Tauss (SPD) für Moratorium bei Vorratsdatenspeicherung
In einer Email an mich schreibt der medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Jörg Tauss unter anderem:
Im übrigen entspricht es meiner Position, die Richtlinie nicht vor einer Entscheidung des EuGH national umzusetzen.
Hoffentlich gelingt es Herrn Tauss, sich damit in seiner Fraktion durchzusetzen. Die Linke wird in Kürze einen Antrag einbringen, der von der Bundesregierung ein Moratorium in Sachen Vorratsdatenspeicherung fordert. Spätestens dann wird sich die Haltung der SPD-Fraktion zeigen.
Im Februar hatten Union und SPD noch für die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gestimmt. Seither hat sich die Lage aber dramatisch geändert:
- Das Bundesverfassungsgericht bekräftigte in seiner im April ergangenen Rasterfahndungsentscheidung ausdrücklich „das außerhalb statistischer Zwecke bestehende strikte Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat“.
- Der Europäische Gerichtshof entschied im Mai, dass EG-Richtlinien zur Erleichterung der Strafverfolgung unzulässig sind. Für diesen Bereich sind alleine die Mitgliedsstaaten zuständig.
- Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages äußert in einem Rechtsgutachten vom August erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Außerdem wird in Frage gestellt, ob eine verfassungskonforme Umsetzung in Deutschland gelingen kann.
Man kann der Regierungskoalition nur empfehlen, die Umsetzung der Richtlinie jetzt noch rechtzeitig zu stoppen. Andernfalls riskiert die Koalition eine weitere verheerende Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht.
Update: Am 01.09. schreibt Herr Tauss zu dem geplanten Antrag der Opposition, der ein Moratorium fordert, unter anderem:
die SPD wird diesem Antrag der Opposition nicht zustimmen können, weil es keine getrennten Abstimmungen innerhalb der Koalition geben kann. Ich hatte Ihnen bereits mitgeteilt, dass keine Unionskollegen auf den Antrag gehen.
4.096mal gelesen |
![]() |
![]() |
Verwandte Artikel
Weitere Artikel zum Thema Datenschutz im Staatssektor, Vorratsdatenspeicherung