Studie: Videoüberwachung kaum von Nutzen [3. Ergänzung]
In Anbetracht der aktuellen politischen Diskussion über verstärkte Videoüberwachung in Deutschland sollte die im Auftrag des britischen Innenministeriums im Jahr 2005 erstellte, umfassende wissenschaftliche „Untersuchung der Auswirkungen von Videoüberwachung“ erneut gelesen werden. Untersuchungsleiter war Martin Gill, Professor für Kriminologie an der University of Leicester. Eine deutsche Zusammenfassung der Studie liegt – soweit ersichtlich – bisher nicht vor, was an dieser Stelle nachgeholt werden soll.
Gegenüber der britischen Studie sind die in Deutschland erstellten und vielzitierten Untersuchungen meist nicht aussagekräftig, und zwar aus den folgenden Gründen:
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Die Untersuchungen wurden nicht von einer unabhängigen Stelle (z.B. Forschungsinstitut) durchgeführt, sondern von Befürwortern der Videoüberwachung (z.B. Polizei, Stadtverwaltung).
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Die Untersuchungen vergleichen Änderungen der Kriminalitätsrate in der überwachten Gegend nicht mit der Kriminalitätsentwicklung in einer Vergleichsfläche. Geht die Kriminalität allgemein zurück, erscheint dies dadurch fälschlich als Erfolg der Videoüberwachung.
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Schon eine geringe Senkung der Kriminalitätsrate (um weniger als 5%) wird als Erfolg der Videoüberwachung dargestellt, obwohl solch geringe Schwankungen nicht statistisch signifikant sind und auf Zufall beruhen können.
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Die Kriminalität wird nicht über einen ausreichend langen Zeitraum hinweg gemessen, um die dauerhafte Wirksamkeit der Videoüberwachung untersuchen zu können.
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Oft geht die Installation von Videokameras einher mit anderen Maßnahmen (z.B. verbesserte Beleuchtung, Errichtung von Zäunen). In diesen Fällen beruht eine gemessene Senkung der Kriminalitätsrate teilweise oder insgesamt auf diesen anderen Maßnahmen und nicht auf der Videoüberwachung.
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Oft unterbleibt die Untersuchung von Alternativen. Es wird nicht untersucht, ob die nützlichen Effekte mit geringeren Kosten auch ohne Videoüberwachung hätten erreicht werden können oder ob mit den aufgewandten Mitteln Kriminalität in anderer Weise besser verhütet werden könnte.
Untersuchungsgegenstand
Die britische Studie evaluierte 13 Videoüberwachungssysteme in verschiedenen Einsatzbereichen, unter anderem Ortszentren, Stadtzentren, Parkplätze, Krankenhaus- und Wohngebiete. Hauptziel der Studie war es, die Auswirkungen der Videoüberwachung auf die Kriminalität und auf die Kriminalitätsangst zu untersuchen. Dazu wurde beides vor und nach Installation der Videoüberwachungssysteme gemessen. Neben der Messung am Ort der Videoüberwachung selbst wurde jeweils ein Vergleichsgebiet ohne Videoüberwachung untersucht. Die Untersuchung erfolgte über einen längeren Zeitraum hinweg, beginnend zwei Jahre vor der Installation der Kameras, und endete zwei Jahre nach deren Installation.
Effektivität
Von den 13 untersuchten Videoüberwachungssystemen konnte nur in einem Fall eine statistisch signifikante Kriminalitätssenkung infolge der Videoüberwachung nachgewiesen werden. Es handelte sich dabei um einen Großparkplatz an einer U-Bahn-Station, auf dem die Zahl der Einbrüche in Kraftfahrzeuge erheblich gesenkt werden konnte. Auch in einem zweiten Fall konnte eine Verminderung der Kriminalität festgestellt werden, was aber auf andere Faktoren zurückzuführen sein konnte, etwa auf eine Verbesserung der Beleuchtung des Ortes. Eine hohe Anzahl von Kameras führte nicht notwendig zu einer größeren Senkung der Kriminalitätsrate. Während sich die Überwachung von Parkplätzen als nützlich erwies, ließ sich in Ortszentren und Wohngegenden kein Nutzen feststellen. Impulsive (z.B. alkoholbedingte) Kriminalität nahm weniger ab als geplante Straftaten (z.B. Kfz-Diebstahl). Andere Studien zeigen, dass Vermögenskriminalität – insbesondere Diebstahl von und aus Kraftfahrzeugen – durch Videoüberwachung eher beeinflusst werden kann als Straftaten gegen Personen. Eine Verlagerung von Kriminalität an andere Orte war bei zwei Überwachungssystemen zu beobachten. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass die untersuchten Videoüberwachungssysteme kaum Einfluss auf die Kriminalitätsrate haben. Mit Ausnahme des Großparkplatzes ließen sich Veränderungen der Kriminalitätsrate auf zufällige Schwankungen zurückführen oder beruhten auf anderen Ursachen.
