Vorratsdatenspeicherung für 0,01% höhere Aufklärungsquote?
Die schleswig-holsteinische Landesregierung nennt auf Anfrage gerade 8 Fälle der Verbreitung kinderpornographischer Schriften, in denen Strafverfolger 2010 mangels Vorratsdatenspeicherung nicht weiter gekommen seien. Gemessen an den 221.510 im Land geführten Ermittlungsverfahren handelt es sich um einen Anteil von unter 0,01%. Der Abgeordnete Dr. Kai Dolgner (SPD) hat die Antwort der Landesregierung auf seine Anfrage zusammen mit seinen Schlussfolgerungen veröffentlicht.
Aus meiner Stellungnahme dazu von heute:
Soweit in ganzen 8 von 221.510 Ermittlungsverfahren IP-Adressen nicht mehr als Bestandsdaten bei den Providern vorrätig waren, ist der Schluss der Landesregierung falsch, diese Verdachtsfälle hätten „deshalb nicht aufgeklärt“ werden können. Vielmehr hätten die Verfahren auch mit IP-Zuordnung aller Wahrscheinlichkeit nach eingestellt werden müssen, weil ernsthaften Straftaten oft die Nutzung eines internationalen Anonymisierungsdienstes, eines Internet-Cafes oder eines offenen Internetzugangs (WLAN) zugrunde liegt. Aus einer Untersuchung des Max-Planck-Instituts im Auftrag des Bundesjustizministeriums ist bekannt, dass 72% der Ermittlungsverfahren mit erfolgreicher Verbindungsdatenabfrage gleichwohl eingestellt wurden.
Die Zahl von 8 Verfahren lässt auch weitere Fragen offen:
- Wie lange hätte gespeichert werden müssen, um die Anfragen zu beantworten? Bei lange zurück liegenden Taten nützt selbst eine sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung nicht.
- Wie viele Auskunftersuchen konnten zu Zeiten der Vorratsdatenspeicherung nicht beantwortet werden? Wenn 2009 ebenfalls 8 Anfragen wegen solcher Verfahren erfolglos blieben, hätte sich durch das Ende der Vorratsdatenspeicherung nichts geändert.
Umgekehrt würde eine IP-Vorratsdatenspeicherung die Strafverfolgung im Internet in weitaus mehr als 8 Fällen vereiteln. Schon die Einführung der letzten Internet-Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2009 führte dazu, dass 46,4% aller Internetnutzer Anonymisierungsdienste nutzten oder nutzen wollten und 24,6% öffentliche Internet-Cafés. Im Ergebnis war trotz sechsmonatiger IP-Vorratsdatenspeicherung bundesweit nur ein geringerer Teil der registrierten Internetdelikte (75,7%) aufzuklären als noch im Vorjahr 2008 ohne IP-Vorratsdatenspeicherung (79,8%)! Eine IP-Vorratsdatenspeicherung fördert Vermeidungsverhalten, welches die Verhinderung und Verfolgung selbst schwerer Straftaten erschwert. Denn Vermeidungsmaßnahmen können zugleich verdachtsabhängige Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen vereiteln, wie sie ohne Vorratsdatenspeicherung noch möglich sind. Dadurch entfaltet eine Vorratsdatenspeicherung auf Gefahrenabwehr und Strafverfolgung kontraproduktive Wirkungen und verkehrt den erhofften Nutzen der Maßnahme in sein Gegenteil.
Es kann insgesamt keine Rede davon sein, dass eine IP-Vorratsdatenspeicherung „einigermaßen nachweisbar den Fahndungserfolg erhöhen könnte“. Vielmehr stimme ich Ihnen zu, dass bislang der Nachweis aussteht, dass mit einer IP-Vorratsdatenspeicherung insgesamt (also unter Berücksichtigung aller erwünschten und kontraproduktiven Effekte) eine höhere Aufklärungsquote zu erreichen sei als ohne IP-Vorratsdatenspeicherung. Welche Anforderungen eine aussagekräftige Evaluierung genügen müsste, um Aufschluss über diese Frage zu geben, haben wir (auf englisch) auf den Seiten 11 ff. des folgenden Dokuments erläutert: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/akvorrat_evaluierung_hintergrund_2011-04-17.pdf
Ich stimme Ihnen auch zu, dass eine außerhalb der elektronischen Kommunikationsnetze undenkbare Totalprotokollierung menschlicher Information und Kommunikation im Internet solange nicht zu rechtfertigen ist, wie mittels TK begangene Straftaten auch ohne eine solche Totalerfassung deutlich häufiger aufgeklärt werden als außerhalb der Netze begangene Straftaten. Das Internet darf kein Fahndungsnetz werden. Es muss in erster Linie der freien Entfaltung der Persönlichkeit sowie der freien Information und Meinungsäußerung dienen.
Es würde mich daher freuen, wenn Sie jede anlasslose Vorratsspeicherung von Internet-Verbindungsdaten strikt ablehnen würden. Die Freiheit und Sicherheit von 51 Mio. Internetnutzern in Deutschland darf nicht verhandelbar sein. Einen „Kompromiss“ zulasten der Gesamtheit der Internetnutzer Deutschlands vorzuschlagen, ist weder sachlich sinnvoll noch politisch klug. Eine IP-Vorratsdatenspeicherung würde weit mehr Schaden anrichten als nutzen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Brief „Intelligente Strategien für ein sicheres Netz – IP-Vorratsdatenspeicherung stoppen!“: http://www.daten-speicherung.de/?p=3205
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Schönes System — 17. August 2011 @ 14.48 Uhr
Ein sehr schöner Artikel.
Mir gefällt sehr gut, wie der systembedinge Rückkopplungseffekt erläutert wird. Dass die VDS dafür sorgt, das mehr und mehr Menschen versuchen möglichst Anonym zu bleiben und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Und so, der Effekt ins Gegenteil gekehrt wird.
Und die „Erfolgsquote“ (ich weigere mich schon fast von Erfolg zu sprechen) legitimiert unter keinen Umständigen eine so massive Datenerhebung per Generalverdacht.
Eine wunderbare Argumentationslinie 🙂
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Die Berechnung der Zahlen ist einfach falsch.
Siehe hier: https://plus.google.com/108883406637789936158/posts/3t2bJ3muxFC
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