Verfassungsrichter: Mäßigung statt Ausnahmezustand [aktualisiert]
Grundrechte sind Abwehrrechte, die der Bürger staatlichen und gesellschaftlichen Interessen entgegen halten kann. Staatsinteresse und Gemeinwohl haben nicht immer Vorrang vor diesen Rechten, sondern müssen umgekehrt im Regelfall hinter die verbürgten Grundrechte eines jeden Menschen zurücktreten. Regierung und Abgeordnete jedoch kennen heute zumeist keine roten Linien, keine definierten Grenzen für staatliche Grundrechtseingriffe mehr, insbesondere im Vorgehen gegen Kriminalität. In Wort und Tat wird die Berechtigung und Bedeutung des Grundrechtsschutzes zunehmend in Frage gestellt.
Nun hat sich der (konservative) Verfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio in die Diskussion eingeschaltet. In einer Rede vor der Bundesakademie für Sicherheitspolitik, die in der Welt abgedruckt ist, hat er unter dem Titel „Westen muss Westen bleiben“ zentrale Aspekte in Erinnerung gerufen.
Die „intellektuelle Lust am antizipierten Ausnahmezustand ist kein guter Ratgeber“, kritisiert der Jurist kaum verhohlen Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble. „Sie verfehlt auch ihr erklärtes Ziel, durch harte Maßnahmen mehr Sicherheit für die Freiheit zu schaffen. Der amerikanische ‚Krieg gegen den Terror‘ wird durch die Schaffung von Sonderrecht auf Guantánamo oder durch eigenwillige Interpretationen des Völkerrechts nicht effektiver gemacht, sondern à la longue geschwächt: So kann der Westen von vornherein nicht gewinnen, er verliert in dem Maße, in dem er nicht Westen bleibt. Wer die Identitätsmerkmale der Humanität und Rechtsstaatlichkeit aufgibt, opfert sich selbst und kann in unserer Rechtsordnung schwerlich Opfer von den Bürgern verlangen.“
Auch übergeordnete Gesichtspunkte forderten die Respektierung der Menschenrechte: „Der freiheitliche Staat und seine Diener müssen dem Anspruch auf Sittlichkeit genügen. Sie sind deshalb durch Recht und Moral bei der Wahl der Mittel wie auch in ihren Zuständigkeiten begrenzt. Es geht insofern auch um die Selbstachtung, ja um die Würde eines Gemeinwesens, das wir alle verkörpern: Den anderen als Subjekt achten ist die Bedingung für Selbstachtung, auch im Bösen des Feindes findet sich ein letztes Stück von einem selbst. Dies lehrt nicht nur das christliche Gebot der Liebe, sondern auch die humanistische Idee der unverlierbaren Würde des Gattungszugehörigen.“ Auch für Terroristen müssen die allgemeinen Garantien und Schutzmechanismen gelten. Ein ‚Feindrecht‘ finde „im Grundgesetz keine Stütze. Hier sind alle vor dem Gesetz gleich, der Rechtsstaat fahndet nach jedem Mörder in gleicher und angemessener Weise.“
Di Fabio scheut vor Kritik an der aktuellen Sicherheitspolitik, an deren Speerspitze zurzeit Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble steht, nicht zurück: „Viele meinen, jeden denkbaren Grenzfall noch gesetzlich regeln oder rechtlich antizipierend schon diskutieren zu müssen. Dieser Hang zur Rechtsperfektion will vollständige juristische Beurteilungsgewissheit, die es – schon weil der Ernstfall dann doch anders ist – so nicht geben kann. Man sollte nicht den Versuch unternehmen, das Recht in einen Ausnahmezustand hinein zu veralltäglichen oder vom Ausnahmezustand her konzeptionell zu denken.“ Mit einer ständigen Bedrohungssituation zu argumentieren, erinnere an den NS-Kronjuristen Carl Schmitt, so der Verfassungsrichter. Die Vertreter dieser Lehre wollten sich „nicht mit den Grenzen des Rechts abfinden“. „Man kann mit Blick auf die Extremlage den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht beliebig verschieben, nach dem Motto, die Sicherung des Landfriedens und des Lebensschutzes soll ‚falls möglich mit milden Mitteln, aber zur Not-Wende auch mit härteren, geeigneten und erforderlichen Mitteln‘ (Brugger) bis hin dann womöglich zu absolut unerlaubten Mitteln erfolgen dürfen. Eine Gesellschaft sollte sich nicht hysterisch in eine ‚Not-Wende-Zeit‘ hineinreden, in der jedes Mittel recht scheint, um zu überleben. Wer heute so katastrophenfixiert formuliert, könnte morgen eine solche Wirklichkeitswahrnehmung herbeigeredet haben.“ „Der eine oder andere“ frage sich, ob „der freiheitlichen Ordnung im Kampf gegen den Terrorismus jedes geeignete Mittel recht sein könne.“ Trotz der zentralen Bedeutung von Sicherheit und innerem Frieden wolle der freiheitliche Verfassungsstaat aber „nicht Frieden um jeden Preis, sondern einen Frieden im Einklang mit unseren Wertegrundlagen, den Frieden für freie Menschen. Keiner hat Anspruch auf absolute Sicherheit, so wie es keine absolute Freiheit gibt. Wer einen Pol dieser Beziehung absolut setzt, zerstört unweigerlich den anderen.“
Anders als viele Innenpolitiker kennt der Verfassungsjurist die rote Linie für Sicherheitsmaßnahmen: Bei „neuen massiven Bedrohungen“ dürften Staaten „alle Maßnahmen zum Kampf gegen diese Gefahren ergreifen, sofern sie damit nicht den Kerngehalt der Freiheitsrechte beschädigen und die Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind und nicht außer Verhältnis zum angestrebten Sicherheitsgewinn stehen.“ In der Tat erfordert eine Analyse der tatsächlichen Wirksamkeit von Sicherheitsgesetzen eine unabhängige Untersuchung ihrer positiven und negativen Auswirkungen, der sich die Exekutive bislang stets entzogen hat.