Gleichzeitig führten die Autoren eine Befragung der Bevölkerung durch. Zwischen 61 und 97% der befragten Passanten war bewusst, dass sie von Videokameras gefilmt wurden. In zwei der 13 untersuchten Gebiete nahm die Furcht, Opfer einer Straftat zu werden, merklich ab. Dies konnte aber auf der allgemein gesunkenen Kriminalität beruhen. Zudem bewirkte die Videoüberwachung in keinem dieser beiden Gebiete eine tatsächliche Verminderung der Kriminalitätsrate. Interessanterweise waren Menschen, die von der Videoüberwachung wussten, um ihre Sicherheit besorgter als Menschen, die von der Videoüberwachung keine Kenntnis hatten. Dies könnte darauf beruhen, dass die Gegend den Menschen als unsicherer erschien, weil Videokameras installiert werden mussten. Neben der Furcht, Opfer einer Straftat zu werden, wurden die Menschen auch nach ihrem allgemeinen Sicherheitsgefühl gefragt. Hier bewirkte die Installation der Kameras keine statistisch signifikante Veränderung. Auch die Anzahl der von den Befragten erlittenen Straftaten veränderte sich durch die Videoüberwachung nicht signifikant.
Während sich etwa 80% der Menschen eine Senkung der Kriminalitätsrate durch die Installation von Kameras erhofft hatten, glaubten nach erfolgter Installation nur noch 45% an eine kriminalitätssenkende Wirkung. Ebenso fiel die Zahl derjenigen, die auf schnellere Reaktionen der Polizei hofften, von 56% auf 35%. Insgesamt stellt die Studie eine Desillusionierung der Menschen nach Installation der Kameras fest.
Die Installation der Videokameras hatte wenig Einfluss auf das Verhalten der Bevölkerung. Nur 2-7% der Befragten gaben an, sich seit der Installation der Kameras auf vorher gemiedene Flächen zu trauen. 1% gab an, die überwachten Flächen wegen der Videoüberwachung nicht mehr aufzusuchen. Unverändert 70% der Befragten begrüßten die Videoüberwachung. Etwa 15% äußerten Bedenken unter dem Gesichtspunkt der Bürgerrechte.
Zwischenergebnis
Die Autoren der englischen Studie schlussfolgern, dass Videoüberwachung ein ineffektives Hilfsmittel ist, wenn sie die Kriminalitätsrate senken und das Sicherheitsgefühl der Menschen stärken soll. Mit einer Ausnahme gelang eine Senkung der Kriminalitätsrate nicht. Eine Verminderung der Kriminalitätsangst gelang nur in zwei der 13 Fälle. Dabei war in 10 der 13 untersuchten Fälle Hauptziel der Videoüberwachung nicht die Senkung der Kriminalität, sondern die Verminderung der Furcht vor Kriminalität. Spektakuläre Fälle, in denen Straftäter mithilfe von Videoaufzeichnungen überführt werden konnten, führten allerdings dazu, dass Videoüberwachung von der Öffentlichkeit und der Politik allgemein als nützlich angesehen wurde. Dieser Glaube an die Effektivität der Videoüberwachung hatte zur Folge, dass die behauptete Erforderlichkeit der Videoüberwachung weniger kritisch hinterfragt wurde, Alternativen seltener geprüft wurden, die Wirksamkeit installierter Anlagen seltener evaluiert wurde. Die Installation einer Überwachungsanlage führte oft zur Ausweitung der Videoüberwachung auf weitere Flächen.
