wirksame Videoüberwachung kaum rechtfertigen. Die bloße Illusion von Sicherheit vermag den Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Menschen, die nicht ohne Anlass überwacht werden möchten, nicht zu rechtfertigen (um eine Illusion von Sicherheit zu vermitteln, würden im Übrigen bloße Attrappen genügen).

Ketzer weist darauf hin, dass der subjektiv erhoffte Nutzen von Überwachungskameras nicht selten auf falschen Annahmen beruhe. So werde Kameras, die bloß aufzeichneten, fälschlich eine Interventionswirkung aufgrund einer vermeintlichen Live-Beobachtung zugeschrieben.

Desinteresse an aussagekräftiger Kosten-Nutzen-Analyse

Insgesamt stellt Brandt bezogen auf Videoüberwachung in Deutschland fest, dass in den meisten Fällen keine Untersuchungen vorliegen, die wissenschaftlichen Kriterien genügten und stichhaltige Aussagen über die Wirkungen der Videoüberwachung zulassen würden. In nur drei Fällen sei eine wissenschaftlich begleitete Evaluation erfolgt (Anm.: Die von Städten und Ländern immer wieder durchgegebenen Erfolgsmeldungen sind schon aus diesem Grund meist nicht tragfähig). Brandt schlägt vor, die Mittelvergabe für Videoüberwachungsprojekte künftig von einer tragfähigen Evaluation abhängig zu machen, und wirft die Effektivitätsfrage auf:

Aufgrund der hohen Kosten von insgesamt ca. 3,4 Millionen, die in Deutschland in die Videoüberwachungsanlagen allein für die Errichtung investiert wurden, ist es notwendig und wünschenswert eine sachgerechte Wirkungsevaluation durchzuführen, so dass z.B. Hypothesen in Bezug auf die Wirkungsmechanismen überprüft werden können.

Dass offenkundig kein Interesse an einer aussagekräftigen Kosten-Nutzen-Analyse besteht, teilweise sogar begonnene Studien wieder abgebrochen werden, ist aber auch aufschlussreich. Es zeigt, dass die Sicherheit der Bürger für die Verantwortlichen nicht entscheidend ist. Es genügt die Popularität der Videoüberwachung. Da diese Popularität in vielen Fällen nicht zu brechen sein scheint, dürfte es ratsam sein, Alternativen in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Können die Kosten einer Videoüberwachungsmaßnahme stattdessen anderweitig für wirklich wirksame Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt werden (z.B. für Beleuchtung oder Personal), wird die Entscheidung häufig anders ausfallen.

Siehe auch:

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1 Kommentar »


  1. [PM] Gegen den Überwachungsstaat und für die Freiheit - Grüne Jugend Bochum — 22. August 2019 @ 19.23 Uhr

    […] unsere Vorstellung von Sicherheit, noch schafft es einen nachweisbaren Rückgang von Straftaten (2) – selbst die Aufklärungsquote steigt nicht nachweisbar (2). Es ist […]

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