Verurteilung wegen Telekom-Skandal rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des früheren Abteilungsleiters der Konzernsicherheit der Deutschen Telekom Klaus Trzeschan gegen seine Verurteilung wegen der Überwachungsaffäre der Deutschen Telekom zurückgewiesen (Az. 2 StR 591/11). Damit ist Trzeschan u.a. wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Landgericht hatte festgestellt, die Begehung der Taten seien Trzeschan „wegen fehlender […]