Kosten und Effizienz
Sodann untersucht die Studie die Kosten und Effizienz der Videoüberwachung. Die folgenden Kostenfaktoren sind zu nennen: Ausbildungskosten, Anschaffungs- und Wartungskosten, Vorhalte- und Personalkosten für das Kontrollzentrum. Insgesamt betrachtet kostete eine Kamera durchschnittlich 5.000 Euro pro Jahr. Setzt man die Anzahl der insgesamt verhinderten Straftaten in Relation zu den Kosten aller 13 Überwachungssysteme, ergeben sich Kosten von 9.000 Euro pro verhinderter Straftat. Betrachtet man nur die Überwachung des Großparkplatzes, so kostete jede verhinderte Straftat 2.000 Euro. Die Verminderung der Kriminalitätsangst um einen Prozentpunkt kostete 3.000 Euro. Berücksichtigt man die durchschnittliche Schadenshöhe in Fällen von Diebstahl von und aus Kraftfahrzeugen, so wiegen die durch Videoüberwachung verhinderten Schäden die Kosten der Überwachung nur zu 67% auf. Auf dem überwachten Großparkplatz wäre es erheblich kostengünstiger, Diebstahlsschäden zu versichern als sie zu verhindern. Bei nur einer Überwachungsanlage überstiegen die verhinderten Schäden die Kosten der Videoüberwachung (und zwar um 24%), wobei die Senkung der Kriminalitätsrate in dieser Gegend auf anderen Ursachen als der Videoüberwachung beruhen konnte. In allen übrigen Gegenden stand den erheblichen Kosten der Videoüberwachung keinerlei signifikante Senkung der Kriminalitätsrate gegenüber.
Ergebnis
Insgesamt wog der Nutzen von Videoüberwachung ihre Kosten nicht auf. Dies halten die Autoren für wenig überraschend, weil die Überwachungssysteme kaum Auswirkungen auf die Kriminalität hatten und zugleich teuer in der Einrichtung und Unterhaltung waren. Dort, wo die Videoüberwachung effektiv war – nämlich auf dem Großparkplatz –, wogen die verhinderten Schäden die Kosten der Videoüberwachung nicht auf, weil die Schadenshöhe der jeweiligen Straftaten relativ gering war (Kfz-Kriminalität).
Abschließend weisen die Autoren darauf hin, dass der Einfluss der Videoüberwachung auf die Kriminalitätsrate nichts daran ändert, dass die Überwachungsanlagen in einzelnen – zum Teil auch spektakulären – Fällen durchaus nützlich waren. Die Zahl der Erfolge verliert sich allerdings in der Gesamtzahl der Straftaten. Videoüberwachung ermöglichte einerseits z.B. das Auffinden vermisster Kinder und zog Investitionen in einige vernachlässigte Gegenden an. Andererseits wurde sie exzessiv eingesetzt, um alkoholbedingtes und anderes asoziales Verhalten zu kontrollieren, Menschengruppen zu beobachten und aufzulösen und unerwünschte Personengruppen (z.B. Bettler, Straßenhändler) zu verdrängen. Die öffentliche Unterstützung der Videoüberwachung blieb mehrheitlich bestehen. Obwohl die Menschen die fehlende Effektivität der Videoüberwachung zunehmend erkannten, gab es keinen Druck, sie wieder abzuschaffen.
Eigene Bewertung
Die Studie zeigt, dass sich Videoüberwachung weder mit einer Senkung der Kriminalitätsrate noch einer Stärkung des Sicherheitsgefühls rechtfertigen lässt. Die wenigen Fälle, in denen die Kriminalitätsrate gesenkt werden kann, betreffen lediglich Vermögenskriminalität. Die dort verhüteten Schäden sind aber erheblich geringer als die Kosten der Videoüberwachung. In Anbetracht dessen ist eine Versichung der Schäden sinnvoller.
Es fragt sich, wie sich die Öffentlichkeit und die Politik davon überzeugen lassen, auf das ineffiziente und für die Privatsphäre abträgliche Instrument der Videoüberwachung zu verzichten, obwohl es in einzelnen Fällen immer wieder Nutzen entfaltet. Der Schlüssel zu diesem Problem dürfte darin liegen, eine alternative Verwendung der für eine Videoüberwachung erforderlichen Mittel anzubieten. Es muss sich um Alternativprojekte handeln, die ebenso erfolgreich oder erfolgreicher bei der Kriminalitätsbekämpfung sind. Beispielsweise kommt die gezielte Arbeit mit kriminalitätsgefährdeten Personen oder Projekte zur gemeinsamen Verbesserung der Wohnqualität in bestimmten Gegenden in Betracht. In solchen Projekten erzielte Erfolge müssen im Einzelnen dargestellt werden, und zwar mit ebenso spektakulären Beispielen wie aus dem Bereich der technischen Überwachung (z.B. verhütete Straftaten, gefangene Straftäter, aufgefundene Kinder). Wo Überwachungsmaßnahmen landes- oder bundesweit diskutiert werden, müssen landes- oder bundesweite Alternativen angeboten werden, z.B. Aufklärungs- oder Schulungsmaßnahmen. Wo Überwachungsmaßnahmen mit dem Vorgehen gegen Terroristen oder Extremisten begründet werden, müssen Alternativen in diesen Bereichen angeboten werden (z.B. Projekte mit islamischen Glaubensgemeinschaften).
