Vortrag: Alles Menschenmögliche tun? Von Kriminalität, Sicherheit und Freiheit
I. Überwachungspolitik
Wer kennt den Slogan „Alles Menschenmögliche tun“ von Wolfgang Schäuble? Das ist gewissermaßen die Sicherheitsdoktrin Deutschlands in den letzten Jahren. Wir müssten alles Menschenmögliche tun, um die Sicherheit in Deutschland zu gewährleisten, hat der Bundesinnenminister gesagt. Und darüber möchte ich heute sprechen und zeigen, was das bedeutet, wohin das führt und welche Alternativen es dazu gibt.
Wie sieht die Überwachungspolitik der letzten zehn Jahre aus? Das fing an unter einer schwarz-gelben Koalition mit dem Großen Lauschangriff, der später für verfassungswidrig erklärt wurde. Unter rot-grün ging es mit beschleunigtem Tempo weiter mit verschiedenen Gesetzen, angefangen mit den „Otto-Paket“. Ich nenne außerdem beispielhaft die Online-Abfrage von Bankkonten, die später ebenfalls teilweise für verfassungswidrig erklärt wurde. Unter schwarz-rot haben wir nun die höchste Geschwindigkeit erreicht, was die Sicherheitsgesetzgebung, die Überwachungsgesetzgebung angeht. Von dieser Koalition sind so viele Überwachungsgesetze beschlossen worden wie noch nie zuvor. Es sind auch noch etliche Verfassungsbeschwerden anhängig, zum Beispiel gegen die Biometrie im Reisepass, gegen die Vorratsdatenspeicherung, gegen das BKA-Gesetz, gegen die gemeinsame Datei aller Sicherheitsbehörden und gegen das neue Versammlungsgesetz in Bayern. Nicht wenige Gesetze mussten in den letzten Jahren für verfassungswidrig erklärt werden: der Große Lauschangriff, die Telefonüberwachung durch den Zoll – ein schwarz-gelbes Gesetz –, die präventive Telefonüberwachung in einem Bundesland, die Rasterfahndung nach dem 11. September, die Suche nach „Schläfern“, die Umsetzung des europäischen Haftbefehls, das Luftsicherheitsgesetz mit der Ermächtigung zum Abschuss unschuldiger Flugzeugpassagiere, die Videoüberwachung in Bayern – für die es schlichtweg keine Ermächtigungsgrundlage gab –, der automatisierte Kontenabruf, die Online-Durchsuchung durch den Verfassungsschutz, der Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen.
Nicht nur der Gesetzgeber war tätig im Sinne von „alles Menschenmögliche tun“, sondern auch verwaltungsmäßig ist vieles in diese Richtung geschehen. Ich will hier die Personalpolitik nennen: Zwischen den Jahren 2000 und 2006 sind 10.000 Stellen im Polizeivollzugsbereich und 7.000 Stellen im Tarifbereich der Polizei ersatzlos entfallen. Es erfolgte also eine enorme Personaleinsparung bei der Polizei. Gleichzeitig sind die Ausgaben im Bereich Innere Sicherheit gestiegen, zwischen den Jahren 1992 und 2004 um 45%. Das ist ein Anstieg, von dem andere Politikbereiche nur träumen können. Es wird also sehr viel Geld in diesen Bereich hinein gesteckt, gleichzeitig aber Personal abgebaut. Da kann man sich schon fragen, welche Auswirkungen das auf unsere Sicherheit hat.
Ich beende den Rückblick mit einem Zitat von Otto Schily, dem ehemaligen Bundesinnenminister: „Die Verbrechen beginnen im Geist und in der Seele von Menschen, derer sich das Böse bemächtigt.“ Dieses Zitat sagt einiges über das Menschenbild aus und darüber, wie diese Innenpolitiker die Menschen sehen. Sie sehen das Böse, das sich im Menschen verwirklicht. Und das zieht sich wirklich auch durch die Gesetze, dieses systematische Misstrauen und die Auffassung, dass möglichst viel Kontrolle und Überwachung auch möglichst viel Sicherheit bringen würde.
Nun ist noch lange nicht das Ende dieser Politik des Sicherheits-Aktionismus erreicht. Ich möchte nur einige wenige, schon konkretisierte Pläne nennen; wir wissen aber, dass sobald ein Überwachungsgesetz verabschiedet ist, zwei neue Pläne an seine Stelle treten. Ich nenne erstens die zentrale Einkommensdatenbank aller Bürger. Es soll zentral in Berlin in einer Datei gespeichert werden, wer wie viel verdient. Begründet wird das damit, dass man diese Daten zur Ausstellung von Sozialbescheinigungen brauche. Es handelt sich also um eine Vorratsdatenspeicherung, die in den allermeisten Fällen nicht benötigt wird. Genannt wird das Vorhaben „ELENA“.
Es ist weiter geplant eine breitflächige Informationsauslieferung an die USA. Behörden der Vereinigten Staaten sollen Zugriff auf unsere Datenbanken erhalten und einen Abgleich vornehmen können mit Fingerabdruck- und DNA-Datenbanken unserer Polizei. Zum ersten Mal sollen die USA Onlinezugriff auf deutsche Daten erhalten. Das haben Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ausgehandelt und letztes Jahr vorgestellt. Der Bundestag hat das Abkommen noch nicht ratifiziert.
Drittens: Die europäische Fluggast-Akte. Nachdem die USA angefangen haben, jahrelang zu speichern, wer wann dorthin geflogen ist, mit welcher Kreditkarte und was sie gegessen haben, findet die EU das auch ganz praktisch und würde das gerne auch tun. Für sage und schreibe 12 Jahre soll festgehalten werden, wohin wir geflogen sind, und zwar für jeden, ohne Verdacht, in einer zentralen Datenbank, auf die die Regierung Zugriff haben soll. Die Bundesjustizministerin hat erklärt, sie wolle das Vorhaben bis nach der Wahl zurückstellen, weil dies im Moment nicht vermittelbar sei. Das, denke ich, ist durchaus ein gewisser Erfolg für uns.
