EuGH-Generalanwältin: Leistungsbezieher dürfen nicht gläsern gemacht werden [ergänzt am 26.01.2011]
Der Europäische Gerichtshof soll zum ersten Mal eine EU-Vorschrift wegen Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung für nichtig erklären: Die Generalanwältin Eleanor Sharpston hat heute in Luxemburg beantragt, dass der EU-Gerichtshof die Veröffentlichung von Namen, Wohnort und Leistungshöhe sämtlicher Empfänger von Landwirtschaftsbeihilfen als unverhältnismäßig verwerfen soll. Auf der Grundlage dieser Schlussanträge wird der Europäische Gerichtshof […]