Bundesregierung plant Volkszählung mit Hintergedanken
Nach einem Entwurf eines Volkszählungsgesetzes soll 2011 eine Erfassung der gesamten Bevölkerung vorgenommen werden („Zensusgesetz 2011″) – erstmals seit 1987. 527 Millionen Euro wird die geplante Zählung kosten.
Die zu erstellenden Anschriften- und Gebäuderegister sollen dabei nicht nur für die Volkszählung, sondern auch für andere Erhebungen verwendet werden. Sie sollen also nicht gelöscht werden. Damit besteht die dauerhafte Gefahr einer Freigabe ihrer Nutzung für andere Zwecke. Außerdem sollen Bewohner von Heimen und Gefängnissen nicht-anonym erfasst werden.
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