Ein weiterer Plan ist das zentrale Bundesmelderegister. Bisher liegen unsere Meldedaten bei unserer Gemeinde, bei unserer Stadt. Zukünftig soll es ein Zentralregister geben, in dem noch sehr viel mehr Daten gesammelt werden sollen. Unter anderem soll die lebenslange Steuernummer, die ja angeblich nur für Steuerverfahren gedacht war, jetzt auch in das Melderegister aufgenommen werden.
Fünftens ist geplant eine Aufrüstung der Geheimdienste. Es handelt sich um ein neues Vorhaben des Bundesinnenministeriums, das aber schon angekündigt worden war vor Verabschiedung des BKA-Gesetzes. Man sagte damals, sobald das BKA-Gesetz beschlossen ist, sollen auch die Geheimdienste diese Befugnisse bekommen. Nur werden die Geheimdienste natürlich nicht kontrolliert von den Gerichten, sie brauchen keine richterliche Anordnung. Nach den neuen Plänen sollen die Geheimdienste zum Beispiel die Inhalte von Telefonaten überwachen dürfen, ohne richterliche Anordnung.
Und das Allerneueste ist das geplante „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“. In diesem Gesetzentwurf halte ich eine Klausel für besonders problematisch, die es Anbietern von Internetseiten – angeblich zur „Störungserkennung“ – erlauben soll, auf Vorrat zu speichern, wer wann wohin gesurft ist und wer welche Suchworte eingegeben hat.1 Diese Daten würden gespeichert und könnten vom Staat dem jeweiligen Internetnutzer zugeordnet werden. Das hat auch schon zu einigen Haftbefehlen geführt, beispielsweise bei einer Person, die auf einer Suchmaschine nach „Dussmann in Berlin“ gesucht hatte. Es handelt sich um ein Kaufhaus, auf das ein Brandanschlag verübt worden war. Nur leider ist es eben ein Kaufhaus. Das heißt, es suchen doch schon einige Leute nach „Dussmann“ auf Google, und deswegen ist das natürlich nicht schön, wenn das eigene Suchverhalten gespeichert wird, um daraus Verdachtsmomente zu gewinnen.
Zum Abschluss dieses kurzen Ausblicks ein Zitat der Bundeskanzlerin: „Ich glaube, wir sollten uns auch vergegenwärtigen, dass es keine Räume in dieser Gesellschaft geben darf, wo die Sicherheitsbehörden keine Möglichkeit des Zugriffs haben.“ Diese Politik ist davon geprägt, dass es keine Freiräume, keine geschützten Räume mehr geben darf. Und das ist im Grunde verfassungswidrig, verfassungsfeindlich. Das ist das genaue Gegenteil der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Wir werden später noch etwas mehr hören zum absoluten Kernbereich der privaten Lebensführung von Constanze Kurz. Professor Albrecht aus Frankfurt hat es einmal „organisierte Verfassungsfeindlichkeit“ genannt, die von dieser Politik, von dieser Regierung ausgeht. Deswegen mussten auch so viele Gesetze für verfassungswidrig erklärt werden. Weil die Politik sich nicht einmal Mühe gibt, die Verfassung einzuhalten und, wenn etwas unklar ist, im Zweifel für die Freiheit zu entscheiden. Die Politik hat ganz anderes auf der Agenda, nämlich möglichst viel Überwachung und Kontrolle zu schaffen und es im Zweifel in Kauf zu nehmen, dass ein Gesetz zurückgestutzt wird. Und das ist natürlich eine Politik gegen die Verfassung und gegen ihren Geist.
II. Alles Menschenmögliche tun?
Welche Auswirkungen hat diese Politik? Diese Gesetze können in Einzelfällen helfen, gewisse Straftaten – mitunter auch schwere Straftaten – aufzuklären, die sonst vielleicht nicht aufklärbar gewesen wären, und unter Umständen vielleicht auch einmal helfen, etwas zu verhindern. Es lassen sich immer Einzelfälle finden, in denen diese Gesetze geholfen haben und nützlich waren. Das muss man auch zugestehen. Aber die Frage ist: Ist es uns das wert?
Und da muss man als erstes sagen: Der zusätzliche Nutzen dieser breiten Massenüberwachungsgesetze gegenüber den klassischen Befugnissen – den verdachtsgebundenen, gefahrengebundenen Befugnissen, die die Polizei schon immer hatte – ist sehr klein. Zum einen können diese Erfolge, die angeführt werden zur Begründung dieser Gesetze, oft auch auf anderem Wege erzielt werden. Um als Beispiel die Vorratsdatenspeicherung zu nennen: Etwa ein Drittel der Fälle, in denen keine Verbindungsdaten zur Verfügung stehen, kann auch auf andere Weise aufgeklärt werden.
Zweitens: Es geht meistens um die Aufklärung von Straftaten. Und das ist nicht dasselbe wie Sicherheit. Es ist nicht nachgewiesen, dass ein Zusammenhang zwischen der Aufklärungsquote und der Kriminalitätsrate besteht. Das heißt, selbst wenn es gelänge, die Aufklärungsquote um 5 oder 10% zu steigern, würden wir deswegen noch nicht sicherer leben. Dass man solche Gesetze einmal zur Verhinderung einer Straftat gebrauchen kann, das ist ganz selten. Und wenn man sich anschaut die konkreten Beispiele, die genannt werden: Kofferbomber in Kiel, U-Bahn-Schläger in München, Sauerland-Attentäter – in keinem dieser Fälle waren es Überwachungstechnologien, die zum Erfolg geführt haben. Das sind also falsche Beispiele, wenn man sie genau betrachtet. Es waren andere Technologien, die wirklich zu den Tätern geführt haben.