Zu fordern, die für eine Videoüberwachung erforderlichen Mittel stattdessen in genau zu benennende Alternativprojekte zu investieren, könnte erfolgreich sein. Dies gilt gleichermaßen für andere technische Überwachungsmaßnahmen (z.B. Kennzeichenscanning, Vorratsdatenspeicherung).
Ergänzung vom 20.01.2008:
Graeme Gerrard, bei der britischen Association of Chief Police Officers (ACPO) an oberster Stelle für Videoüberwachung zuständig, hat bei einer parlamentarischen Anhörung eingeräumt, dass Überwachungskameras Gewaltverbrechen nicht verhindern. (Quelle 1, 2, 3)
Ergänzung vom 22.05.2009:
Im Jahr 2009 wertete eine britische Studie von Welsh und Farrington 44 britische und US-amerikanische Untersuchungen zur Wirksamkeit von Videoüberwachung aus. Nach dieser Meta-Studie war nur in Parkhäusern eine statistisch signifikante Wirkung von Videoüberwachung festzustellen, nicht aber in der Öffentlichkeit oder im öffentlichen Personenverkehr.
Ergänzung vom 14.12.2013:
Die Zeitung „Monde Diplomathique“ hat einen Artikel „Big Brother ist kurzsichtig – Der zweifelhafte Nutzen von Überwachungskameras“ veröffentlicht, der auf weitere Studien mit ähnlichen Ergebnissen eingeht.
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Arne — 14. September 2006 @ 10.37 Uhr
Was waere denn davon zu halten, die Ueberwachungskameras technisch so auszugestalten, dass die Speicherung der Daten zeitlich begrenzt ist, also z.B. durch einen umlaufenden Speicher fuer die letzten 12h, der automatisch und unwiderbringlich ueberschrieben wird. Eine menschlische Dauerueberwachung findet nicht statt. Die Daten werden lokal in einer Art Flugzeug-Blackbox gespeichert. Die lokale Executive kann lediglich einen Snapshot der aktuellen 12h anfordern, die dann in einen separaten (zentralen) Snapshotspeicher umkopiert werden. Zum Auslesen des Snapshots ist ein richterlicher Beschluss erforderlich. Jede Anforderung des Snapshots muss dokumentiert und auf der Webseite der Behoerde veroeffentlicht werden.
So koennte man potentiell Straftaten post-mortem aufklaeren, ohne die Privatsphaere der Menschen zu sehr einzuschraenken.
Studie "Videoüberwachung" — 19. März 2007 @ 10.50 Uhr
Eine sehr interessante Studie, aber sie zeigt nur einen Bruchteil des Problemes. Die Ausbreitung der Videoüberwachung ist (leider) nicht mehr auf zu halten. Die Notwendigkeiten sind umfangreich und kaum weg zu diskutieren.
Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, die Kontrolle dieser Systeme klar zu regeln. Die Technik, wie oben von Arne beschrieben, ermöglicht dieses – nur an der Umsetzung fehlt es wieder!
Oliver Zöllich
Videoüberwachung an Bahnhöfen in Remscheid : Punkrockbergischland — 16. Juni 2009 @ 23.37 Uhr
[...] dem Blog http://www.daten-speicherung.de wurde die Studie schon interpretiert und trifft es ziemlich genau unter Kosten und Effizienz findet […]
Sind die Grünen Remscheid für die Videoüberwachung? : Punkrockbergischland — 25. November 2009 @ 20.15 Uhr
[...] [3] http://www.daten-speicherung.de/index.php/studie-videoueberwachung-kaum-von-nutzen/ [4] http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26954/1.html [5] […]
Bedarf es wirklich einer Videoüberwachung an den Bahnhöfen? : Punkrockbergischland — 23. Januar 2010 @ 19.16 Uhr
[...] http://www.daten-speicherung.de/index.php/studie-videoueberwachung-kaum-von-nutzen/ [2] http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26954/1.html [3] […]