Bremen streicht Kfz-Massenscanning ersatzlos

Am Freitag, den 5. Juni hat Bremen seine Ermächtigungsgrundlage zum massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Dateien ersatzlos aufgehoben, und zwar mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und Linke. Damit ist Bremen nach Schleswig-Holstein das zweite Land, das bewusst auf das umstrittene Instrument verzichtet. Berlin, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und der Bund hatten noch nie eine entsprechende Regelung eingeführt oder geplant.

Zur Begründung der Aufhebung heißt es in dem Gesetzentwurf von SPD und Grünen, das Instrument sei ohnehin nie eingesetzt worden und es bestehe kein Bedarf danach. Die Begründung wörtlich:

Von der Ermächtigung zur automatisierten Kennzeichenerkennung zu Fahndungszwecken gemäß § 29 Abs. 6 Bremisches Polizeigesetz wurde seit ihrer Einführung mit Gesetz vom 28. Februar 2006 kein Gebrauch gemacht. Zum einen wurde die erforderliche Technik nicht angeschafft, zum anderen gibt es in Bremen und Bremerhaven wenig potenzielle Einsatzorte.

Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an entsprechende Ermächtigungsgrundlagen hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 11. März 2008 definiert. Es erklärte die hessischen und schleswig-holsteinischen Vorschriften zur automatisierten Kennzeichenerkennung für nichtig, da sie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen. Dem Gebot der Normenbestimmheit und Normenklarheit werde nicht genügt, da weder der Anlass noch der Ermittlungszweck benannt werden. Weiter werde nicht dem verfassungsrechtlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit genügt. Für die eingriffssintensiven Maßnahmen werden Eingriffsschwellen nicht
hinreichend normiert.

Nach diesen Maßstäben ist auch von einer Grundrechtswidrigkeit der bremischen Regelung des § 29 Abs. 6 BremPolG auszugehen. Aufgrund des geschilderten fehlenden Bedarfs an einer Ermächtigung zur automatisierten Kennzeichenerkennung ist eine Nachbesserung der Voraussetzungen jedoch verzichtbar und vielmehr eine Aufhebung der Regelung geboten.

Unterdessen wird der Innenausschuss des Hessischen Landtages eine Abhörung über einen Gesetzentwurf der FDP zur Wiederinführung des für nichtig erklärten Kfz-Massenscannings durchführen. Der Gesetzentwurf wurde am 14. Mai kontrovers debattiert (Protokoll ab Seite 106).

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2 Kommentare »


  1. Sehr vernünftig — 8. Juni 2008 @ 14.51 Uhr

    Wirklich sehr vernünftig, nur schade, dass immer erst das Bundesverfassungsgericht kommen muss…


  2. Anonymous — 9. Juni 2008 @ 11.06 Uhr

    Tja, die Bremer sind eben vernünftiger als die Niedersachsen + die Bayern, vgl.

    http://spitzelblog.blogspot.com/2008/06/schnemann-und-herrmann-contra-gg-und.html

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