Verbraucher fordern besseren Schutz ihrer Daten im Internet [ergänzt]

Neues Internetrecht – Forderungen aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer:

Pressemitteilung vom Donnerstag, den 16.11.2006:

Verbraucher fordern besseren Schutz ihrer Daten im Internet

Werbemüll („Spam“), Datenklau („Phishing“) und Dauerüberwachung („Spyware“, „Tracking“) – Deutschlands Internetnutzer müssen zunehmend den Missbrauch ihrer Daten befürchten. Elf Organisationen fordern vom Gesetzgeber jetzt ein mutiges Gegensteuern: Die Sammlung und Aufzeichnung von Daten im Internet soll auf ein Mindestmaß beschränkt werden, verlangen unter anderem die Deutsche Vereinigung für Datenschutz und die Verbraucherzentrale Bundesverband in einem gemeinsamen Forderungspapier.

„Den besten Schutz vor Datendiebstahl und Datenmissbrauch stellt es dar, wenn von vornherein möglichst wenige persönliche Daten erhoben und gespeichert werden“, heißt es in dem Dokument. „Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten daher, dass sie im virtuellen Leben ebenso anonym und überwachungsfrei handeln können wie im wirklichen Leben.“ Die Organisationen fordern den Gesetzgeber zudem auf, für mehr Transparenz bei der Aufzeichnung und Speicherung persönlicher Daten im Internet zu sorgen.

Der Bundestag berät zurzeit über den Regierungsentwurf eines Telemediengesetzes. „Dieser Entwurf sieht sogar noch erhebliche Absenkungen des bestehenden Datenschutzniveaus vor“, warnt der Jurist Patrick Breyer, Initiator der gemeinsamen Stellungnahme der Verbraucher- und Datenschutzorganisationen. „Die Parlamentarier müssen hier mutig gegensteuern und die Anhäufung privater Informationen durch Betreiber von Websites unterbinden. In einer Informationsgesellschaft sind die persönlichen Daten, die wir dem Internet anvertrauen, Schlüssel zu unserem Privatleben. Internetunternehmen sollten diese Daten nicht endlos horten und dem Zugriff von Datendieben und Betrügern, aber auch der Schnüffelei von Behörden aussetzen dürfen.“

Hintergrund

Die neuen Medien werden für das tägliche Leben immer wichtiger. Immer mehr Aktivitäten finden in den Informations- und Kommunikationsnetzen statt. Dadurch wachsen die neuen Medien zu einer immer wichtigeren Säule für die Wirtschaft heran. „Wer sich langfristig Marktchancen und Innovationspotenziale sichern will, muss die Ängste und Befürchtungen der Verbraucher ernst nehmen“, mahnt Verbraucherschutzminister Seehofer. Die erfolgreiche Entwicklung der Telemediendienste hängt davon ab, dass die Nutzer darauf vertrauen können, dass ihre Privatsphäre gewahrt bleibt. Dieser Zusammenhang ist durch verschiedene Umfragen ebenso erwiesen wie die Tatsache, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher derzeit aus Sorge um ihre Privatsphäre noch auf die Nutzung von Telemediendiensten verzichten. So hat eine repräsentative Umfrage im Oktober 2005 ergeben, dass 61% der deutschen Internet-Nutzer beim Online-Shopping um ihre Internetsicherheit besorgt sind. 78% der Internet-Nutzer gaben an, dass ihre Hauptsorge dem Diebstahl ihrer persönlichen Daten und dem Weiterverkauf ihrer Daten an Dritte gilt. 85% der Nutzer vertraten die Ansicht, dass die Anbieter nicht genug tun, um ihre Kunden im Internet zu schützen.

