Zypries Lippenbekenntnis für die Privatsphäre

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat heute das Recht auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung auch in Zeiten terroristischer Bedrohung verteidigt. Es sei falsch, Datenschutz als Täterschutz zu „missdeuten“, sagte sie beim Juristentag am Dienstag in Stuttgart. Das grundlegende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Volkszählung aus dem Jahr 1983 sei weiterhin der Maßstab für die Freiheitsrechte. Der Staat dürfe nicht in Blaue hinein unbescholtene Bürger überwachen, um herauszufinden, ob jemand verdächtig sei. Es gebe in Deutschland nicht ein Zuviel an Datenschutz, und Datenschutz sei kein Täterschutz. „Der Staat muss die Verhältnismäßigkeit achten“, betonte Zypries in ihrer Eröffnungsrede. Es mache keinen Sinn, „über eine Vielzahl von Bürgern einfach Daten anzuhäufen“. „Der Zweck heiligt nicht die Mittel“, erteilte Zypries einer weiteren Verschärfung der Überwachungsmaßnahmen eine klare Absage.

Dass die Bundesjustizministerin in Zeiten permanenter Sicherheitshysterie den Datenschutz verteidigt, ist zu begrüßen. Leider handelt es sich aber um ein Lippenbekenntnis, denn gleichzeitig wirkt Zypries bei dem beständigen Abbau der Grund- und Bürgerrechte kräftig mit. Die Zeiten, in denen Justizministerinnen wie Frau Leutheusser-Schnarrenberger oder Frau Däubler-Gmelin Überwachungsplänen der Innenminister noch mutig entgegen traten, sind lange vorbei. Der größte Sündenfall ist Zypries‘ Lieblingsprojekt einer anlasslosen Protokollierung sämtlicher Telefon- und Handygespräche in Deutschland („Vorratsdatenspeicherung“). Ein entsprechendes Gesetz lässt die Ministerin gerade vorbereiten. Wie glaubwürdig sind in Anbetracht dieses Vorhabens die Aussagen Zypries‘,

  • der Staat dürfe nicht in Blaue hinein unbescholtene Bürger überwachen,
  • der Staat müsse die Verhältnismäßigkeit achten,
  • es mache keinen Sinn, über eine Vielzahl von Bürgern einfach Daten anzuhäufen,
  • eine weitere Verschärfung der Überwachungsmaßnahmen komme nicht in Betracht?

Update vom 29.09.2006

Zypries Rede im Original:

Im Jahr des letzten Stuttgarter Juristentages wurde nicht nur die Mitbestimmung gesetzlich geregelt. 1976 hat der Bundestag auch das erste Datenschutzgesetz beschlossen. Nur wenige Monate später warf der Terrorismus der RAF zum ersten Mal jene Frage auf, die uns heute noch sehr viel stärker beschäftigt als damals: Wie schaffen wir es, ein Optimum an Sicherheit zu organisieren und gleichzeitig ein Höchstmaß an bürgerlichen Freiheiten zu bewahren?

Den Terrorismus der Gegenwart erleben wir als eine reale, aber zugleich diffuse Gefahr. Wir versuchen, ihr Namen zu geben, und sprechen von „Al-Kaida“ oder „Bin Laden“. Aber letzen Endes kennen wir weder die potentiellen Angreifer, noch lässt sich erahnen, wann und wo sie erneut zuschlagen. Diese wenig fassbare Bedrohung verleitet manche dazu, wenigstens dort konkret zu werden, wo sie die vermeintlichen Hemmnisse einer effektiven Verbrechensbekämpfung vermuten. Da wird dann der Datenschutz an den Pranger gestellt, als „Täterschutz“ missdeutet und der Eindruck erweckt, wenn nur dieses eine Gesetz, diese eine fehlende Datenbank geschaffen werde, dann sei endlich alles im Lot.

Solche Reaktionen entspringen gewiss nicht nur politischem Kalkül. Sie sind auch menschlich verständlich. Ich meine aber, wir Juristinnen und Juristen, zumal jene von uns, die dazu berufen sind, über die Einhaltung von Recht und Gesetz zu wachen, sollten kühlen Kopf bewahren – gerade weil die Zeiten manchmal hitzig sind.

Wir sollten deshalb im Blick behalten, was das Bundesverfassungsgericht seit dem Volkszählungsurteil in ständiger Rechtssprechung immer wieder betont: „Die freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus.“

Seit diesem Urteil hat die digitale Revolution die Möglichkeiten der Datenverarbeitung vervielfacht. Vielfältig aber eben zugleich diffus sind auch die Risiken, die vom islamistischen Terrorismus ausgehen. Die Konsequenz kann deshalb nicht darin bestehen, alle Muslime pauschal unter Generalverdacht zu stellen. Wir können auch nicht über eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern immer mehr Daten anhäufen, um so einem Verdacht auf die Spur zu kommen. Das Bundesverfassungsgericht hat solchen Tendenzen zuletzt mit seinen Urteilen zur präventiven Telefonüberwachung oder zur Rasterfahndung einen Riegel vorgeschoben.

Richtig ist: Wer sich verdächtig macht, der muss mit einem Eingreifen der Polizei rechnen. Aber der Staat darf nicht ins Blaue hinein unbescholtene Bürger überwachen, um herauszufinden, ob jemand überhaupt verdächtig sein könnte. Dies wäre der Weg in einen Präventionsstaat, in dem Freiheitsrechte nur noch als Risiko für die Sicherheit gelten und letztlich jedermann als „potentieller Täter“ verdächtig ist.

Das heißt allerdings nicht, angesichts neuer Entwicklungen tatenlos zu bleiben. Das sind wir in den letzten Jahren ja auch nicht gewesen. Wir arbeiten derzeit auf europäischer Ebene ganz gezielt an einer Reihe von Projekten: Wir erweitern das Schengener Informationssystems SIS, wir bauen eine europäische Visadatenbank auf und wir vernetzen unsere Strafregister. Alle diese Vorhaben sind ein sinnvolles und notwendiges Äquivalent in der europäischen Integration: Je durchlässiger die Grenzen in Europa werden, desto enger muss auch der Informationsaustausch der Behörden sein.

Bei allem, was der Staat in dieser Richtung tut, muss er aber die Grenzen, die ihm durch die bürgerlichen Freiheiten gezogen sind, strikt beachten. Für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heißt dies: Transparente und exakt bestimmte Tatbestandsvoraussetzungen für die Datenerhebung, klare Regelungen der Verwendungszwecke und genaue Prüfung von Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit.

Dass das alles möglich ist, zeigen wir jetzt mit der Anti-Terror-Datei, die morgen im Bundeskabinett beschlossen wird. Im lautstarken Geschrei haben Kritiker aus allen Lagern eines häufig übersehen: Es geht keineswegs darum, zusätzliche Daten zu erheben und bislang nicht betroffene Personen erstmals in Dateien zu erfassen. Was wir erreichen wollen und woran es bislang oft mangelt, das hat die Frankfurter Allgemeine Zeitung neulich treffend auf den Punkt gebracht: Es fehle bei der Terrorismusbekämpfung weniger an Gesetzen, als an Kooperation.

Statt weitere Daten zu sammeln, müssen wir dafür sorgen, dass vorhandene Erkenntnisse trotz der Vielfalt von Behörden und Zuständigkeiten diejenigen – aber auch nur diejenigen – erreichen, die sie brauchen. Wie so etwas sogar über Staatsgrenzen hinweg gelingen kann, haben wir mit der europäischen Vernetzung der Strafregister gezeigt. Dort hilft die moderne Technik sogar, die Gebote der Datensparsamkeit und Datensicherheit zu beachten. Entgegen mancher Bestrebungen in der Kommission haben wir nicht etwa eine neue europäische Zentraldatei geschaffen. Es reicht, die Daten, die in Deutschland gespeichert sind, auf Anfrage den europäischen Partnern zu übermitteln.

In Deutschland ist eine Vielzahl von Behörden an der Terrorismusbekämpfung beteiligt. Man muss kein Verwaltungswissenschaftler sein, um zu ahnen, dass jede Institution spezifische Interessen und Herangehensweisen hat. Das ist bis zu einem gewissen Grad sogar sinnvoll, aber man darf sich mit Eigenbrödelei nicht gegenseitig im Weg stehen. Deshalb brauchen wir mehr Zusammenarbeit, und hierbei kann eine Anti-Terror-Datei helfen. Sie sorgt dafür, dass die richtigen Ansprechpartner zueinanderfinden und sich rasch und gezielt über ihre Erkenntnisse austauschen.

Wir haben deshalb verabredet, die Anti-Terror-Datei zum Teil als Fundstellendatei zu schaffen. Grunddaten zu einer Person werden schon bei der Recherche sichtbar, die erweiterten Grunddaten sind als Suchdatei ausgestaltet und wenn dort jemand gefunden ist, dann können die Behörden in Kontakt treten und weitere Daten austauschen.

Meine Damen und Herren,
seien wir ehrlich: Der Datenschutz hat es derzeit nicht leicht. Wer auf die strikte Beachtung bürgerlicher Freiheitsrechte pocht, macht sich nur wenig Freunde. Schnell gilt man als Bedenkenträger, der den Ernst der Lage nicht erkannt habe. Wer heute dem Publikum gefallen will und Beifall sucht, der muss mit markigen Forderungen auftrumpfen.

Ich habe ein gesundes Vertrauen in die Stärke unseres Rechtsstaates. Für das Gerede vom drohenden Überwachungsstaat habe ich wenig Verständnis, manche Kritik kommt auch mir überzogen und weltfremd vor. Aber es gilt auch: Unsere Grundrechte, und dazu gehört auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, bleiben der Maßstab und die Grenze der Staatsgewalt. Trotz neuer Risiken gilt: Der Zweck heiligt nicht die Mittel.

Meine Damen und Herren,
der Geringschätzung des Datenschutzes in der politischen Debatte entspricht auch eine gewisse Leichtfertigkeit vieler Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit ihren persönlichen Daten.

Wer eine Bibliothek besucht, eine Buchhandlung oder ein Kaufhauses betritt, der bleibt anonym. Wer das gleiche im Internet tut, hinterlässt eine ganze Menge Daten – oft ohne dies zu wissen. Bei Kundenumfragen offenbaren Menschen eine Vielzahl persönlicher Angaben. Und für Rabattaktionen gar machen sich Hunderttausende bereitwillig zum gläsernen Kunden und legen ihr Kaufverhalten bedenkenlos offen.

Nicht nur wenn es um die Terrorismusbekämpfung geht, vertreten heute viele die Meinung, „Ich habe nichts getan und nichts zu befürchten, deshalb habe ich auch nichts zu verbergen“. Dass dies im öffentlichen Bereich nur solange gilt, wie staatliche Eingriffe nicht verdachtslos erfolgen, darauf habe ich schon hingewiesen. Aber auch im Wirtschaftsleben werden aus persönlichen Daten oft Schlüsse gezogen, ohne dass der Betroffene dies durch eigenes rechtstreues Verhalten beeinflussen kann. Ich denke etwa an das sogenannte Scoring. Dabei wird anhand von persönlichen und/oder soziodemographischen Daten die Bonität eines Kunden automatisiert eingeschätzt. Damit entscheidet sich häufig, ob jemand einen Bankkredit erhält, ob er versichert wird oder ob er Kunde im Versandhandel werden kann.

In seinem Volkszählungsurteil warnte das Bundesverfassungsgericht davor, dass aus Datenbeständen Persönlichkeitsbilder zusammengefügt werden, deren Richtigkeit und Verwendung der Betroffene nicht kontrollieren kann. Der Blick auf das ständig wachsende Informationsbedürfnis der Wirtschaft zeigt, wie aktuell diese Warnung ist.

Meine Damen und Herren,
das Beispiel der informationellen Selbstbestimmung hat deutlich gemacht: Wenn das Recht seinen Geltungs- und Gestaltungsanspruch behalten will, dann muss es auf der Höhe der Zeit bleiben. Das war vor 30 Jahren so, und das gilt auch heute. In diesem Sinne wünsche ich dem 66. Deutschen Juristentag ein gutes Gelingen.

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