Drittens: Es ist sehr unwahrscheinlich, dass wir jemals auf diese Gesetze angewiesen sein werden. Zum einen haben die Gesetze etwas im Blick wie Terrorismus – von dem es in Deutschland in den letzten zehn Jahre wie viel Betroffene gab? (Zwischenrufe) Null. Es hat in den letzten zehn Jahren kein Opfer terroristischer Anschläge in Deutschland gegeben. Und da muss man sich schon fragen: Worauf konzentrieren wir unsere Politik? Konzentrieren wir unsere Energien richtig? Bekämpfen wir nicht ein Scheinproblem, welches gar keines ist? Das Kriminalitätsrisiko in Deutschland ist sehr gering. Ich habe dazu eine Grafik vorbereitet, die auf einer Statistik der Weltgesundheitsorganisation beruht. Danach beruht der vorzeitige Verlust gesunder Lebenszeit durch Krankheit, Behinderung oder Tod für Westeuropäer zu 92% auf Krankheiten, zu 2% auf Verkehrsunfällen, zu 1% auf Stürzen, zu 1,7% auf Suizid und nur zu 0,2% auf Gewalt. Straftaten sind der Statistik zufolge für die Gesundheit der Bevölkerung in etwa so schädlich wie versehentliche Vergiftungen, Karies, Rückenschmerzen oder Durchfall. Die großen Risiken für unsere Gesundheit sind Bluthochdruck, Tabak, Alkohol, Cholesterin, Übergewicht, Fehlernäherung und Bewegungsmangel. Würde man z.B. den Tabakkonsum nur um 2% zurückfahren, dann würde man der Gesundheit der Bevölkerung einen größeren Dienst erweisen als durch die Verhinderung sämtlicher Gewalttaten.
Viertens: Diesem geringen Nutzen staatlicher Überwachung für unser Wohlergehen stehen gravierende kontraproduktive Wirkungen solcher Maßnahmen gegenüber. Überwachungsmaßnahmen können unsere Sicherheit gefährden. Beispielsweise kostet eine Massenüberwachung, durch die vielleicht Tauschbörsennutzer im Internet oder Fahrzeuge mit abgelaufenem TÜV gefunden werden können, sehr viel Ressourcen, die dann bei der Verfolgung schwerer Straftaten fehlen. Unsere Sicherheit kann abnehmen, weil die massenhafte Verfolgung von Bagatelldelikten das Vorgehen gegen wirklich gefährliche Kriminalität verdrängt.
Hinzu kommt: Exzessive Überwachung schafft Angst, Ablehnung und Widerstand auf Seiten der betroffenen Gruppen. Ein Beispiel hierfür ist das martialische Vorgehen gegen Demonstranten auf dem G8-Gipfel in Heiligendamm. Dort gab es etwa unbegründete Wohnungsdurchsuchungen, Postdurchsuchungen, Geruchsprobenentnahmen und Tornadoflüge über Demonstranten. Solche unverhältnismäßigen Maßnahmen verschaffen denjenigen Gruppierungen Zulauf, die den Rechtsstaat ablehnen und bekämpfen. Ein weiteres Beispiel ist die menschenverachtende Behandlung Gefangener auf Guantanamo, Abu Ghuarib und in anderen US-amerikanischen Geheimgefängnissen. Solche Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen schaffen Extremisten und Terroristen Zulauf und gefährden unter dem Strich unsere Sicherheit weit mehr als sie nützen können.
Als kontraproduktive Wirkung ist schließlich zu nennen, dass die rechtliche und technische Aufrüstung der Staatsmacht mit einem enormen Stellenabbau bei der Polizei und Kürzungen bei bewährten Kriminalpräventionsprojekten einher gegangen ist. Viele dieser Überwachungsgesetze sind letztlich auf Arbeitserleichterung und Personaleinsparung gerichtet. Damit schafft man aber nicht mehr Sicherheit, sondern gefährdet sie.
Insgesamt besagen empirische Daten, dass die ständige Aufrüstung der Staatsmacht wirkungslos ist und Kriminalität nicht reduziert. Nützlichkeit ist nicht gleich Sicherheit. Zum Beleg nenne ich eine US-amerikanische Vergleichsstudie.3 Die Autoren haben sich zunutze gemacht, dass in den USA die Bundesstaaten bestimmen, welche Eingriffsbefugnisse sie ihren Ermittlungsbehörden einräumen, und dass sich das Ergebnis von Staat zu Staat oft stark unterscheidet. Die ausführliche Untersuchung hat nicht feststellen können, dass die Einführung einer neuen Eingriffsbefugnis in einem Bundesstaat zu einer geringeren Kriminalitätsrate dort geführt hätte oder dass der Verzicht auf eine Eingriffsbefugnis in einem Bundesstaat zu einer höheren Kriminalitätsrate dort geführt hätte. Paragraphen können Straftaten schlichtweg nicht verhindern.
Umgekehrt können wir empirisch beobachten, dass Staaten mit verbreiteter Überwachung und Kontrolle wie etwa die USA oder Großbritannien eine erheblich höhere Kriminalitätsrate aufweisen als wir in Deutschland. Diese Aussage beruht nicht auf nicht aussagekräftigen amtlichen Kriminalstatistiken, sondern auf Umfragen, bei denen man repräsentativ Menschen befragt hat: „Wie oft sind Sie Opfer einer Straftat geworden in den letzten Jahren?“ und so weiter. Danach ist in den USA und in Großbritannien die Kriminalitätsgefahr höher – bei sehr viel mehr Überwachung und Kontrolle als in Deutschland, wo ja noch das Bundesverfassungsgericht stark eingreift in diese Überwachungsgesetzgebung. Das heißt, die empirischen Daten sprechen dafür, dass mehr Überwachung und Kontrolle zu weniger Sicherheit führt, wenn sie überhaupt eine Auswirkung auf die Kriminalitätsrate haben.
Mit dieser verstärkten Überwachung nehmen wir allerdings Nachteile in Kauf auf Gebieten, die nicht unsere Sicherheit vor Straftaten betreffen. Diese Gesetze richten sich in der Hauptsache nicht gegen Täter, sondern gegen Verdächtige. Die allermeisten Strafverfahren werden eingestellt. Wir müssen also davon ausgehen, dass die Beschuldigten unschuldig waren. Ermittlungsverfahren und damit Überwachungsmaßnahmen treffen ganz überwiegend Unschuldige.
Zum zweiten erwachsen aus der ausufernden Überwachung zum Teil gravierende Fehlurteile. Es kann Lebensschicksale entscheiden, wenn Menschen wegen Überwachungsmaßnahmen zu Unrecht in einen Verdacht geraten. Ich nenne nur zwei Beispiele: Der Hausmeister Donald Stellwag musste acht Jahre unschuldig im Gefängnis verbringen, weil er anhand von Bildern einer Überwachungskamera fälschlich für den Täter eines Banküberfalls gehalten wurde. Erst danach wurde zufällig der richtige Täter gefunden. Zweites Beispiel: Über dreißig englische Staatsbürger nahmen sich das Leben, nachdem sie aufgrund von Datenspuren verdächtigt wurden, sich Kinderpornographie beschafft zu haben. Dieses Material war zwar mit ihren Kreditkarten bezahlt worden. Aber nicht die Beschuldigten hatten es beschafft. Im Laufe der Zeit stellte sich heraus, dass in sehr vielen dieser Fälle andere Menschen die Kreditkarten der Beschuldigten missbraucht hatten, um damit entsprechende Zahlungen zu leisten. Die Männer, die sich das Leben genommen haben, hatten voll im Leben gestanden. Wegen der Beschuldigung verloren sie plötzlich ihren Job, wurden von ihrer Familie verlassen. Das hat, wie gesagt, zu dreißig Suiziden geführt. Es ist schlimm, wenn man einer solchen Maßnahme zu Unrecht ausgesetzt ist.
Massenüberwachung hat gerade die Wirkung, dass sie Verdacht generiert. Massenüberwachung führt dazu, dass man nicht mehr ausgehend von konkreten Anhaltspunkten ermittelt, sondern dass man beispielsweise nachsieht, welche Personen mit ihrem Handy am Tatort waren oder wer irgendwie in Verbindung zu jemanden stand. Massenüberwachung ist eine Verdachtsgenerierungsmaschinerie, die sehr viel häufiger einen falschen Verdacht nach sich zieht, als es bei den bisherigen Befugnissen der Fall gewesen ist.
Wie wird es sich anfühlen, in dem Staat zu leben, auf den wir zusteuern mit all diesen Gesetzen? Ein Gefühl davon haben wir vielleicht in Heiligendamm bekommen; zu einem gewissen Grade haben wir dort den entfesselten Staat erlebt: Menschen wurden in Käfige gesperrt, Tornados flogen über friedliche Demonstranten, Hundestaffeln wurden eingesetzt und Geruchsproben entnommen. Ein weiteres Gefühl für den Sicherheitsstaat bekommen wir vielleicht an Flughäfen, wenn wir durch die Kontrolle gehen. Auch das ist ein Vorbote dafür, wie es in Zukunft an immer mehr Stellen aussehen könnte. Die Flüssigkeitskontrollen etwa, durch die man keine Muttermilch mehr mitnehmen darf, oder andere Exzesse an den Flughäfen. Oder wenn man in die USA einreist, wie das da vor sich geht. Man bekommt eine Punktzahl zugewiesen, man muss in die rote, grüne oder gelbe Schlange, man wird verhört. Da müssen sich tatsächlich unschuldige Menschen Fragen anhören wie: „Sie wollen doch nicht wirklich als Tourist hier rein? Was wollen Sie wirklich hier?“ Einem Freund von mir ist das passiert. Um einen weiteren Vorgeschmack zu nennen: In einem Stadtteil von London sind an Videoüberwachungskameras Lautsprecher gekoppelt. Wenn man Abfall neben einen Papierkorb oder auf die Straße fallen lässt, wird man per Lautsprecher ermahnt: „Would the gentleman please pick up the rubbish!“ Was passiert, wenn man das nicht tut? Da kommt nicht etwa ein Polizist, sondern die Polizei nimmt das Videobild und stellt es in die Gemeindezeitung mit der Bitte um Identifizierung. Der Polizeibeamte, der dafür verantwortlich ist, war ganz stolz und hat gesagt: „In der letzten Ausgabe haben wir um Identifizierung von 30 Menschen gebeten, und alle dreißig sind gemeldet worden.“ Man sieht schon, in welche Gesellschaft das letztendlich führt, auf die wir da zusteuern. Es führt in den Überwachungsstaat, wenn die Politik so weiter läuft wie in den letzten Jahren. Wir werden dadurch unfreier, unglücklicher, aber auch unsicherer leben – denken Sie an die Statistiken über die Kriminalitätsrate in Großbritannien und den USA.
Unser Bundesinnenminister stellt sich die zukünftige Politik so vor: „Die rote Linie ist ganz einfach: Sie ist immer durch die Verfassung definiert, die man allerdings verändern kann.“ Dieses Zitat zeigt ganz deutlich: Es gibt keine rote Linie bei dieser Politik. Diese Sicherheitsideologie führt in den Überwachungsstaat.
III. Sicherheit in Freiheit
Was können wir dem entgegen setzen? Wie sieht eine bessere, neue Innenpolitik aus, die sowohl mehr Sicherheit bringt, als auch unsere Freiheit besser schützt? Das ist möglich. Ich möchte einige Ideen vorstellen. Als erster Punkt ist ganz wichtig: Was ist eigentlich Sicherheit? Durch Überwachung und durch Erhöhung des Entdeckungsrisikos wird der Entschluss, eine Straftat zu begehen, nicht beeinflusst und wird die Kriminalitätsrate gar nicht bis minimal gesenkt.3 Unsere Sicherheit hängt hauptsächlich von der Achtung vor dem Recht des anderen ab.4 Sicherheit kann nur aus dem Menschen selbst kommen. Nur wenn jemand sich selbst entschieden hat, eine Straftat nicht zu begehen, kann man sie wirklich verhindern. Wenn ich jemanden ermorden will, werden Sie mich nicht wirklich daran hindern können. Der Entschluss, dies nicht zu tun, muss aus dem Menschen selbst kommen, und dabei ist die Achtung vor dem Recht des Anderen ein ganz wichtiges Element.
Wie kann der Staat die Achtung vor dem Recht des Anderen stärken? Er hat zum Beispiel eine Vorbildfunktion. Wenn er unsere Rechte und die Rechtsprechung dazu achtet, werden auch wir ihn eher achten. Erziehung, aber auch Präventionsarbeit ist ebenfalls wichtig. Es ist empirisch erwiesen, dass Präventionsarbeit unsere Sicherheit stärkt. Man hat Präventionsprojekte kriminologisch untersucht, in denen Kinder aus sozial gefährdeten Familien begleitet wurden unter Einbeziehung ihrer Eltern und ihres sonstigen sozialen Umfeldes. Bei diesen Projekten wurde versucht, den Jugendlichen zu helfen, damit sie nicht straffällig werden. Und tatsächlich zeigt der Vergleich zu einer Kontrollgruppe, dass diejenigen, die in der Präventionsgruppe begleitet wurden, vierzig Prozent seltener straffällig geworden sind in ihrem späteren Leben. Das heißt, im Bereich Präventionsarbeit haben wir einen nachweislichen Nutzen, von dem die Sicherheits- und Überwachungsgesetzgebung nur träumen kann. Innenpolitiker können keinerlei Nachweis erbringen, dass ihre immer neuen Grundrechtseingriffe irgend einen Einfluss auf unsere Sicherheit haben.
Zweiter Vorschlag: Was die Politik vollkommen ignoriert in den letzten Jahren ist das Problem der gefühlten Sicherheit. Sicherheit ist für uns zu einem großen Maße nicht das objektive Kriminalitätsrisiko; dieses ist in Deutschland gering, und auch historisch haben wir noch nie so sicher und lange gelebt wie heute. Was die Menschen wirklich verunsichert, ist die Verunsicherung. Wenn man in Umfragen fragt, wie hoch unsere Kriminalitätsrate ist, ob die Zahl der Kindermörder, Kinderschänder, Sexualmorde usw. zugenommen hat oder nicht, werden irrsinnige Zahlen und Zuwachsraten als Antworten genannt. Diese Fehlvorstellungen bekommen die Menschen aus den Zeitungen und anderen Medien. In Wirklichkeit ist in diesen Bereichen ein drastischer Rückgang der Kriminalität zu verzeichnen. Es gibt weniger dieser schweren Straftaten als früher. Vor dem Hintergrund dieser Fehlvorstellung müsste man aktiv informieren über das tatsächliche Risiko, Opfer einer Straftat zu werden, auch im Vergleich zu den anderen Risiken, die ich vorhin genannt habe. Wie sicher vor Kriminalität wir eigentlich leben und dass wir in Deutschland in einem der sichersten Länder der Welt leben, das ist kaum jemanden bewusst. Weitere Möglichkeiten, das Gefühl der Sicherheit zu stärken, bestehen darin, vor Ort in unserem Lebensumfeld zu schauen, wo sich Menschen unsicher fühlen. Können wir dort vielleicht baulich umgestalten, damit das Areal übersichtlicher wird? Können wir dort vielleicht mehr Beleuchtung schaffen? Übrigens hat eine britische Studie gezeigt, dass eine verbesserte Beleuchtung zu einem Rückgang der Kriminalitätsrate um durchschnittlich 8% geführt hat, während die Einrichtung von Videoüberwachung keinen messbaren Rückgang der Kriminalitätsrate nach sich zog. Das zeigt, dass man massiv auf solche alternativen Lösungen bauen müsste, wenn einem wirklich an messbarer Sicherheit gelegen wäre.
Drittens: Sicherheit durch Wirksamkeit. Niemand interessiert sich zurzeit dafür, welche Wirksamkeit „Sicherheitsgesetze“ entfalten, wie viel sie kosten, welche schädlichen Nebenwirkungen sie haben, ob es Alternativen gibt. Eine rationale, aufgeklärte Sicherheitspolitik müsste schon im Interesse unserer Sicherheit überprüfen, welche Maßnahme wie viel nutzt, ob sie kontraproduktiv ist, wo unser Geld – unser „Sicherheitseuro“ – besser eingesetzt ist als in anderen Bereichen. All dies wird bislang überhaupt nicht analysiert. Es findet keine systematische Evaluierung statt. Die Politik ist umgekehrt offenbar gar nicht interessiert daran, dass man ihr sagt: „Einige Gesetze bringen nichts, diese Maßnahmen stoppen wir und stecken das Geld lieber in ein anderes Projekt.“ Die Ursache für dieses Verhalten ist, dass diese Gesetze Arbeitserleichterungen für die Eingriffsbehörden mit sich bringen. Deswegen besteht kein Interesse daran, zu untersuchen, ob die Gesetze mehr Sicherheit bringen, welches ihre kontraproduktiven Nebenwirkungen sind. Ein ganz wichtiges Element einer neuen Innenpolitik ist also Sicherheit durch Wirksamkeitsanalyse. Es ist wichtig, Geld und Anstrengung in diejenigen Bereiche zu stecken, in denen es am meisten bringt.
Vierter Punkt: Sicherheit durch Mittelumschichtung. Man müsste in Personal und Ausrüstung investieren, statt in Überwachung und Aufrüstung des Staates. Ich hatte die Zahlen bereits genannt: In den letzten Jahren hatten wir einen massiven Personalabbau bei der Polizei zu verzeichnen. Es kann nicht mehr Sicherheit bringen, bei gleichzeitigem Anwachsen des Sicherheitsbudgets immer weniger Personal vor Ort zu haben. In den Berichten über den Einsatz im Fall der sogenannten „Sauerland-Attentäter“ heißt es, dass Polizisten teilweise mit ihren Privathandys miteinander kommunizieren mussten. Es gibt sehr viele Bereiche, in denen man Geld sinnvoll investieren könnte anstatt in Datenbanken wie die Einkommensdatenbank. Solche Mammut-IT-Projekte kosten Millionen und Abermillionen von Euro. Das Geld, das im Sicherheitsbereich zur Verfügung steht, könnte man sehr viel besser als bisher einsetzen.
Fünftens: Wenn uns an Sicherheit gelegen ist, an Menschenleben, an der Gesundheit, müssen wir überlegen, wo wir in anderen Bereichen als der Kriminalität wirklich etwas verbessern können. Aus meiner Sicht wären dies zum Beispiel die Bereiche Gesundheitsschutz und Unfallschutz. Oder wir müssten uns auf Zukunftsaufgaben konzentrieren wie die Bildung. Der Terrorismus wird uns nie treffen, niemanden von uns in unserem Leben – das kann man mit fast hundertprozentiger Sicherheit sagen. Demgegenüber haben wir massive Defizite etwa im Bereich der Bildung, im Bereich des Gesundheitsschutzes. Es wird geworben für Dinge wie Tabak und Alkohol, die hunderttausende von Menschenleben kosten. Das ist schon ein bisschen schizophren, finde ich.
Ich glaube, wenn man eine Innenpolitik rational gestalten und ausrichten würde – auch an unserer Freiheit –, dann könnte man nicht nur mehr Freiräume aufbauen, sondern auch unser Leben sicherer und letztendlich glücklicher machen. Es gibt eine Sicherheitspolitik, die beide Ziele vereint. Es bringt im Ergebnis mehr Sicherheit, wenn wir nicht auf diese Politik des dauernden Abbaus und der Erosion von Grundrechten setzen, die im Endergebnis eher kontraproduktiv wirkt.
IV. Was kann ich tun?
Ich möchte Ihnen nun einige Möglichkeiten vorstellen, wie Sie aktiv werden können, wenn Sie meinen, das ist eine Sache, für die Sie sich gerne einsetzen möchten, wenn Sie der Meinung sind, diese Entwicklung in den letzten Jahren ist falsch. Es ist viel, was wir tun und erreichen können.
Erstens: Sie sind beruflich mit der Anwendung von Rechtsnormen befasst. Man kann in jedem Rechtsbereich das freiheitliche Gesellschaftsbild des Grundgesetzes im Blick behalten, wenn man Gesetze anwendet. Ich denke da auch an den Zivilrechtsbereich, in dem man vielleicht einmal mit Haftung zu tun hat oder mit Internethaftung. Ich bin nächste Woche im Bundestag, wo das Telemediengesetz beraten wird. Müssen die Anbieter von Internetseiten verhindern, dass ihre Kunden illegale Inhalte einstellen, illegale Dateien herunterladen oder in Meinungsforen Beiträge schreiben, die das Persönlichkeitsrecht verletzen? Hier legt die Rechtsprechung den Betreibern Überwachungspflichten auf. Zur Verhinderung von Rechtsverletzungen müsse präventiv kontrolliert werden, ob ein Inhalt rechtsverletzend ist. Dieses Beispiel zeigt: In allen Bereichen der Rechtsanwendung besteht die Gelegenheit, sich für eine Gesellschaftsordnung und für einen Staat einzusetzen, der auf Vertrauen statt auf Misstrauen setzt.
Nach allem, was wir wissen, führt Vertrauen zu mehr Sicherheit. Dazu kann ich eine empirische Studie aus der Spieltheorie beisteuern.5 Man hat mithilfe eines Spiels untersucht, wie sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhalten, wenn die Spielregeln auf Vertrauen oder auf Misstrauen beruhen. In der ersten Situation hat der Chef seinen Angestellten vertraut, dass sie die Arbeitszeiten einhalten und die Leistungen bringen, die sie bringen sollten. Diese Spielregel hat dazu geführt, dass einige in der Testgruppe der Arbeitnehmer dieses Vertrauen ausgenutzt haben, früh gegangen sind oder wenig geleistet haben. In der zweiten Situation sah die Spielregel so aus, dass der Chef die Arbeitszeit kontrolliert und Angestellte bestrafen kann, die ihre Arbeitszeit nicht einhalten. Wozu hat das geführt? Die wenigen Arbeitnehmer, die das Vertrauen unter der ersten Spielregel ausgenutzt hatten, arbeiteten jetzt vorschriftsmäßig. Aber gleichzeitig hat die Vielzahl der Arbeitnehmer, die vorher freiwillig mehr als vorgeschrieben geleistet hatten, ebenfalls nur noch Dienst nach Vorschrift gemacht. Insgesamt hat derjenige Chef, der auf Vertrauen gesetzt hat, eine weit höhere Leistung erwirtschaftet. Das, denke ich, ist sinnbildlich für den Nutzen von Freiheit für unsere Gesellschaft. Freiräume bedeuten immer auch Missbrauch durch Einzelne. Aber nur, wenn wir dieses Risiko annehmen, können wir den riesigen, weit überwiegenden Nutzen von Freiheitsrechten abschöpfen, davon profitieren und in Freiheit leben. Dafür müssen wir im Einzelfall auch schrecklichste Verbrechen in Kauf nehmen. Aber insgesamt sind freiheitliche Systeme weit überlegen, wie auch die Geschichte gezeigt hat. Ich denke, dieses Gesellschaftsbild sollte man auch bei der Rechtsanwendung, bei der täglichen Arbeit vor Augen haben.
