Teilerfolg auf dem Weg zu anonymen Fernbustickets: MeinFernBus stellt Ausweiskontrollen ein

CC BY-NC-ND 2.0 PercyGermanyIm letzten Jahr habe ich beim Berliner Datenschutzbeauftragten Beschwerde gegen „MeinFernBus“ eingelegt, weil die Firma beim Fahrscheinkauf die Angabe des Passagiernamens und beim Einstieg die Vorlage eines Ausweises verlangte. Nach meiner Überzeugung haben Fernbusfahrgäste einen Anspruch darauf, Fahrkarten ebenso anonym erwerben zu können wie im Nahverkehr oder bei der Bahn.

Aus der nun vorliegenden Antwort des Berliner Datenschutzbeauftragten (pdf) ergibt sich, dass meine Beschwerde teilweise Erfolg hatte: Zwar verlangt das Unternehmen beim Online-Fahrkartenkauf immer noch die Angabe eines Passagiernamens. Die Vorlage eines Ausweises beim Einsteigen wird aber „vorerst“ nicht mehr verlangt. Man habe eine entsprechende Anweisung an die Fahrer gegeben.

Ohne Ausweiskontrolle kann man bei der Buchung einen frei erfundenen Namen angeben. Einen wirklich anonymen Fahrkartenkauf wie am Automaten ermöglicht dies aber noch nicht, weil MeinFernBus keine anonymen Zahlungskarten akzeptiert (außer man bezahlt anonym mit PayPal oder MasterCard). Nur am Bus selbst kann gegen Barzahlung eine anonyme Fahrkarte gekauft werden – wenn noch Plätze frei sind.

Der Berliner Datenschutzbeauftragte hielte eine Rückkehr von MeinFernBus zum stichprobenartigen Ausweisabgleich sogar für zulässig, wenn „eine Zunahme des Schwarzmarkthandels in größerem Umfang“ zu verzeichnen wäre. Die dafür genannten Argumente halte ich aber allesamt nicht für stichhaltig:

  1. MeinFernBus verkauft Fahrkarten an beliebige Personen. Das Unternehmen hat kein berechtigtes Interesse daran, Zweitkäufer einer Fahrkarte auszuschließen, weil es auch unmittelbar an diese Personen verkauft hätte. Die Unterbindung eines Zwischenhandels („Schwarzmarkt“), wie er z.B. auch bei Bahngutscheinen existiert, stellt kein berechtigtes Interesse dar, welches das Anonymitätsinteresse des Käufern überwiegen würde. Auch die Deutsche Bahn bietet nicht personalisierte und übertragbare Fahrscheine an.
  2. Der Berliner Datenschutzbeauftragte sieht ein berechtigtes Interesse an der Erhebung des Käufernamens auch darin, dass dadurch „eine Buchung ohne ernsthafte Zahlungsabsicht verhindert bzw. signifikant erschwert würde“. Das ist Quatsch, weil MeinFernBus Buchungen erst nach Bestätigung der Zahlung vornimmt. Wer wirklich mit gefälschten Kreditkartendaten eine Fahrkarte kauft, kann beim Einsteigen in den Bus anhand der Ticketnummer auch ohne Namensangabe festgenommen werden (solche Straftäter werden wohl kaum so dumm sein, bei der Buchung ihren wirklichen Namen anzugeben).
  3. Der Berliner Datenschutzbeauftragte mutmaßt weiter, ein personalisierter Fahrschein könne eine „Hilfe bei der Rückgabe von liegengebliebenen Gepäckstücken“ oder bei der Benachrichtigung von Angehörigen im Unglücksfall sein. Ich bezweifele, dass MeinFernBus in solchen Fällen mit einer bloßen Namensangabe etwas anfangen könnte, und glaube nicht, dass die Daten dazu genutzt werden. Jedenfalls muss der Fahrgast selbst entscheiden können, ob er für solche hypothetischen Bedarfsfälle seine Daten auf Vorrat hinterlegen will. Eine Erforderlichkeit im Sinne des Datenschutzrechts begründen bloße Möglichkeiten nicht. MeinFernBus verkauft am Bus selbst anonyme Fahrkarten, was belegt, dass es im Verlust- oder Notfall auch ohne Personalisierung geht.

Insgesamt bin ich enttäuscht, dass es der Berliner Datenschutzbeauftragte mit allgemeingültigen Totschlagargumenten ablehnt, das Recht auf Anonymität im Alltag durchzusetzen. Beim Verkauf einfacher nationaler Busfahrkarten eine Namensnennung zu verlangen, ermöglicht die Erstellung von Bewegungsprofilen und einen staatlichen Zugriff darauf, was nicht hinnehmbar ist. Im neuen Fernbusmarkt muss in meinen Augen eine anonyme Reise möglich bleiben!

In Anbetracht der Untätigkeit des Datenschutzbeauftragten bleibt wohl nur der Rechtsweg, wenn MeinFernBus Fahrkarten mit Fantasieangaben (z.B. „Keine Angabe“ als Namen) nicht akzeptieren sollte. Ich werde das bei Gelegenheit mal versuchen. Bitte berichtet mir auch von euren Erfahrungen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (4 Bewertungen, durchschnittlich: 4,75 von 5)
Loading...
7.619mal gelesen

Beitrag per E-Mail versenden Beitrag per E-Mail versenden Seite drucken Seite drucken

Verwandte Artikel

Weitere Artikel zum Thema Datenschutz im Privatsektor, Juristisches, Metaowl-Watchblog

Kommentieren Sie diesen Artikel


 
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: