Volksvertreter hinterfragen Kfz-Massenabgleich

Nachdem schon der Landtag in Brandenburg eine Evaluierung des Massenabgleichs von Kfz-Kennzeichen verlangt hatte, hat am 22.10.2009 nun auch der Bayerische Landtag eine Vielzahl kritischer Fragen zum Kfz-Massenabgleich gestellt [1, 2]:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit über die bisherigen Erfahrungen der automatisierten Kennzeichenerfassung zu berichten und hierbei folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie verteilt sich die Vornahme eines Kfz-Kennzeichenabgleichs auf die Fälle des Art. 13 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 PAG (in Prozent)?

2. Wie wird technisch sicher gestellt, dass die eingesetzte Technik nur das Kennzeichen erfasst und nicht auch ein Foto?

3. In wie vielen Fällen wurden 2008/2009 erfasste Kennzeichen zu einem Bewegungsbild verbunden?

4. Erfolgte 2008/2009 ein Abgleich anhand unvollständi-ger Zeichenfolgen („Jokersuche“, z.B. „B − A 1???“)?

5. Wie viele Treffermeldungen gab es 2008/2009? Wie setzten sich die Treffermeldungen zusammen, aufgeschlüsselt nach den Tatbeständen des Art. 33 Abs. 2 Sätze 3 und 4 PAG?

6. In wie vielen Fällen wurde auf eine Treffermeldung mit einem Anhalten des Fahrzeugs oder mit einer sonstigen Folgemaßnahme reagiert?

7. In wie vielen Fällen wurde das Ziel der gemeldeten Fahndungsausschreibung erreicht (z.B. Sicherstellung, Festnahme, Identitätsfeststellung, Gefahrenabwehr)? In wie vielen Trefferfällen wurden überhaupt Folgemaßnahmen, die nicht nur auf Zufallsfunden beruhten, ergriffen?

8. In wie vielen Fällen hat der Kfz-Kennzeichenabgleich 2008/2009 zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr geführt?

9. In wie vielen Fällen wurde ein Kfz-Kennzeichenabgleich 2008/2009 im Vorfeld von Versammlungen vorgenommen? In wie vielen dieser Fälle ermöglichte die Maßnahme die Abwehr einer konkreten Gefahr? Wird der Kfz-Kennzeichenabgleich eingesetzt, um im Vorfeld von Versammlungen festzustellen, aus welchen Regionen die Teilnehmer kommen?

10. In wie vielen Fällen entfaltete die Maßnahme 2008/2009 überhaupt einen konkreten Nutzen (in Prozent)? In wie vielen Fällen entfaltet demgegenüber eine zufällige Kontrolle von Fahrzeugen (z.B. Schleierfahndung) einen Nutzen (in Prozent)?

11. Welche Dateien gem. Art. 33 Abs. 2 Sätze 3 und 4 PAG werden abgeglichen? Wäre es aus Rechtssicherheitsgründen nicht sinnvoll, die Dateien namentlich zu nennen?

12. Wie definiert die Staatsregierung den Begriff „flächendeckend“ in Art. 33 Abs. 2 Satz 5 PAG?

13. Findet nach Ansicht der Staatsregierung in Bayern eine anlasslose Erfassung von Kennzeichen statt?

14. In durchschnittlich wie vielen Fällen am Tag erfolgte eine Falschmeldung wegen Fehlerkennung? Welchen personellen Aufwand verursachen Falschmeldungen pro Tag?

15. Welche Stelle bzw. welche Sachverständige wären nach Ansicht der Staatsregierung für eine externe Evaluierung geeignet?

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss Kommunale Fragen und Innere Sicherheit mündlich und schriftlich zu den bisherigen Erfahrungen mit der Durchführung des Kfz-Kennzeichenscannings zu berichten und dabei auf folgende Fragen einzugehen:

1. In welchem Umfang wurde bzw. wird in 2008 und in 2009 von diesem Instrument Gebrauch gemacht?

  • Welche Aufzeichnungen und Statistiken wurden und werden über die Anordnung, den Einsatz und die Erfolge des Kennzeichenscannings, die Einsatzzeiten der Anlagen und die Löschung der erhobenen Daten geführt?
  • Wie viele Anlagen zur automatisierten Kennzeichenerfassung waren bzw. sind in 2008 und 2009 mit welcher Laufzeit im Einsatz?
  • Wie viele Kennzeichen wurden bzw. werden in der jeweiligen Laufzeit erfasst bzw. abgeglichen?
  • Wie lange laufen die Anlagen in der Regel pro Vor-gang eines Abgleichs mit einem polizeilichen Fahndungsbestand oder einer polizeilichen Datei?
  • Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl des Standortes der Anlagen?

2. Welche konkreten Anlässe in welcher − gegebenenfalls ungefähren − Anzahl haben bisher zur Anwendung des Kennzeichenscannings geführt und welchen Rechtsgrundlagen sind diese jeweils zuzuordnen?

3. Welche Ermittlungserfolge konnten mittels des Kennzeichenscannings bislang erzielt werden?

  • Werden die Ergebnisse der automatisierten Kennzeichenerfassung evaluiert?
  • Welche und wie viele Straftaten wurden durch die automatisierte Kennzeichenerfassung verhindert bzw. aufgedeckt, welche Gefahrensituationen konnten abgewehrt werden?

4. Wie wird der Datenschutz für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sichergestellt?

  • Wie läuft das technische Verfahren der Kennzeichenerfassung und des Abgleichs im Einzelnen ab?
  • Wie wird sichergestellt, dass die Daten der erfassten Kennzeichen, bei denen es sich nicht um „Treffer“ handelt, ohne Datenspuren zu hinterlassen unverzüglich gelöscht werden?
  • Wie wird mit Daten von Kennzeichen und Personen umgegangen, die zunächst als „Treffer“ gewertet wurden, bei denen sich jedoch herausstellt, dass kein Anlass für die Speicherung der Daten bestanden hat?

5. Mit welchen Kosten war und ist das Kennzeichenscanning seit seiner Einführung (Pilotversuch) verbunden, wie werden sich diese in den nächsten Jahren entwickeln und wie viel Personal wurde und wird für diesen Bereich eingesetzt?

Die Antworten der Landesregierung stehen noch aus.

Aus meiner Sicht wären darüber hinaus die folgenden, grundsätzlicheren Fragen zu stellen gewesen:

  1. Wenn die für den Kfz-Massenabgleich eingesetzten Sach- und Personalmittel stattdessen in andere Projekte investiert würden (insbesondere Kriminalprävention), würde der Rechtsgüterschutz darunter leiden, insbesondere: Wäre die Kriminalitätsrate messbar höher oder Aufklärungsquote messbar geringer?
  2. Teilt die Landesregierung die folgende Einschätzung des schleswig-holsteinischen Innenministers vom 11.03.2008: „Das Kfz-Scanning hat sich als ungeeignetes Instrument zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erwiesen. Es bindet Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit eingesetzt werden kann.“
  3. Stellt die Landesregierung sicher, dass der Sicherheitshaushalt im Sinne eines bestmöglichen Rechtsgüterschutzes eingesetzt wird? Wie prüft sie, welche Programme/Maßnahmen in welchem Maß zum Rechtsgüterschutz (Kriminalitätsrate) beitragen?
  4. Wie beurteilt die Landesregierung die Forderung, alle bestehenden Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen, auf Alternativen und auf ihre Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten zu untersuchen (systematische Evaluierung)? Welche Institution wäre geeignet, eine solche Untersuchung durchzuführen? Was ist der Landesregierung über entsprechende Evaluierungsinstitutionen im Ausland bekannt (z.B. Law Commissions)?

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