Zweiter Punkt: Wer Richterin oder Richter ist, hat eine enorme Macht wegen Artikel 100 Grundgesetz und Artikel 234 EG-Vertrag. Er kann Vorlagen veranlassen, um überprüfen zu lassen, ob ein Gesetz im Einklang mit den Grundrechten und den Gemeinschaftsgrundrechten steht. Jeder Ermittlungsrichter am Amtsgericht hat mit Eingriffsermächtigungen zu tun. Jeder Verwaltungsrichter hat mit entschädigungslosen Inpflichtnahmen Privater zu tun. Zivilrichter entscheiden zum Beispiel Haftungsfälle. Als Richter/in haben Sie die Möglichkeit, die Verfassungsmäßigkeit von Sicherheitsgesetzen mit einem gut begründeten Vorlagebeschluss überprüfen zu lassen. Es ist eine sehr große Machtstellung, eine solche Vorlage machen zu können. Davon müsste genauso oft Gebrauch gemacht werden wie Bürgerrechtsvereinigungen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Damit komme ich zum dritten Punkt: Als Juristin oder Jurist haben Sie das Know How, um auch privat gegen bestimmte Maßnahmen zu klagen oder Verfassungsbeschwerde einzulegen gegen bestimmte Gesetze. Wir brauchen mehr Menschen, die das machen. Ich tue das in einigen Fällen, bin aber vollkommen damit ausgelastet. Wir müssen das auf mehr Schultern verteilen. Mehr Menschen sollten sich vor den Gerichten gegen exzessive Sicherheitsgesetze wehren. Das kann jeder tun, besonders Sie.
Sie haben weiter die Möglichkeit, in Fachzeitschriften zu publizieren. Vor zwei Jahren hat Herr Wolfgang Schäuble es gewagt, in der Zeitschrift für Rechtspolitik einen Artikel über seine Sicherheitspolitik zu schreiben.6 Ich hoffe, dass da noch mehr Menschen als Burkhard Hirsch und ich die Idee hatten, darauf zu erwidern. Unsere Antworten sind damals abgedruckt worden. Man muss solche Ansichten auch in der Fachöffentlichkeit massiv kritisieren. Wenn Grundrechtseingriffe nur noch technisch abhandelt werden, muss man immer wieder die verfassungsrechtliche Dimension in Erinnerung rufen. Also bitte publizieren Sie dazu, wenn es Ihnen möglich ist.
Fünftens können Sie aktiv werden, wo Sie unmittelbar mit Überwachung konfrontiert werden, nämlich an Ihrem Arbeitsplatz, an Ihrem Gericht, in der Staatsanwaltschaft. Dort fängt es oft an. Es wird videoüberwacht, es wird aufgezeichnet, wer wann durch die Tür gekommen ist, am Computer wird aufgezeichnet, wer welche Internetseiten aufgerufen oder E-Mails empfangen hat. Wer sich für Überwachung interessiert und juristisch seinen Sachverstand einbringen möchte, der kann auch ganz einfach bei sich anfangen.
Was können Sie neben dem juristischen Bereich als Bürger/in tun? Ich nenne drei Punkte: Der erste lautet informieren. Wir haben einen gewaltigen Wissensvorsprung, was die Kriminalitätswirklichkeit, Sicherheit und Freiheit anbelangt, und wir sollten unser Wissen weiter geben. Im Jahr 2009 wird auf Europaebene und auf Bundesebene gewählt. Das ist eine einmalige Chance, auf die Politik einwirken zu können. Da sollten wir uns in jedem Fall einbringen mit dem Thema Bürgerrechte und Demokratie. Wir können beispielsweise Infoveranstaltungen machen, und Sie können natürlich auch Freiheitsrednerinnen und Freiheitsredner einladen.
Zweite Möglichkeit: Protestieren. Sie sehen hier das Foto einer Demonstration „Freiheit statt Angst“, die wir seit einigen Jahren veranstalten und die dankenswerterweise auch von der NRV unterstützt wird. Diejenigen von Ihnen, die auf der Demonstration letztes Jahr waren, haben mich gebeten, Sie ganz herzlich einzuladen, dieses Jahr mitzukommen und die NRV-Gruppe zu unterstützen. Man muss inzwischen durchaus auf die Straße gehen, um Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken, um zu zeigen, wie viele Überwachungsgesetze es gibt und wohin diese führen.
Wer nicht auf die Straße gehen möchte, kann Abgeordnete anschreiben beispielsweise. Abgeordnete sind erstaunlich zugänglich, wenn man einmal face-to-face mit ihnen diese Fragen thematisiert. Oder Sie können Leserbriefe schreiben. Wir fahren im Moment eine Kampagne gegen die geplante Internetprotokollierung, derzufolge Internetanbieter das Recht erhalten sollen, das Internet-Surfverhalten aufzuzeichnen. Und man kann sehr leicht aktiv werden und sich engagieren in Organisationen von Gleichgesinnten wie etwa der NRV, aber auch der Humanistischen Union oder dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Der Arbeitskreis hat Ortsgruppen in über fünfzig Städten.7 Das heißt, auch in Ihrer Stadt ist da einiges gegen Überwachung im Gange. Am 23.5. planen wir einen Grundrechte-Tag,8 und Sie können sich aktiv dafür einsetzen, wenn Ihnen das wichtig ist.