In der Öffentlich herrscht indes ein Gefühl von Unsicherheit vor. „Eine Bedrohung vor Augen, scheint vielen Menschen Sicherheit wichtiger als Freiheit. Aber tiefere Einsicht gebietet hier nicht Vorrang, sondern Symmetrie.“ Sicherheit und Freiheit seien von „gleichem Gewicht“. Freiheit setze Sicherheit voraus, aber auch Sicherheit sei ohne Freiheit nicht denkbar. „Wer von einer überlegenen Gewalt gleich welcher Quelle um seine Freiheit gebracht wird, kann zu keinem Zeitpunkt wirklich sicher sein. Die Versprechen der Diktatoren, Ordnung und Befriedung zu schaffen, waren entweder pure Propaganda oder die Verheißung von Friedhofsruhe.“
Gerade auf internationaler Ebene werden Freiheitsrechte zunehmend eingeschränkt. Anders als innerhalb eines Staates können Regierungen und Sicherheitsbehörden hier weitgehend hinter verschlossenen Türen und ohne demokratische Kontrolle agieren. Di Fabio: „Da der überstaatliche Bereich kooperativ und exekutiv dominiert ist, kann es zu einem präventionstechnischen Überbietungswettbewerb kommen, wenn man nicht mit der Idee begrenzter Einzelermächtigung und einer klaren Kompetenzordnung gegensteuert.“ In der Kompetenzordnung eine Lösung zu suchen, dürfte allerdings kaum erfolgversprechend sein, weil die Verlagerung der Politik auf die internationale Ebene unausweichlich und im Grundsatz auch erwünscht ist. Stattdessen müssen die Möglichkeiten und Rechte der Parlamente und Gerichte gestärkt und Regierungen an die Vorgaben der Volksvertreter gebunden werden.
Dem vor allem in CDU und CSU vorherrschenden Wunsch, die Bundeswehr im Inland einzusetzen, tritt Di Fabio entgegen. „Zwischen Polizei und Militär verläuft jedenfalls eine Grenze zwischen innen und außen, deren Wahrung man durchaus als zivilisatorische Errungenschaft betrachten kann: Das Militär ist auf den Kampfeinsatz geschult, der in einer befriedeten Innenrechtsordnung nur an der Schwelle zum Bürgerkrieg oder als Mittel bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen gefragt ist.“
Di Fabio plädiert für eine vernünftige, aufgeklärte Sicherheitspolitik: „Wer mehr Sicherheit in Freiheit will, sollte den Pragmatismus mehr lieben als das intellektuelle Spiel mit dem Grenzfall.“ Politiker, die „regelmäßig schärfere Gesetze“ verlangen, lenkten „davon ab, dass sie sich in ihrer Budgetverantwortung zögerlich zeigen, Polizei oder Militär personell oder sachlich angemessen auszustatten.“ Die Verteidiger der Freiheit und die Protagonisten des Sicherheitsstrebens werden gleichermaßen ermahnt, einen Mittelweg einzuschlagen: „Wer jede neue Sicherheitsmaßnahme als Weg in den Überwachungstotalitarismus brandmarkt, überzieht und verliert Glaubwürdigkeit. Wer aber die vielleicht schwindende pragmatische Alltagsvernunft durch den harten Lehrmeister des gesetzlosen Ausnahmezustandes und die Reanimation des verklärten Opfertodes zu ersetzen gedenkt, setzt – wenngleich vielleicht in bester Absicht – doch das zivilisatorische Niveau des Westens aufs Spiel. Zwischen diesen beiden ins Abseitige führenden Pfaden müssen pragmatische Politik und das Verfassungsrecht steuern, den Einzelfall wägen und die Prinzipien rechtsstaatlicher Freiheit und völkerrechtlicher Friedensordnung achten.“
Die prägnanteste Kritik formulierte Di Fabio mündlich: Es sei eine „Krankheit, dass ständig unser System infrage gestellt“ werde. Und weiter: „Die Bürger wollen nicht den totalen Überwachungsstaat, sie wollen eine effektive Polizei“. Wer dort Stellen kürze und gleichzeitig das Recht verschärfe, handle nicht im Interesse der Wähler (Quelle).
Zum Weiterlesen sei der Artikel „Überwachung statt Freiheit“ von Kai Biermann empfohlen.
1. Ergänzung vom 01.12.2007:
Nun hat auch der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Prof. Dieter Grimm auf die Thesen des Bundesinnenministers erwidert:
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