Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde gegen Passregister ab
Mit Beschluss vom 24.06.2008 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsspeicherung von Passdaten in Passregistern nicht zur Entscheidung anzunehmen, „da sie unzulässig ist“. Eine nähere Begründung enthält der Beschluss nicht. Es ist anzunehmen, dass die Beschwerde an der Beschwerdefrist von einem Jahr gescheitert ist. Das Bundesverfassungsgericht ist offenbar nicht der Argumentation gefolgt, durch […]