Um noch einmal meinen Vortrag zusammenzufassen – ich komme zum Schluss: Wir haben erstens gesehen, dass die Politik in den letzten Jahren in einem einmaligen Tempo Bürgerrechte und Grundrechte abgebaut und den Staat aufgerüstet hat. Wir dürfen uns keine Illusionen machen: Diese Gesetze werden nicht zurückgenommen. Was sich der Staat einmal genommen hat, wird allenfalls noch nachgebessert, aber nicht mehr zurückgegeben. Wir erleben also eine nachteilige Entwicklung, die in den nächsten fünf, zehn, fünfzehn Jahren – wenn sie so weiter geht – schrittweise in den Überwachungsstaat führen wird. Die Politiker handeln nach dem Motto, wir müssten alles Menschenmögliche tun. Wir haben gesehen, wohin das führt: dass es empirisch betrachtet nicht mehr Sicherheit bringt, sondern einiges dafür spricht, dass es in einer Gesellschaft des Misstrauens letztendlich eine höhere Kriminalitätsrate gibt, und dass diese Überwachungsgesetze auch massive Nebenwirkungen und schädliche Auswirkungen auf unsere Gesellschaft und auf das Leben in unserer Gesellschaft haben. Wir haben drittens gesehen, dass es diverse Möglichkeiten gibt, umzusteuern in Richtung einer neuen Innenpolitik, die auf Wirksamkeit setzt, auf Freiheit, auf Evaluierung, auf Präventionsarbeit, die nachhaltig ist und nicht nur mehr Freiheit bringt, sondern auch mehr Sicherheit. Wer für Bürgerrechte und Demokratie eintritt, hat nicht nur die Freiheit auf seiner Seite, sondern auch die Sicherheit. Das müssen wir noch viel deutlicher machen. Denn im Moment behaupten die Innenpolitiker: „Wir kümmern uns um die Sicherheit, ihr tut etwas für die Freiheit.“ Das ist nicht so. In Wahrheit tun sie weder etwas für die Sicherheit noch für die Freiheit, und das müssen wir deutlich machen. Wir haben gesehen, was wir tun können. Jeder von uns kann viel tun, juristisch und auch als Bürger/in. Wir brauchen auch Ihr Engagement, das Engagement jedes Einzelnen von Ihnen, damit mehr Leute aktiv tätig werden und Einfluss nehmen auf unsere Zukunft. Es geht schließlich um unsere Zukunft. Insofern sind die Bürgerrechte egoistisch: Wir tun etwas für uns selbst, für unsere Zukunft und für die Zukunft unserer Kinder. Und das sollte uns wichtig sein. Da braucht es mehr als einige wenige Verteidiger der Freiheit, die es derzeit gibt.
Ich schließe mit einem Zitat von Erich Kästner, der gesagt hat: „Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf Landesverrat genannt wird. Man darf nicht warten, bis aus dem Schneeball eine Lawine geworden ist. Man muss den rollenden Schneeball zertreten.“ Und in diesem Sinne möchte ich Sie einladen, mit auf die Piste zu kommen und an der Schneeballschlacht um die Bürgerrechte teilzunehmen. Und wie jeder weiß, kann eine Schneeballschlacht auch ganz schön Spaß machen. In diesem Sinne: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vortrag auf der Bundesmitgliederversammlung der Neuen Richtervereinigung am 28.02.2009 in Recklinghausen. Eine gekürzte Fassung dieses Vortrags ist veröffentlicht in der Zeitschrift Betrifft Justiz, Ausgabe. 98. Dieser Beitrag unterliegt nicht der CreativeCommons-Lizenz.
Fußnoten:
1 Näher Breyer, Editorial in MMR 2/2009.
2 Zit. bei Peter Maria Rohe: Verdeckte Informationsgewinnung mit technischen Hilfsmitteln zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, Frankfurt a.M. 1998.
3 BMI/BMJ, Sicherheitsbericht 2001, 382; Kunz, Kriminologie (1998), § 30, Rn. 15; Feltes, MschrKrim 1993, 341 (344 f.); Bönitz, Strafgesetze und Verhaltenssteuerung (1991), 329.
4 Von Humboldt, Wirksamkeit des Staates (1792).
5 „Distrust – The Hidden Cost of Control“ von Armin Falk und Michael Kosfeld, American Economic Review, 2006, 96 (5), 1611-1630.
6 Schäuble, ZRP 2007, 210.
7 http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Ortsgruppen.
8 Weitere Informationen: http://www.freiheitstattangst.de.
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Anonymous — 6. Juni 2009 @ 18.50 Uhr
In ELENA soll(t?)en auch die Arbeitszeiten erfasst werden, also wer an welchem Tag von Wann bis Wann gearbeitet hat. Begründet wird das damit, dass diese Daten für die Berufsgenossenschaften benötigt würden um Arbeits- und Wegeunfälle von Freizeitunfällen abgrenzen zu können.
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Danke! — 18. Juni 2009 @ 11.17 Uhr
Danke für diesen Beitrag!
Ich mache mir langsam wirklich sorgen in Deutschland, um Deutschland.
Und fühle mich nicht mehr sicher vor unseren Politikern, die das Vertrauen verschleudern und selbst keine Achtung mehr vor einer Verfassung haben, die gerade aus einem totaltären System als Vergangeheit, so gestalltet wurde, das der Bürger vertrauen in den Staat findet. Der Bürger ist ja eben der Staat, wenn man es so will und nicht die da unten.
Hacker-Angriff auf Ermittlungsbehörden gravierender als gedacht — 16. Juli 2011 @ 18.20 Uhr
[...] InspirationIn Blogs gefunden: vortrag: alles menschenmögliche tun von kriminalität sicherheit viertens: diesem geringen nutzen staatlicher überwachung für unser wohlergehen stehen [...]
Reignbeau — 27. Oktober 2011 @ 11.08 Uhr
Tip top stuff. I‘ll epexct more now.