Die Veröffentlichung der Sucheingaben von 600.000 Menschen durch das Internetunternehmen AOL hat die besondere Dringlichkeit eines verbesserten Datenschutzes im Internet in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Den 20 Mio. Datensätzen ließen sich Namen, finanzielle Informationen, Krankheiten, Informationen über das Sexualleben, teilweise sogar ganze Lebensschicksale entnehmen. Ein Missbrauch solcher Informationen durch Kriminelle liegt nahe (z.B. für Einbrüche, Erpressung, Identitätsdiebstahl, Kontakte Pädophiler zu Minderjährigen, Stalking).

Den besten Schutz vor Datendiebstahl und Datenmissbrauch stellt es dar, wenn von vornherein möglichst wenige persönliche Daten erhoben und gespeichert werden. Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten daher, dass sie im virtuellen Leben ebenso anonym und überwachungsfrei handeln können wie es im wirklichen Leben weitgehend noch der Fall ist. Dies ist derzeit nicht gewährleistet: Während jedermann öffentliche Bibliotheken, Buchläden und Kaufhäuser anonym betreten und nutzen kann, wird das Verhalten von Nutzern im Internet auf Schritt und Tritt aufgezeichnet. Während Verbraucherinnen und Verbraucher jederzeit Briefe ohne Absenderangabe verschicken können, müssen sie sich vor dem Versand von Emails selbst gegenüber kostenlosen Diensten identifizieren.

Angesichts dessen ist es zur Stärkung der Privatsphäre und des Nutzervertrauens dringend erforderlich, durchzusetzen, dass Telemediendienste so wenige persönliche Daten wie möglich verarbeiten und dass Nutzer über den Umgang mit ihren Daten wirklich frei entscheiden können. Weitere Forderungen aus Verbrauchersicht betreffen eine höhere Transparenz der Datenverarbeitung und die Sicherung der Meinungsfreiheit im Internet. In jedem Fall müssen die in den aktuellen Gesetzesentwürfen vorgesehenen Absenkungen des bestehenden Datenschutzniveaus verhindert werden.

Um diese Forderungen klar zu artikulieren, haben elf Gruppen der Zivilgesellschaft konkrete Änderungsvorschläge für das aktuelle Gesetzesvorhaben vorgelegt:

Die Vorschläge wurden von dem Juristen Patrick Breyer ausgearbeitet.

Überblick über die Forderungen

  1. Datenschutz bei Mehrwertdiensten
  2. Erreichbarkeit der Datenschutzbeauftragten
  3. Schutz der Meinungsfreiheit im Internet
  4. Datenschutz bei Internetzugängen und Emaildiensten
  5. Vorformulierte Einwilligungserklärungen
  6. Recht auf Anonymität
  7. Schutz vor zwangsweiser Datenerhebung (Koppelungsverbot)
  8. Benachteiligungsverbot
  9. Telemediennutzungsgeheimnis
  10. Transparenz der Datenverarbeitung
  11. Folgeänderung
  12. Auskunftsrecht des Nutzers
  13. Ausspionieren des Nutzers durch „Spyware“, „Web-Bugs“ usw.
  14. Datenübermittlung zur Strafverfolgung, an Geheimdienste, an Inhaber geistigen Eigentums und zur Gefahrenabwehr
  15. IP-Adressen
  16. Erstellung von Nutzerprofilen
  17. Datenspeicherung zur Missbrauchsbekämpfung
  18. Folgeänderungen
  19. Elektronische Einwilligung
  20. Folgeänderung
  21. Datennutzung zu Werbezwecken
  22. Bußgeldkatalog
  23. Regulierung von Internet-Übertragungskapazitäten
  24. Impressumspflicht für Privatpersonen
  25. Freie Berichterstattung im Internet
  26. Sperrungsverfügungen

Nähere Informationen zum Thema

Anhörung des Wirtschaftsausschusses vom 11.12.2006:

Am 18.01.2007 hat der Bundestag mit den Stimmen von Union, SPD und FDP das Telemediengesetz verabschiedet, ohne die Forderungen aus der Zivilgesellschaft zu berücksichtigen. Gegen das Gesetz stimmten die Grünen und die Linke. Das Gesetz ist am 1. März 2007 in Kraft getreten.

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